Schlusstermin ... Übergang in WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 10. Aug 2019, 07:33 Na ja... Sofern keine Kontopfändungen mehr vorliegen, bräuchtest Du eigentlich kein P-Konto mehr...
Und Du darst halt wieder "Vermögen" aufbauen...
Da es bei mir von Anfang an keine Kontopfändungen gab und ausschließlich der Pfändungsbetrag von meinem Gehalt an den Insolvenzverwalter überwiesen wird, hatte ich nur für die Anfangsphase mein Girokonto in ein P-Konto gewandelt. Nachdem der Insolvenzverwalter zwecks Prüfung mein Konto in 201612 gesperrt und anschließend wieder freigegeben hatte habe ich das P-Konto auch direkt wieder in ein Girokonto umgewandelt. Das war auch direkt in 201612. Seither spare ich auch schon entsprechende Beträge von meinem Gehalt.
Mein Konto wurde auch seit 201612 nicht mehr gesperrt. Pfändungen Dritter sind ja eh nicht möglich..Auch habe ich mir eine Prepaid-Kreditkarte geholt. Auch alles kein Problem.
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gurami
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von gurami »

Danke für den Hinweis, ja es ist Masse zu verteilen auf ca. 8 Gläubiger.

Also wird nun vom IV die Masse verteilt und dann kann das Gericht das Verfahren aufheben und ich komme hoffentlich endlich in die WVP
Was passiert eigentlich mit den in dieser Zeit gepfändeten Beträgen. Gehören die noch zu der Summe für die der Noch IV 40% bekommt oder in die Summe danach.
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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

Guten Morgen,
nach meinem Kenntnisstand ;
- Die Gerichtskosten werden / wurden gedeckt.
- Der IV bekommt seinen Betrag nach Vergütungstabelle
- Der übrigbleibende Betrag wird nach Reihenfolge auf die Gläubiger verteilt.
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gurami
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von gurami »

Christian hat geschrieben: 12. Aug 2019, 06:37 Guten Morgen,
nach meinem Kenntnisstand ;
- Die Gerichtskosten werden / wurden gedeckt.
- Der IV bekommt seinen Betrag nach Vergütungstabelle
- Der übrigbleibende Betrag wird nach Reihenfolge auf die Gläubiger verteilt.
Danke für die Antwort aber das war mir schon klar. Die Frage bezieht sich aber auf die Summer nach Schlussrechnung und vor WVP. 40 % oder 5 %
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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

Wir müssten hier unterscheiden ;
Wann soll denn die RSB beantragt werden ; 3 oder 5 Jahre ?
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gurami
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von gurami »

was hat das damit zutun?
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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

Am Anfang meiner PI habe ich mich für die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren interessiert. Dazu habe ich eine Berechnungstabelle für den Insolvenzverwalter im Internet gefunden :

https://www.infodienst-schuldnerberatun ... -3-jahren/

hier erkenne ich zumindest 40% für den Verwalter. Aber du hast schon recht. Die Frage 3 oder 5 Jahre macht keinen Sinn.
Ich werde nun die RSB nach 5 Jahren beantragen und habe die Schlussrechnung vor 3 Wochen erhalten und da bin ich rechnerisch auch bei 40% der Masseverteilung ( bin mittlerweile im dritten Jahr der Insolvenz ).
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gurami
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von gurami »

Ich denke wir reden oder schreiben grade an einander vorbei. Ich habe aber einen Beitrag im alten Forum von Grafen entdeckt. Da sagt er auch ganz klar das der Verwalter dann ja zwei Rechnungen schreiben müsste. Also gehe ich davon aus das die Beträge nach Schlussrechnung in die WVP gerechnet werden. Das kann ja je nachdem wie lange es sich zieht und wie hoch die monatlichen Pfändungen sind, entscheidend für eine vorzeitige RSB sein.
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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

..kann passieren. Sorry. Dann hast Du zumindest die Info..
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

3 Jahre schaffe ich nicht deshalb ist es für mich finanziell unerheblich ob der IV nochmals 40% bekommt zwischen Schlussrechnung und WVP ... die Gerichtskosten sind gedeckt und es gibt wie gesagt etwas zu verteilen, aber eben auch in den nächsten 18 Monaten keine 35%.

Mir ist es wichtig endlich in die WVP zu kommen wegen der Steuererklärung und Nebenkostenrückzahlungen. Meine Frau hat angefangen zu arbeiten und der große Sohn ist ausgezogen ... bei der Steuer erwarte wir aufgrund hoher Werbungskosten meiner Frau eine hohe Rückerstattung, die eben unverhältnismäßig noch in die Masse fließt und durch den Auszug werden wir eine Nebenkostenrückerstattung erhalten. Aufgrund unserer Patchworkfamiliensituation sind das wichtige Posten.

Ausserdem sind auf meinem P-Konto gut 70€ eingefroren weil sich ein Gehalt und der Beschluss des Gerichts zu Erhöhung des Freibetrags überschritten haben. Niemand fühlt sich zuständig und es dümpelt da rum. Und auch einfach diese monatliche Rechnerei, was ich noch abheben können/tun/sollen/muss macht mich wahnsinnig.

Aber ich harre der Dinge die da kommen :?
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