Erstattung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Peter68
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Erstattung

Beitrag von Peter68 »

Habe folgendes Problem
Eine Reisekostenerstattung ist auf ein altes Konto bei der targobank überwiesen wurden. Diese Konto war bei Eröffnung mit knapp 4000€ im minus. Da sind nun knapp 400€ draufgegangen weil der Versender des geldes es nicht besser wusste.
Eigentlich steht der Targobank das Geld nicht zu oder ? Und wie komme ich da am besten wieder dran.
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erstattung

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Hi Peter68,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erstattung" geschaut?
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Lieschenmüller
Wissender
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Beiträge: 221
Registriert: 7. Apr 2019, 22:25

Re: Erstattung

Beitrag von Lieschenmüller »

Bist du in der Insolvenz?
Wenn ja, muss dein IV das einfordern. (Zusätzliche Einnahmen gehören zur Masse)
Wenn nicht, hast du denke ich mal Pech gehabt. Es sei denn der Reiseveranstalter bucht das zurück und überweist es dann aufs richtige Konto
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Peter68
Wissender
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Beiträge: 102
Registriert: 31. Jul 2019, 15:26

Re: Erstattung

Beitrag von Peter68 »

In der Wohlverhaltensphase bin ich momentan
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tidus82
Admin
Reaktionen: 229
Beiträge: 1436
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Erstattung

Beitrag von tidus82 »

Mir würde in der Wohlverhaltensphase kein Grund einfallen wie du da dran kommen könntest. Die Targobank freut sich natürlich und verrechnet das direkt. Das ist leider "Eigene Selberschuld".
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2516
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erstattung

Beitrag von caffery »

Sehe ich auch so. Im eröffneten Verfahren hätte es in die Masse gehört - der Verwalter hätte also die Herausgabe verlangen können.

In der WVP ist das Geld einfach weg - also im Sinne von woanders.
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insolaner
Allwissender
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Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Erstattung

Beitrag von insolaner »

die einzige Chance würde ich darin sehen, wenn der Absender der Zahlung eigentlich auf eine neue Bankverbindung hätte überweisen sollen, der Fehler also bei ihm lag.

Ansonsten zeigt das Beispiel sehr schön, dass man ein "altes" Konto auch wirklich auflösen soll, endgültig.

Denn dann wäre, korrigiert mich bitte falls ich das falsch sehe, die Zahlung automatisch an den Absender zurückgegangen.
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