Auto-Abo und Bargeld-Abhebung vor der Insolvenz
Verfasst: 23. Sep 2025, 06:08
Guten Morgen zusammen,
mein Verfahren ist ja am 11.09.25 eröffnet worden, Antragstellung war der 28.08.25. Nun treiben mich aber zwei Fragen um:
1. ich habe im Juni eine Steuererstattung erhalten, knapp 1.300 Euro. Daraufhin habe ich mir 1.000 Euro am 23.06. bar abgehoben, da ich gern mit Budgets arbeite (Briefumschläge) und den "Geldsegen" quasi genutzt habe, um meinen Lebensunterhalt mal etwas besser bestreiten zu können. Zusätzlich habe ich mir Anfang Juli nochmals 1.000 Euro von meinem damals auch zurückgelegten Geld geholt, da ich zu dieser Zeit Urlaub hatte und zudem auch mal Geld für Bekleidung und die Renovierung meiner Wohnung benötigte. Alles im bescheidenen Rahmen, ich spreche hier nicht von Luxus. Und ja, man ist auch mal essen gegangen oder auch mal ins Kino, einen Tagesausflug etc. Zudem habe ich am 15.07.25 hoffnungsvoll meinen letzten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den 4 Gläubigern unternommen, eine Insolvenz stand noch nicht im Raum. Aber kann mir hieraus jetzt ein Strick gedreht werden? Ich hab das Geld nicht beiseite geschafft, ich hab es im Rahmen einer normalen Lebensführung ausgegeben bzw. in meine Budgetumschläge aufgeteilt und eben mal nicht jeden Cent 5mal umgedreht (wie gesagt, ich spreche hier nicht von Luxus oder Verschwendung). Es ist auch wirklich ausgegeben. Jetzt habe ich nur Angst, dass die IV mir da irgendetwas unterstellen könnte.
und 2. habe ich ein Auto-Abo (kein Leasing). Das Fahrzeug nutze ich, um zwischen meinem jetzigen Wohnort und dem meines LG (100km weit weg) zu pendeln, um im Notfall bei meinem schwer erkrankten Vater sein zu können (400km weit weg) und meine Tochter (22, schwerhörig und psychisch instabil - 100km entfernt und weit abseits von vielen Öffis) noch unterstützen zu können bei Bedarf. Ich könnte das auch aus meinem unpfändbaren Anteil bestreiten. Kann sie den Vertrag kündigen und rückwirkend Lastschriften zurückfordern? Ich habe die Gründe angeführt. Wie gesagt, es ist aus dem unpfändbaren Anteil zahlbar.
Danke wie immer für eure Meinungen und Erfahrungen.
mein Verfahren ist ja am 11.09.25 eröffnet worden, Antragstellung war der 28.08.25. Nun treiben mich aber zwei Fragen um:
1. ich habe im Juni eine Steuererstattung erhalten, knapp 1.300 Euro. Daraufhin habe ich mir 1.000 Euro am 23.06. bar abgehoben, da ich gern mit Budgets arbeite (Briefumschläge) und den "Geldsegen" quasi genutzt habe, um meinen Lebensunterhalt mal etwas besser bestreiten zu können. Zusätzlich habe ich mir Anfang Juli nochmals 1.000 Euro von meinem damals auch zurückgelegten Geld geholt, da ich zu dieser Zeit Urlaub hatte und zudem auch mal Geld für Bekleidung und die Renovierung meiner Wohnung benötigte. Alles im bescheidenen Rahmen, ich spreche hier nicht von Luxus. Und ja, man ist auch mal essen gegangen oder auch mal ins Kino, einen Tagesausflug etc. Zudem habe ich am 15.07.25 hoffnungsvoll meinen letzten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den 4 Gläubigern unternommen, eine Insolvenz stand noch nicht im Raum. Aber kann mir hieraus jetzt ein Strick gedreht werden? Ich hab das Geld nicht beiseite geschafft, ich hab es im Rahmen einer normalen Lebensführung ausgegeben bzw. in meine Budgetumschläge aufgeteilt und eben mal nicht jeden Cent 5mal umgedreht (wie gesagt, ich spreche hier nicht von Luxus oder Verschwendung). Es ist auch wirklich ausgegeben. Jetzt habe ich nur Angst, dass die IV mir da irgendetwas unterstellen könnte.
und 2. habe ich ein Auto-Abo (kein Leasing). Das Fahrzeug nutze ich, um zwischen meinem jetzigen Wohnort und dem meines LG (100km weit weg) zu pendeln, um im Notfall bei meinem schwer erkrankten Vater sein zu können (400km weit weg) und meine Tochter (22, schwerhörig und psychisch instabil - 100km entfernt und weit abseits von vielen Öffis) noch unterstützen zu können bei Bedarf. Ich könnte das auch aus meinem unpfändbaren Anteil bestreiten. Kann sie den Vertrag kündigen und rückwirkend Lastschriften zurückfordern? Ich habe die Gründe angeführt. Wie gesagt, es ist aus dem unpfändbaren Anteil zahlbar.
Danke wie immer für eure Meinungen und Erfahrungen.