Schlusstermin ... Übergang in WVP

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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RubyGloom
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Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

Moinmoin,

ich bin ja nun seit 12/2017 im eröffneten Verfahren. Zu verwertendes Vermögen gab es nix, nur meine pfändbaren Lohnanteile und Einkommensteuererstattung. Der Kontakt mit dem IV ist dürftig aber es gab zumindest keine unlösbaren Probleme ... aber es geht nichts voran ...

Bei Insolvenzbekanntmachungen ist der letzte Eintrag vom 23./24.5.2019 über die Schlussverteilung und den Schlusstermin:

- Schlussverteilung wird zugestimmt
- besonderer Prüfungs- und Schlusstermin wird bestimmt 22.7.2019
- Beschluss Vergütungsfestsetzung IV

Am 24.7.2019 kam Post vom Amtsgericht:

- Niederschrift zum durchgeführten Schlusstermin
- keine Einwendungen gegen Schlussrechnung und Schlussverzeichnis
- Antrag auf Versagung RSB liegt nicht vor.

Ich bitte um Aufklärung ... wann komme ich denn nun in die WVP ???
Ich muss gestehen, da es nichts zu verwerten gab, drückt es mich doch endlich, vorran zu kommen und ich frage mich wie es weiter geht ...

Danke für Infos und Gruss
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

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Hi RubyGloom,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schlusstermin ... Übergang in WVP" geschaut?
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caffery
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von caffery »

Zu dem von Dir umrissenen Zeitpunkt dauert es in meinem Dunstkreis bis zum Aufhebungsbeschluss noch etwa zwischen zwei Wochen und drei Monaten.
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

caffery hat geschrieben: 7. Aug 2019, 21:00 Zu dem von Dir umrissenen Zeitpunkt dauert es in meinem Dunstkreis bis zum Aufhebungsbeschluss noch etwa zwischen zwei Wochen und drei Monaten.
Danke und woran liegt dieser immense Zeitspanne bis zu 3 Monaten bzw, kann ich das irgendwie rauskriegen, wie lange es noch dauern kann ?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von caffery »

Ich vermute es liegt an banalen Dingen wie vollen Schreibtischen, Urlaub, Krankheit, verschiedenen Arbeitsweisen etc. pp.

Es ist also vermutlich so, dass jede Frage in die von Dir genannte Richtung auch zu einem eher gegenteiligen Effekt führen könnte - zumindest dann wenn sie nicht mit maximaler Zärtlichkeit formuliert wurde;)
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

caffery hat geschrieben: 7. Aug 2019, 21:36 Es ist also vermutlich so, dass jede Frage in die von Dir genannte Richtung auch zu einem eher gegenteiligen Effekt führen könnte - zumindest dann wenn sie nicht mit maximaler Zärtlichkeit formuliert wurde;)
Ich feiere Deine Art Dinge auszudrücken übrigens total :-)

Dann übe ich mich in Geduld *mit den Füssen scharre*

An vollen Schreibtischen scheint es übrigens nicht zu liegen, höchstens beim IV, denn der hat vom Gericht sogar die Ansage bekommen endlich die Schlussrechnung zu machen ... :mrgreen:
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Graf Wadula
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 7. Aug 2019, 21:36 Ich vermute es liegt an banalen Dingen wie vollen Schreibtischen, Urlaub, Krankheit, verschiedenen Arbeitsweisen etc. pp.

