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Nebenkostennachzahlung

Verfasst: 13. Aug 2025, 11:10
von Strelitzie
Hallo zusammen,

ich bin seit gut einem Monat in Insolvenz und möchte keine Fehler machen. Daher mache ich mir jetzt schon Gedanken zu einer Nachzahlung von Nebenkosten. Die wird nämlich definitiv kommen. Durch einen Vermieterwechsel im letzten Jahr, weiß ich nicht wann. Eigentlich hätte sie schon im Januar kommen müssen.
Ich rechne mit einer recht hohen Nachzahlung (um die 1.000€), da mein Partner sehr viel bei mir ist und generell meine Vorauszahlung wahrscheinlich etwas zu niedrig ist (ich wohne noch nicht so lange hier und habe erst eine Abrechnung erhalten). Nun habe ich im Monat ca. 550€ übrig. Ansparen kann ich nichts auf meinem P-Konto. Das weiß ich.

Folgende Ideen habe ich. Weiß aber nicht, ob ich damit Probleme bekommen könnte:

A. Ich könnte jetzt jeden Monat etwas bar zurücklegen. Darf ich das dann meinem Freund geben damit er die Abrechnung von seinem Konto begleicht?

B. Mein Freund begleicht sie ohne das ich ihm Geld gebe?

C. Ich bitte meinen Vermieter um Ratenzahlung der Abrechnung. Von 550€ im Monat übrig werde ich sie nicht in einem Schlag zahlen können.

D. Mein Partner zahlt einmalig die Miete und ich kann dann die Nachzahlung begleichen.

Vielen Dank im Voraus, viele Grüße!

Re: Nebenkostennachzahlung

Verfasst: 13. Aug 2025, 11:37
von AktiverRentner
Bei der Insolvenz des Mieters ist eine Betriebskostennachforderung für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung eine Insolvenzforderung. Dies auch dann, wenn die Betriebskostenabrechnung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Entscheidung des BGH von 2011. Damit kann der Vermieter sie nur zur Insolvenztabelle anmelden. Der IV ist zuständig.

Re: Nebenkostennachzahlung

Verfasst: 13. Aug 2025, 12:09
von caffery
Wenn die TE keine Lust auf Stress mit dem (neuen) Vermieter haben sollte, könnte ich mir mit pragmatischer und - ich sag mal - unbürokratischer Denke auch sämtliche von ihr genannten Handlungsoptionen mit ganz ausgesprochen niedrigem Ungemachpotential durchaus vorstellen.

Re: Nebenkostennachzahlung

Verfasst: 13. Aug 2025, 12:18
von Strelitzie
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich habe gerade mal nachgeschaut. Die Nebenkostenabrechnung von 2023 hab ich nicht bekommen. Die sollte sich dann aber erledigt haben, da sie nicht bis Ende 2024 erstellt wurde.
Dann wäre es die Abrechnung von 2024, die noch aussteht und dieses Jahr kommen sollte.

@caffery: könnte es irgendwelche Konsequenzen bzgl. der RSB haben, wenn ich eine der oben genannten Möglichkeiten durchziehe? mein Partner würde die Nebenkostenabrechnung sicher übernehmen. Wäre aber doch irgendwie eine Schenkung, oder?

Re: Nebenkostennachzahlung

Verfasst: 13. Aug 2025, 12:38
von caffery
Ja, wenn Du offiziell verkündest: "Mein Partner hat mir im eröffneten Insolvenzverfahren Geld geschenkt womit ich einen Neuerwerb begründet habe mit dem ich dann eine Insolvenzforderung bezahlt habe!" dann kann das Probleme geben.

Aber (und jetzt kommt der Teil der Lebensrealitäten inkludiert):
Wenn Dein Partner - der quasi teilweise bei Dir wohnt - dir aber einen Teil der Wohnkosten direkt zahlt und du ihm vielleicht mal ein paar Scheine aus der Krabbeldose in die Hand drückst ist es gelinde gesagt kreativ um daraus ein realistisches Ungemachszenario zu erdenken.

Re: Nebenkostennachzahlung

Verfasst: 14. Aug 2025, 09:49
von mischa1981
Würde tatsächlich auch zur guten alten Brotdose raten. Alternative wäre, mit dem Vermieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren, bei voraussichtlich 1.000 Euro Nachzahlung wären das aber doch einige Monate und der Vermieter muss sich nicht drauf einlassen. Meistens lassen die sich auf maximal 3 Raten ein.