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Privatinsolvenz Frage zu VBUH

Verfasst: 9. Aug 2025, 20:00
von vanilly
Guten Abend,

meine Insolvenz läuft seit Mitte März '25 und ich kann glücklicherweise sagen, dass bisher alles reibungslos ablief. Meine schlaflosen Nächte sind Geschichte :D wobei ab und an schon nochmal der Gedanke aufkommt, dass ja doch noch irgendwas schief laufen könnte... Daher wollte ich euch kurz um eure Hilfe bitten...

Ich meine damals gelesen zu haben, dass die Sigma (vertreten durch Barex Inkasso) oftmals willkürlich Forderungen als VBUH anmeldet. Die haben bei mir pünktlich zur Tabelle angemeldet, aber ohne VBUH Vermerk. Kann da trotzdem noch was kommen, auch wenn der Prüfungstag längst durch ist und bereits alle Gläubiger zu Tabelle angemeldet haben? Wie sind eure Erfahrungen dazu?

Viele Grüße

Re: Privatinsolvenz Frage zu VBUH

Verfasst: 10. Aug 2025, 21:23
von mischa1981
Sobald du dich in der Privatinsolvenz befindest und es meldet sich ein Gläubiger, immer auf den Insolvenzverwalter am besten mit Aktenzeichen verweisen. Du bist dafür nicht (mehr) zuständig. Da muss sich der Insolvenzverwalter mit "rumschlagen".
Ich würde mir da an deiner Stelle schlicht gar keine Gedanken drum machen.
Jeder Gläubiger muss Beweise vorlegen, dass du VBUH begangen hast. Einfach sagen "Der Herr Vanilly hat aber VBUH begangen!" reicht nicht.

Re: Privatinsolvenz Frage zu VBUH

Verfasst: 11. Aug 2025, 08:10
von Graf Wadula
vanilly hat geschrieben: 9. Aug 2025, 20:00 Guten Abend,

meine Insolvenz läuft seit Mitte März '25 und ich kann glücklicherweise sagen, dass bisher alles reibungslos ablief. Meine schlaflosen Nächte sind Geschichte :D wobei ab und an schon nochmal der Gedanke aufkommt, dass ja doch noch irgendwas schief laufen könnte... Daher wollte ich euch kurz um eure Hilfe bitten...

Ich meine damals gelesen zu haben, dass die Sigma (vertreten durch Barex Inkasso) oftmals willkürlich Forderungen als VBUH anmeldet. Die haben bei mir pünktlich zur Tabelle angemeldet, aber ohne VBUH Vermerk. Kann da trotzdem noch was kommen, auch wenn der Prüfungstag längst durch ist und bereits alle Gläubiger zu Tabelle angemeldet haben? Wie sind eure Erfahrungen dazu?

Viele Grüße
rechtlich kann der Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bis zum Schlusstermin nachgemeldet werden. Bei diese Art Gläubiger wäre das aber ungewöhnlich. Wenn die Gläubigerin nachmeldet, erhalten Sie auch entsprechende Schreiben des Insolvenzgerichts (Belehrung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs etc.)