Schlusstermin ... Übergang in WVP

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Christian
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Christian »

RubyGloom hat geschrieben: 12. Aug 2019, 21:52 Egal ob Steuererstattungen, Nebenkostenerstattungen, Versicherungszahlungen, Rückerstattungen einer Onlinebestellung, Einkünfte aus Flohmarktverkäufen, Taschengeld von Oma ... es gehört alles zur Masse. Auch wenn bei Verfahrenseröffnung kein "Vermögen" auf deinem Konto ist, muss der Iv sicherstellen, dass aller Geldzufluss zur Masse gezogen wird. Gibt er das Konto frei, ist er auf Deine richtigen Angaben angewiesen. Solltest Du diese nicht machen, kann Dir zwar die RSB versagt werden, aber ausserdem ist der IV für solche "verschwiegenen" Einkünfte während des eröffneten Verfahrens haftbar.
O.k., ich verstehe dein Argument, allerdings Steuererstattungen wurden direkt an den IV überwiesen. Der IV hatte auch mein Vermieter kontaktiert und hier ebenfalls die Info gegeben, dass Nebenkosten auf das Konto des IV überwiesen werden sollten.
Und alles andere wird wohl auch aus seiner Erfahrung her nicht unbedingt über ein Girokonto gebucht. Aber da das nun mal doch nicht in der Gänze auszuschließen wäre, müsste das Konto eigentlich weiterhin überwacht werden. Zumindest fühle ich mich mit "reiner Weste", da ich immer den Hintergrundgedanken hatte, der IV könnte rückwirkend meine Kontobewegungen prüfen und ich somit meine RSB verwährt bekäme.
Naja, dadurch dass ich mich jetzt in der WVP befinde ist eh ein Stück mehr Freiheit eingetreten..
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

Die Nebenkostenerstattungen vom Energieversorger werden auf mein Konto erstattet und ich teile es dem IV mit. Vom Vermieter bekomme ich z.B. gar keine Erstattung.

Kleinstbetrag aus Brillenversicherung wurde überwiesen.

Doppelbuchung bei Vertragumstellung Telekom wurde auf das Konto zurücküberwiesen.

etc ...

In meiner Welt läuft sehr viel über ein Girokonto ...
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

Muss den Thread nochmal nach oben holen ...

Laut Post und Insolvenzbekanntmachungen wurde ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin bestimmt auf den 22.7.2019.

Seitdem ist nichts weiter passiert, keine Post, nichts bei Insolvenzbekanntmachungen, noch Post vom IV ...

Meine Gläubiger sind überschaubar und alle Daten aktuell, habe Einsicht in die Akte bei Gericht genommen.

Kann ich irgendetwas tun,ohne den IV aufzuschrecken um den Stand des Verfahrens zu erfahren oder woran es hapert ?
Kann / wird man mir bei Gericht darüber Auskunft erteilen ?

Befinde mich seit ziemlich genau 21 Monaten im eröffneten Verfahren und auch wenn ich die 35% nicht schaffe, wäre es schön, endlich in die WVP zu kommen.

Ausserdem hat mein IV seid Verfahrenseröffnung keine Kontoauszüge oder irgendwelche weiteren Fragebogen geschickt ?
Ich lese immer wieder, dass sowas jährlich abgefragt wird ?

Bin total verunsichert, auch wenn ich nix böses getan habe :geek:
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Lieschenmüller
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Lieschenmüller »