Es ist also vermutlich so, dass jede Frage in die von Dir genannte Richtung auch zu einem eher gegenteiligen Effekt führen könnte - zumindest dann wenn sie nicht mit maximaler Zärtlichkeit formuliert wurde;)
Das kann natürlich sein. Aber zum großen Teil kann es auch richtig sachliche Gründe haben. Es kommt darauf an, ob Masse zur Verteilung vorhanden ist. Denn die Verteilung kann erst nach Schlusstermin stattfinden. Und da kann dann halt auch nachvollziehbar Zeit ins Land gehen. Oftmals sind die Bankverbindungen nicht mehr existent, oder die Gläubiger gibt es nicht mehr.
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

Graf Wadula hat geschrieben: 8. Aug 2019, 00:15 Das kann natürlich sein. Aber zum großen Teil kann es auch richtig sachliche Gründe haben. Es kommt darauf an, ob Masse zur Verteilung vorhanden ist. Denn die Verteilung kann erst nach Schlusstermin stattfinden. Und da kann dann halt auch nachvollziehbar Zeit ins Land gehen. Oftmals sind die Bankverbindungen nicht mehr existent, oder die Gläubiger gibt es nicht mehr.
Danke für den Hinweis, ja es ist Masse zu verteilen auf ca. 8 Gläubiger.

Also wird nun vom IV die Masse verteilt und dann kann das Gericht das Verfahren aufheben und ich komme hoffentlich endlich in die WVP.

Das sind die Detailinfos, die man nirgends findet. Danke für eure fachmännischen Auskünfte :D
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caffery
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von caffery »

Graf Wadula hat geschrieben: 8. Aug 2019, 00:15 Aber zum großen Teil kann es auch richtig sachliche Gründe haben.
Das stimmt natürlich auch. Allerdings muss ich sagen, dass geschätzte 95% meiner Fälle wohl sowas wie 0815-Fälle sind bei denen es sehr oft überhaupt nichts zu verteilen gibt. Bei den Leuten bei denen es was zu verteilen gibt, sind die Gläubiger auch meistens "die üblichen Verdächtigen".
... und dennoch sind die Unterschiede in der zeitlichen Abfolge derart groß.

Von daher orakel ich mal, dass die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Verwalter meistens den Grund dafür darstellen. Wie wir hier ja auch häufig lesen dürfen, sind diese Unterschiede in vielen Bereichen sehr oft nicht unerheblich - insbesondere eben in Sachen Geschwindigkeit. Dies gilt für Gerichte ebenso.
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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

Habe dieses Schreiben ebenso vor 4 Wochen erhalten ; mein Verfahren wurde in 201611 eröffnet. Habe den Eindruck und ich muß zugeben so erging es mir, dass mit dem Schreiben ein leichte Irritation bei vielen "Betroffenen" einhergeht. "Huch ist mein Verfahren eventuell duch ein Bürokratenfehler verfrüht beendet ?" Das Herz schägt erhöht..
Aber nach einholen entsprechender Informationen klärt sich der Sachverhalt schnell..

Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann im Anschluß der WVP u.a.
1.) Eventuell anfallende Gutschriften aus der Nebenkostenabrechnung Miete behalten darf,
2.) Rückzahlungen aus der Einkommensteuererklärung mir zustehen,
3.) Die Hälfte von Erbschaften oder auch Schenkungen ebenso auf meiner Habenseite zu verbuchen wären ?
( unter eins und zwei, wäre die Vorraussetzung dass keine schriftliche Abtretung erfolgte ).
Wären noch weitere Vorteile ( zumnindest in finanzieller Hinsicht ) zu berücksichtigen ?
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Ruhrpottmensch
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Christian hat geschrieben: 10. Aug 2019, 07:00 Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann im Anschluß der WVP u.a.
1.) Eventuell anfallende Gutschriften aus der Nebenkostenabrechnung Miete behalten darf,
2.) Rückzahlungen aus der Einkommensteuererklärung mir zustehen,
3.) Die Hälfte von Erbschaften oder auch Schenkungen ebenso auf meiner Habenseite zu verbuchen wären ?
Exakt...
Christian hat geschrieben: 10. Aug 2019, 07:00 Wären noch weitere Vorteile ( zumnindest in finanzieller Hinsicht ) zu berücksichtigen ?
Na ja... Sofern keine Kontopfändungen mehr vorliegen, bräuchtest Du eigentlich kein P-Konto mehr...
Und Du darst halt wieder "Vermögen" aufbauen...
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