Frage zu Erbe und Privatinsolvenz meines Sohnes
Verfasst: 15. Aug 2025, 22:39
Guten Abend,
ich bin Vater von zwei Söhnen. Mein ältester Sohn (19) hat vor drei Jahren die Privatinsolvenz begonnen und lebt noch bei mir im Haus. Dieses Jahr ist seine Privatinsolvenz nun abgeschlossen.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und hat ein Erbe hinterlassen. Es handelt sich nicht um eine große Summe, und bisher hat das Nachlassgericht sich noch nicht gemeldet bezüglich der Nachlassverteilung.
Meine Frage: Ist es sicher, meinem Sohn jetzt schon mitzuteilen, dass er etwas von seinem Großvater geerbt hat? Wir haben ihm bisher nichts gesagt, weil wir uns unsicher waren, ob das Erbe eventuell gepfändet wird. Da seine Privatinsolvenz jetzt abgeschlossen ist, darf er ja ein „normales Leben“ führen und womöglich von dem Erbe erfahren ohne davon die Hälfte abgeben zu müssen.
Ich bin mir unsicher, ob ich ihm davon jetzt schon erzählen sollte. Ich möchte meinen Sohn nicht unnötig in die Angelegenheit einweihen, falls noch Pfändungen oder Abgaben auf das Erbe anfallen. Und ich kann nicht einordnen was es mit der einjährigen Dauer nach Abschluss der dreijährigen Privatinsolvenz auf sich hat, da in der Zeit die Restschuldbefreiung revidiert werden kann.
Daher wollte ich hier unverbindlich nach Erfahrungen und eure Einschätzungen fragen.
ich bin Vater von zwei Söhnen. Mein ältester Sohn (19) hat vor drei Jahren die Privatinsolvenz begonnen und lebt noch bei mir im Haus. Dieses Jahr ist seine Privatinsolvenz nun abgeschlossen.
Mein Vater ist letztes Jahr verstorben und hat ein Erbe hinterlassen. Es handelt sich nicht um eine große Summe, und bisher hat das Nachlassgericht sich noch nicht gemeldet bezüglich der Nachlassverteilung.
Meine Frage: Ist es sicher, meinem Sohn jetzt schon mitzuteilen, dass er etwas von seinem Großvater geerbt hat? Wir haben ihm bisher nichts gesagt, weil wir uns unsicher waren, ob das Erbe eventuell gepfändet wird. Da seine Privatinsolvenz jetzt abgeschlossen ist, darf er ja ein „normales Leben“ führen und womöglich von dem Erbe erfahren ohne davon die Hälfte abgeben zu müssen.
Ich bin mir unsicher, ob ich ihm davon jetzt schon erzählen sollte. Ich möchte meinen Sohn nicht unnötig in die Angelegenheit einweihen, falls noch Pfändungen oder Abgaben auf das Erbe anfallen. Und ich kann nicht einordnen was es mit der einjährigen Dauer nach Abschluss der dreijährigen Privatinsolvenz auf sich hat, da in der Zeit die Restschuldbefreiung revidiert werden kann.
Daher wollte ich hier unverbindlich nach Erfahrungen und eure Einschätzungen fragen.