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Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 18. Sep 2025, 19:00
von TomH
Hallo,
mich umtreibt gerade der Gedanke, dass wenn man ein Insolvenzverfahren anstrebt, und während dessen durch einen Gläubiger belastet werden könnte, wenn man Dinge verkauft hatte, die durch ihn finanziert wurden.
Wie ich nach kurzer Recherche erfahren habe, können solche Verkäufe - rückwirkend 10 Jahre - dazu führen, dass man erhebliche Probleme bekommen kann, wenn dies der Gläubiger anmeldet.
Meine Frage daher wie es damit gestellt ist, angenommen man nimmt eine fremdfinanzierte Zahlung vor - vor/-oder nach einem Zahlungsausfall an den Geldgeber (Gläubiger) - und kommt später (oder während dessen seinen Verpflichtungen nicht mehr nach) und meldet Jahre später Privatinsolvenz an.
Re: Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 18. Sep 2025, 19:03
von TomH
Kurz: können nicht sämtliche Gläubiger im Falle von Dahrlehnsverpflichtungen rückwirkend 10 Jahre ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren (und danach) Geltung verschaffen, wenn daraus erworbene Sachlichkeiten später verkauft wurden?
Re: Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 18. Sep 2025, 21:36
von robo
Das sollte man besser nicht tun.
Such mal nach dem Stichwort "Eigentumsvorbehalt".
Wenn Du was verkaufst, was Dir (noch) gar nicht gehört (wenn noch nicht komplett bezahlt),
dann kann der Gläubiger Dir wohl mit Fug und Recht
a) ein Strafverfahren anhängen und
b) im Falle eines Insolvenzverfahrens zu seiner Forderung den Zusatz "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" ( = vbuH ) beim Insolvenzgericht anmelden.
Und wenn der Gläubiger damit beim Gericht durchkommt, wird das Gericht seine Forderung von Deiner RSB ( = Restschuldbefreiung ) ausschließen. Sprich: Die gibt es dafür dann nicht und Dir bleiben diese Schulden trotz Inso-Verfahren erhalten. Während des Inso-Verfahrens kann der Gläubiger zwar nicht vollstrecken, aber er kann ja einfach warten und wird sich dann eben später bei Dir melden.
Deswegen nochmal: Man sollte wirklich nur das verkaufen, was einem auch tatsächlich gehört.
Eben um "Ärger" zu vermeiden.
Re: Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 19. Sep 2025, 09:36
von TomH
Danke, das weiß ich schon. Auch für die weiteren Erläuterungen!
Es ist ja aber wohl bei den meisten Schuldnern so, daß sich ihr Schuldenberg nicht durch Einzelpositionen bei Einzelgläubigern angehäuft hat und diese Schulden schon etliche Jahre zurückliegen, es aber immer mehr wurden. Entweder durch andere Positionen oder alleine durch Zins- u. Zinseszins.
Auch ist anzunehmen, daß zwischenzeitlich ältere Dinge veräußert wurden.
Wie stellt sich mir da die Frage, sind alte Positionen zu bewerten, die zwar möglicherweise auf den Konten der Gläubiger stehen, im Verhältnis ob sie bereits abgezahlt wären, wenn z.B. die Gesamtforderung beglichen wäre.
Ich hoffe man kann das verstehen was ich meine.
Re: Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 19. Sep 2025, 09:50
von TomH
Vllt. ein besseres Bspl.:
Man nutzt seine Kreditkarte für kleinere und größere Anschaffungen, zahlt freilich sämtliche Forderungen bis zu einem bestimmten Punkt, wo man den Forderungen nicht mehr nachkommt.
Wo und wie wird dann festgestellt, welche Position wann abbezahlt ist und welche Position offen bleibt? Wg. den Schulden meldet man ja ggf. PI an, ohne dabei noch sämtliche Positionen zu besitzen, gerade bei Einkäufen von Nahrungsmitteln z.B.
Re: Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 19. Sep 2025, 16:15
von Shopgirl
Das schlüsselt niemand auf. Die Kreditkartenforderung ist Teil des Insolvenzverfahrens. Da interessiert es niemanden, was du mit der Kreditkarte gekauft ist.
Schwierig wäre nur z.B ein Konstrukt im Stil von: Ich reize nochmal eben das Limit der Karte komplett aus und melde dann Privatinsolvenz an. Wenn es also ersichtlich ist, dass eine Forderung generiert wurde, um sie mit ins Verfahren zu nehmen.
Ich habe dich erst so verstanden (und Robo vermutlich auch), dass wir hier von Dingen wie z.B einem finanzierten Handy sprechen, das monatlich abbezahlt wird, aber trotzdem schon verkauft wurde. Das wäre kein gutes Konstrukt, aber auch dabei kann ich mich an keinen Fall hier erinnern, wo so etwas zu Ärger geführt hätte, sofern der Vertrag bereits eine Weile bedient wurde. Man möge mich berichtigen, falls es hier Gegenbeispiele gab.
Re: Insolvenz bei Vermutung vermeitlicher Forderungen aus unerlaubter Handlung in Frage gestellt
Verfasst: 19. Sep 2025, 17:47
von TomH
Dann erschließt sich dieses "Rückführungsgebot" von bis zu 10 Jahren eher auf größere Anschaffungen, kleine Raten, insgesamt sozusagen auf Dinge die offensichtlich ihre Begründung in einer Finanzierung besitzen, um es aus Laiensicht zu beschreiben.
Ich Danke euch beiden!
So hatte ich heute etwas Zeit mich mit dem Thema Forderung aus Kreditkarten(Gläubiger) zu befassen. Auch verstehe ich nun die häufige Antwort, dass es keine allgemgültige Antwort auf etwas bestimmtes gebe, im weitesten Sinne. Also wenn jemand allgemein eine Sache (Beziehung) hinterfragt. Ich wusste (weiß) schlicht und ergreifend nicht über solch manigfaltige Herleitung bescheid, da ich mich damit zuvor nicht beschäftigt hatte.
Insofern jedenfalls, beträfe das was du @Shopgirl weiter beschreibst sicherlich so gen. Kreditkartenmissbrauch, den ich in dem einen oder anderen Urteil habe nachlesen können, und ziemlich genau das bestätigst was du beschreibst.
Danke.