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Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 23. Jul 2025, 22:58
von Bella
Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen und hoffe, jemand hat Erfahrung damit.
Ein Gläubiger – in meinem Fall die Commerzbank -hat mich verklagt. Es geht um eine offene Kredit Forderung. Jetzt frage ich mich:
Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?
Kann ich trotzdem noch Privatinsolvenz beantragen, auch wenn es ein Urteil gegen mich gibt?
Und wird die Forderung und Gerichtskosten dann trotzdem in die Insolvenz aufgenommen bzw. später durch die Restschuldbefreiung erledigt? Soll ich abwarten bis Prozess vorbei ist oder jetzt schon Insolvenz beantragen, wird es dann auch abgeschrieben (in Insolvenz berücksichtigt)?
Ich mache mir Sorgen, dass mir das Urteil dann "im Weg steht" und nicht mehr in der Insolvenz berücksichtigt wird.
Vielleicht war jemand von euch in einer ähnlichen Lage und kann berichten?
Vielen Dank im Voraus 🙏
Liebe Grüße

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 24. Jul 2025, 08:13
von Paula
Was ist das denn für eine Klage? Verklagen die dich nur auf Zahlung der Forderung? Dann wollen die damit nur einen Titel erwirken. Vom Ergebnis her ist das dann "nur" wie ein Vollstreckungsbescheid.
Oder haben die dich wegen Betrugs verklagt?

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 24. Jul 2025, 11:21
von Bella
Hallo,
die haben die Zahlung von Kredit und Dispokredit bei dem Landesgericht angeklagt. Sollten wir Rechtsanwalt nehmen oder abwarten bis man verurteilt wird und dann Insolvenzantrag stellen damit man nicht auf Gerichtskosten sitzen bleibt und die auch ins Insolvenzmasse gehen? oder jetzt schon Insolvenzantrag? Vielen Lieben Dank an alle für die Ratschläge

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 24. Jul 2025, 13:33
von AktiverRentner
Nimm es locker. Hier geht es nur darum, einen "Titel" zu bekommen, damit sie ggf. pfänden oder den GV beauftragen können.
Die Beträge fallen so oder so alle in die Insolvenzforderungen, auch die Gerichtskosten. Vorm Landgericht braucht man einen Rechtsanwalt, den man selbst bezahlen muss. Kann man das nicht, gibt es Gerichtskostenhilfe.
Wenn die Ansprüche der Commerzbank tatsächlich richtig sind, lohnt sich kein Aufwand. Dann würde ich persönlich gar nichts tun, auch nicht hingehen. Dann gibt es ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Bank, die aber vorher alle Kosten, auch des Gerichts bezahlen muss. Das wird natürlich oben drauf geschlagen, geht aber auch im Insolvenzverfahren mit unter.
So locker ist das nicht, wenn Betrug im Raum steht: z.B. Kredit und dann nach 2 Monaten insolvent oder falsche Angaben beim Kreditantrag.
Insgesamt ist es in diesem Zusammenhang egal, wann du den Insolvenzantrag stellst. Bedenke aber: Je eher du den Antrag stellst, desto eher sind die drei Jahre um und du hast wieder den Rücken frei.

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 24. Jul 2025, 14:26
von Icke26
AktiverRentner hat geschrieben: 24. Jul 2025, 13:33 Nimm es locker. Hier geht es nur darum, einen "Titel" zu bekommen, damit sie ggf. pfänden oder den GV beauftragen können.
Die Beträge fallen so oder so alle in die Insolvenzforderungen, auch die Gerichtskosten. Vorm Landgericht braucht man einen Rechtsanwalt, den man selbst bezahlen muss. Kann man das nicht, gibt es Gerichtskostenhilfe.
Wenn die Ansprüche der Commerzbank tatsächlich richtig sind, lohnt sich kein Aufwand. Dann würde ich persönlich gar nichts tun, auch nicht hingehen. Dann gibt es ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Bank, die aber vorher alle Kosten, auch des Gerichts bezahlen muss. Das wird natürlich oben drauf geschlagen, geht aber auch im Insolvenzverfahren mit unter.
So locker ist das nicht, wenn Betrug im Raum steht: z.B. Kredit und dann nach 2 Monaten insolvent oder falsche Angaben beim Kreditantrag.
Insgesamt ist es in diesem Zusammenhang egal, wann du den Insolvenzantrag stellst. Bedenke aber: Je eher du den Antrag stellst, desto eher sind die drei Jahre um und du hast wieder den Rücken frei.
Ich würde das nicht so locker sehen. Wenn dann vor Gericht festgestellt wird das es sich bei der Kreditaufnahme um Betrug handelt, fällt diese Forderung nicht in die Insolvenz, und/oder gefährdet sogar diese.

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 24. Jul 2025, 14:35
von imker
Bekanntlich verstehe ich ja nicht alles und nicht alles zutreffend.

Wenn aber nur eine Zahlungsklage vorliegt (fiktiv: an die Klägerin 1 Mio EUR nebst Zinsen zu zahlen) und Du das nicht zahlen kannst und Du eine Insolvenz beabsichtigst: Spare das Geld für jede Einschaltung eines Anwaltes.

