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Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Verfasst: 12. Sep 2025, 19:39
von TomH
Als - seit etwa 2 Wochen - aufmerksamer Leser, kann ich nur zwischen den Zeilen erfahren, weswegen ein Versagungsgrund zur Restschuldbefreiung vorgehalten wurde.

Mich als Laien interessiert daher vielmehr jegliche Einzelschicksale und worauf sie genau beruhen.

Womöglich könnte man das kurz abgefasst in eigentlicher Begründung vorbringen, um sozusagen eine Übersicht zu schaffen, woran es im Einzelfall lag.

Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Verfasst: 12. Sep 2025, 23:05
von caffery
Der mit gewaltigem Abstand häufigste Grund warum Verfahren scheitern:

Insolvenzverwalter/Treuhänder beantragen die Kostenstundung aufzuheben weil sich Insolaner nicht an die Regeln gehalten oder nicht gemeldet haben. Darauf folgt dann die Aufhebung der Kostenstundung seitens des Gerichts - dann noch eine Zahlungsaufforderung die nun nicht mehr gestundeten Kosten zu begleichen - wann das nicht geschieht ist das Verfahren gem. § 298 InsO für die Tonne.

Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Verfasst: 13. Sep 2025, 14:44
von Knibbels79
Wenn das Verfahren aufgehoben wird, was ist dann mit den zwischenzeitlich abgeführten Geldern ?
Streng genommen bin ich am Monatsende wegen Wegfall Unterhaltspflichten im Verfahren schlechter raus, als mit "normaler Pfändung" über P Konto mit 2 Unterhaltspflichten.

Re: Auf welcher Sachlage sind bereits Versagensgründe beschlossen worden?

Verfasst: 13. Sep 2025, 17:43
von TomH
Danke für die Erfahrungswerte @caffery . Damit hätte ich so nicht gerechnet.
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@Knibbels79 vergebene "Liebesmühe"?