Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von Christian »

Guten Tag,

befinde mich seit drei Jahren in der Privatinsolvenz, im Angestelltenverhältnis und bin privat krankenversichert. Nun möchte ich meinen Tarif in der Krankenversicherung ändern ( Wechsel in einen höherwertigen Tarif ). Durch den höheren Tarif würde sich der Pfändungsanteil vermindern. Ist das eine Obliegenschaft die ich dem Insolvenzverwalter melden muß ? Gibt es diesbezüglich eine Rechtsprechung ?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Werbung

Hi Christian,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von caffery »

Das ist zwar nicht wirklich ein Thema mit dem ich bisher viel zu tun hatte (ehrlich gesagt schon ewig nicht mehr), aber mein kaum praxisverifiziertes (und hoffentlich noch aktuelles) Basiswissen dazu sagt: Dein pfändbarer Anteil wird sich durch den Tarifwechsel nicht verändern da lediglich der Basistarif bei der Ermittlung des pfändbaren Anteils ins Feld geführt werden kann. Du wirst den Wechsel in einen teureren Tarif also meiner Kenntnis nach komplett selbst tragen müssen - ergo kann damit natürlich auch kein Nachteil für die Masse einhergehen und dem Verwalter dürfte es wurscht sein.

Hab auch noch ein Urteil dazu gefunden: LG Stuttgart, 10.05.2012 - 19 T 353/11
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von Christian »

Dein Hinweis und auch das Urteil waren wirklich sehr hilfreich. Vielen Dank dafür.
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, darf ich den Basistarif demnach der Betrag welcher in der gesetzlichen abgeführt werden würde nicht überschreiten. Bzw. der Differenzbetrag wird dann von mir selbst getragen.
Zur Zeit bin ich allerdings in einem sehr geringen Traif ( monatlicher Betrag in der privaten Krnakenversicherung = 270 EUR , da ich einen hohen Selbstberhalt habe ). Wäre ich in der gesetzlichen ; ( bei 4350 EUR Brutto ca. 700 EUR ). Der höhere Tarif in der privaten ist betraglich mit 690 EUR avisiert.
Demnach und auch unter Berücksichtigung des Urteils dürfte ich keine Probleme haben. Oder wie wäre Deine Einschätzung. Wichtig wäre hier noch einmal zu erfahren, ob der Insolvenzverwalter informiert werden muß, denn nach dem geschilderten Fall wird sich der abzuführende Betrag in jedem Fall vermindern.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 398
Beiträge: 2475
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von caffery »

Christian hat geschrieben: 5. Aug 2019, 16:57 Oder wie wäre Deine Einschätzung.
Es tut mir sehr leid, aber ich habe wie gesagt nur sehr wenig Erfahrungen mit privat versicherten. Der "branchenweit einheitliche Basistarif" sei wohl ausschlaggebend. Mehr weiß ich dazu leider auch nicht.
Vielleicht findet sich ja jemand anderes der da mehr im Thema ist...
Christian hat geschrieben: 5. Aug 2019, 16:57 Wichtig wäre hier noch einmal zu erfahren, ob der Insolvenzverwalter informiert werden muß, denn nach dem geschilderten Fall wird sich der abzuführende Betrag in jedem Fall vermindern.
Ganz grundsätzlich würde ich immer dazu raten alles mitzuteilen von dem man sich nicht sicher ist ob man es mitteilen muss. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Wie läuft das denn aktuell mit Deiner Lohnabtretung? Ich nehme an, Du führst Deine KK-Beiträge selbst ab? Müsstest Du nicht ohnehin eine Anpassung des Betrages beantragen? Ich gehe mal nicht davon aus, dass Dein Arbeitgeber einfach so den Betrag mindern würde wenn Du den Tarif gewechselt hast. Das wäre ziemlich "mutig" von ihm.

PS: Ich habe hier noch ein aktuelleres Urteil gefunden, welches so ziemlich exakt ins gleiche Horn bläst wie das bereits genannte - aber m.E. noch etwas verständlicher formuliert ist. LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2017 - 7 Ta 222/16
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von Christian »

Recht herzlichen Dank nochmals für Deine Ausführungen. Werde den Insolvenzverwalter zur Sicherheit kontaktieren und mir entsprechend das O.K. holen. Wir wollen ja nicht unsere Restschuldbefreiung gefährden. Werde Dich / euch auf den Laufenden halten ob ein Wechsel problemlos funktioniert hat..
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 78
Beiträge: 1093
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von imker »

Als Zwischenfrage: Wenn ein Angestelltenverhätnis besteht, weiß denn der Arbeitgeber schon von der Änderung und berücksichtigt er diese Änderung bei der Berechnung?
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von Christian »

Meinen Arbeitgeber würde ich mit Form der Bescheinigung der Krankenkasse informieren, die ich nach einem Tarifwechsel erhalte. Der abzuführende Betrag wurde bisher von dem Steuerbüro korrekt berechnet. Es ist davon auszugehen, dass das Steuerbüro auch bei Veränderungen der Beträge für die private Krankenkasse den Pfändungsbetrag berücksichtigt. Zumindest kontrolliere ich den nach der aktuellen Pfändungstabelle und würde einen entsprechenden Hinweis geben, wenn dieser nicht i.O. ist.
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Privatinsolvenz und die private Krankenversicherung

Beitrag von Christian »

Wollte zumindest noch berichten, ob der Tarifwechsel in der PK funktioniert hat :

1.) Anfrage bei IV , ob ein Tarifwechsel erlaubt sei. Antwort per Mail erhalten;

Sehr geehrter Herr "Christian",
ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom heutigen Tage und darf Ihnen mitteilen, dass einem Tarifwechsel nichts entgegensteht.
Mit freundlichen Grüßen


2.) Die PK hat dem Tarifwechsel zugestimmt. Das ist mittlerweile keine Selbstverständlichkeit, da wegen hoher Zahlungsausfälle die Bonität von Versicherungsnehmern überprüft wird. Der PK wäre zwar gesetzlich verpflichtet mich in einen Basistarif wechseln zu lassen. Allerdings habe ich einen Tarif "Exclusiv0" gewählt, der vom Beitrag her dem Basistarif entspricht allerdings einen besseren Leistungsumfang darstellt.

3.) Arbeitsgeber : die Beitragsbescheinigung wird eingereicht.
0
Antworten