Christian hat geschrieben: 12. Aug 2019, 19:55
Graf Wadula hat geschrieben: 12. Aug 2019, 19:24
Das ist eindeutig nicht willkürlich. Eigentlich darf der Insoverwalter überhaupt nicht freigeben. Formal ist Kontoguthaben eben pfändbare Masse. Sie wird gesetzlich nur durch die Einrichtung eines P-Kontos zu unpfändbarem Vermögen (in Höhe des "freien" Betrags). Das war vor gesetzlicher Einführung P-Konten noch anders, aber jetzt ist das ziemlich eindeutig. Wenn der Insolvenzverwalter Ihr Konto freigegeben hat, ist das seine Verantwortung, durchaus auch nachvollziehbar, aber rechtlich sicherlich nicht korrekt. Wenn man es ganz formal sieht, könnte ihn sogar Haftung drohen. Also das hat wirklich nix mit Willkür zu tun.
Diesbezüglich habe ich eine andere Meinung. Der IV hat mein Girokonto auf Guthaben geprüft. Es war keines vorhanden und anschließend wurde das Konto freigegeben ( Der Vorgang war zeitlich auf einige Tage beschränkt ). Das ist mir an dieser Stelle nicht verständlich aus welchem Grund formal etwas nicht korrekt sein sollte. Zumal ich ja auch meine Vermögensverhältnisse offen gelegt habe und außer meinem Gehalt keine weiteren Werte zur Masse tangieren würde. Oder habe ich Dich hier falsch verstanden, was die rechtliche Situation betrifft ?
Dazu kannst du gerne eine andere Meinung haben aber von gesetzlicher Seite darf der IV das Konto nicht frei geben, bevor du in der WVP bist. Er darf nur Quellenfreigaben machen. Ansonsten würde er der Masse schaden, wenn da Geldeingänge sind, die du nicht angibst, er nicht nachschauen kann und die dann nicht in die Masse fliessen. Das Gericht kann ihn dafür haftbar machen.
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RubyGloom
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von RubyGloom »

Der Beitrag mit dem freigegebenen Konto war nicht von mir ... und ist auch nicht mein Problem ...

Wäre für Infos dankbar, wie ich den Stand des eröffneten Verfahrens abfragen oder vorran treiben kann nach 21 Monaten sehr dankbar ;)
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Lieschenmüller
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Lieschenmüller »

Normalerweise kannst du dafür zum Amtsgericht und Akteneinsicht verlangen....nee lieber erbitten. Wenn da nichts drin steht, den Rechtspfleger bitten den IV um Stellungnahme zu bitten, warum das Verfahren noch läuft und ihn dann auch gleichzeitig bitten da mal einem Punkt hinter zu setzen. Vielleicht ist er dann ja geneigt, dir im Anschluss Auskunft zu geben.
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Graf Wadula
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Re: Schlusstermin ... Übergang in WVP

Beitrag von Graf Wadula »

RubyGloom hat geschrieben: 17. Sep 2019, 21:33 Muss den Thread nochmal nach oben holen ...

Laut Post und Insolvenzbekanntmachungen wurde ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin bestimmt auf den 22.7.2019.

Seitdem ist nichts weiter passiert, keine Post, nichts bei Insolvenzbekanntmachungen, noch Post vom IV ...

Meine Gläubiger sind überschaubar und alle Daten aktuell, habe Einsicht in die Akte bei Gericht genommen.

Kann ich irgendetwas tun,ohne den IV aufzuschrecken um den Stand des Verfahrens zu erfahren oder woran es hapert ?
Kann / wird man mir bei Gericht darüber Auskunft erteilen ?

Befinde mich seit ziemlich genau 21 Monaten im eröffneten Verfahren und auch wenn ich die 35% nicht schaffe, wäre es schön, endlich in die WVP zu kommen.

Ausserdem hat mein IV seid Verfahrenseröffnung keine Kontoauszüge oder irgendwelche weiteren Fragebogen geschickt ?
Ich lese immer wieder, dass sowas jährlich abgefragt wird ?

Bin total verunsichert, auch wenn ich nix böses getan habe :geek:
Das ist nicht ungewöhnlich und kommt schon mal vor. Nach dem Schlusstermin wird die vorhandene Masse verteilt. So eine Verteilung kann schon mal 2-3 Monate dauern. Wenn dann der Verwalter verteilt hat, reicht er seine Schlussabrechnung ein. Ist die geprüft, hebt das Gericht das InsoVerfahren auf. Ihr Verfahren ist so aus der Ferne gesehen völlig im Lauf.
Aber Sie können das tatsächlich bei Gericht einsehen. Dort werden Sie dann sehen, ob es an anderen Dingen hakt. Ohne das Verfahren zu kennen, glaube ich das aber nicht. Wäre ein Versagungsantrag o.ä. eingegangen, hätten Sie wahrscheinlich schon eine Mitteilung.


Auch das Ihr Verwalter nix abfragt, ist nicht ungewöhnlich. da arbeitet jeder Verwalter anders. Im Grundsatz müssen Sie alle Änderungen mitteilen, insofern braucht der Verwalter formal nicht nachzufragen. Diese jährliche hat sich irgendwie eingebürgert, ist aber gesetzlich nicht gefordert.
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