Es wird ein Versäumnisurteil ergehen, weil Du keinen Anwalt beauftragt hast - den Du auch nicht aus der Keksdioese bezahlen können solltest.

Sorge dafür, dass es nur ein Giro-Konto gibt, mach das Giro-Konto zum P-Konto und löse alle Sparkonten und dergleichen auf, bevor ein Termin bei der Schuldnerberatung endlich stattfindet.

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 24. Jul 2025, 17:22
von AktiverRentner
Icke26 hat geschrieben: 24. Jul 2025, 14:26
AktiverRentner hat geschrieben: 24. Jul 2025, 13:33 Nimm es locker. Hier geht es nur darum, einen "Titel" zu bekommen, damit sie ggf. pfänden oder den GV beauftragen können.
Die Beträge fallen so oder so alle in die Insolvenzforderungen, auch die Gerichtskosten. Vorm Landgericht braucht man einen Rechtsanwalt, den man selbst bezahlen muss. Kann man das nicht, gibt es Gerichtskostenhilfe.
Wenn die Ansprüche der Commerzbank tatsächlich richtig sind, lohnt sich kein Aufwand. Dann würde ich persönlich gar nichts tun, auch nicht hingehen. Dann gibt es ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Bank, die aber vorher alle Kosten, auch des Gerichts bezahlen muss. Das wird natürlich oben drauf geschlagen, geht aber auch im Insolvenzverfahren mit unter.
So locker ist das nicht, wenn Betrug im Raum steht: z.B. Kredit und dann nach 2 Monaten insolvent oder falsche Angaben beim Kreditantrag.
Insgesamt ist es in diesem Zusammenhang egal, wann du den Insolvenzantrag stellst. Bedenke aber: Je eher du den Antrag stellst, desto eher sind die drei Jahre um und du hast wieder den Rücken frei.
Ich würde das nicht so locker sehen. Wenn dann vor Gericht festgestellt wird das es sich bei der Kreditaufnahme um Betrug handelt, fällt diese Forderung nicht in die Insolvenz, und/oder gefährdet sogar diese.
Eine Klage der Bank vor dem Landgericht ist eine Zivilklage, in der es um einen größeren Betrag (über 10K) geht. Es geht nicht um Strafrecht. Beim Versäumnisurteil wird nur der Betrag festgestellt, sonst nichts.
Ich empfehle, meinen vorigen Beitrag bitte genau zu lesen: "So locker ist das nicht..."

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 2. Aug 2025, 19:46
von Adonis
Bella hat geschrieben: 23. Jul 2025, 22:58 Ich mache mir Sorgen, dass mir das Urteil dann "im Weg steht" und nicht mehr in der Insolvenz berücksichtigt wird.
Solange wir nicht wissen, was in der Klageschrift geschrieben steht, können wir eigentlich nichts dazu sagen.

Mir drängt sich aber der Verdacht auf, dass man evtl versucht, eine vbuH klageweise zu erhalten; das wäre dann möglicherweise einer Restschuldbefreiung für diese Forderung im Wege.

Vielleicht einmal genau lesen, was in der Klageschrift geschrieben steht, und dann nochmal posten ?

Liebe Grüße
Adonis

Re: Ein Gläubiger klag mich an-was tun?

Verfasst: 6. Aug 2025, 09:18
von mischa1981
Icke26 hat geschrieben: 24. Jul 2025, 14:26
AktiverRentner hat geschrieben: 24. Jul 2025, 13:33 Nimm es locker. Hier geht es nur darum, einen "Titel" zu bekommen, damit sie ggf. pfänden oder den GV beauftragen können.
Die Beträge fallen so oder so alle in die Insolvenzforderungen, auch die Gerichtskosten. Vorm Landgericht braucht man einen Rechtsanwalt, den man selbst bezahlen muss. Kann man das nicht, gibt es Gerichtskostenhilfe.
Wenn die Ansprüche der Commerzbank tatsächlich richtig sind, lohnt sich kein Aufwand. Dann würde ich persönlich gar nichts tun, auch nicht hingehen. Dann gibt es ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Bank, die aber vorher alle Kosten, auch des Gerichts bezahlen muss. Das wird natürlich oben drauf geschlagen, geht aber auch im Insolvenzverfahren mit unter.
So locker ist das nicht, wenn Betrug im Raum steht: z.B. Kredit und dann nach 2 Monaten insolvent oder falsche Angaben beim Kreditantrag.
Insgesamt ist es in diesem Zusammenhang egal, wann du den Insolvenzantrag stellst. Bedenke aber: Je eher du den Antrag stellst, desto eher sind die drei Jahre um und du hast wieder den Rücken frei.
Ich würde das nicht so locker sehen. Wenn dann vor Gericht festgestellt wird das es sich bei der Kreditaufnahme um Betrug handelt, fällt diese Forderung nicht in die Insolvenz, und/oder gefährdet sogar diese.
Und aus welchem Grund sollte die Kreditaufnahme Betrug sein? Ich vermute mal stark, dass die meisten, die (Umschuldungs)Kredite nicht aufnehmen um so betrügen, sondern versuchen ihre Schulden zu bezahlen.
Mit solchen Anschuldigungen würde ich ganz vorsichtig umgehen.