Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

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Sawyer30
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Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von Sawyer30 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

zunächst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten zu meinen anderen Beiträgen.
Ich habe mal eine etwas unangenehme Frage.
Bedingt durch meine finanziellen Schwierigkeiten und weil ich vorher nie den Ar*** in der Hose hatte, habe ich damals in einer schweren Situation auf meiner ehemaligen Arbeitsstelle Geld entwendet. Hierzu kam es auch zum Verlust meines sicheren Jobs und die Abwärtsspirale ging mit allem sehr schnell nach unten. Hierzu hatte ich nun einen Verhandlungstermin und eine Strafe erhalten (u.a. Sozialstunden). Was ich nun aber häufig im Internet gelesen habe ist, dass die Gerichtskosten, die einem Verurteilten auferlegt werden, auch mit in die Insolvenz genommen werden können. Kennt sich hier jemand damit aus?
Ich weiß, es war die größte Dummheit meines Lebens, aber ich zahle nun von meinem unpfändbaren "Einkommen" den entwendeten Betrag in Raten an meine ehemalige Arbeit zurück, zudem hatte ich bereits in Raten einen Anwalt bezahlt..
Ich weiß leider nicht mehr weiter. Ich bin zwar schon länger bei der Schuldenberatung, aber mit meinem Berater habe ich genau hierüber (Strafverfahren) noch nicht geredet, da ich mich bisher nicht getraut hatte. Da ich noch die Rückmeldungen aus meinen sonstigen Schulden bzw. Gläubigern abwarten muss, sind wir bei der Schuldenberatung noch nicht so weit gekommen, dass der Berater alle Gläubiger anschreibt und danach bei Scheitern die Insolvenz beantragt wird.
Ich muss es aber demnächst dann auf den Tisch packen, wenn es zur Aufstellung aller Gläubiger geht, zumal ich noch 3 kleine Forderungen vergessen hatte, die ich noch mit einbringen möchte (war alles vor dem erstmaligen Besuch der Schuldenberatung entstanden und waren normale Bestellungen im Internet).

Jetzt bin ich aber abgewichen...Wie sieht es denn mit Gerichts- bzw. Verfahrenskosten aus?

Danke im Voraus und allen einen ruhigen Abend.
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

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Hi Sawyer30,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?" geschaut?
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caffery
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von caffery »

Sawyer30 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 19:58 Was ich nun aber häufig im Internet gelesen habe ist, dass die Gerichtskosten, die einem Verurteilten auferlegt werden, auch mit in die Insolvenz genommen werden können. Kennt sich hier jemand damit aus?
Ja, das stimmt. Gerichtskosten werden ganz normal von der Restschuldbefreiung erfasst - ganz egal ob es ein Strafverfahren oder etwa ein Scheidungsverfahren war. Dazu gabs auch mal ein BGH Urteil. ( BGH, Urteil vom 16.11.2010 - VI ZR 17/10) Seit dem ist die Nummer in Stein gemeißelt.
Sawyer30 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 19:58 Ich weiß leider nicht mehr weiter. Ich bin zwar schon länger bei der Schuldenberatung, aber mit meinem Berater habe ich genau hierüber (Strafverfahren) noch nicht geredet, da ich mich bisher nicht getraut hatte.
Das solltest Du ganz dringend tun. Der Mensch kann Dich nicht anständig beraten wenn Du nicht alles auf den Tisch packst.
Wir haben ja für sowas eine Beratungsvereinbarung auf der uns die Leute bestätigen müssen. dass sie alle wirtschaftlichen Höschen lüften müssen. Das mussten wir irgendwann mal aus gegebenem Anlass und Haftungsgründen einführen - von daher würden wir auf sowas ziemlich allergisch reagieren (müssen).
Sawyer30 hat geschrieben: 3. Aug 2019, 19:58 zumal ich noch 3 kleine Forderungen vergessen hatte, die ich noch mit einbringen möchte (war alles vor dem erstmaligen Besuch der Schuldenberatung entstanden und waren normale Bestellungen im Internet).
Wenn Du das erst kürzlich bestellt hast und es "kleine" Sachen sind - warum zahlst Du es nicht einfach?
Aufgrund der relativ "schmerzfreien" Branche passiert bei sowas zwar tatsächlich sehr selten was aber: Ganz grundsätzlich sind solche nicht bezahlten Bestellungen aus einer bereits saftigen Überschuldung heraus kurz vor den InsO-Vorbereitungen strafrechtlich nicht komplett ungefährlich.
Außerdem muss auch sowas Dein Berater unbedingt wissen. Die Beratungsschwerpunkte sind u.U. zunächst andere, wenn praktisch bis eine Woche vor dem ersten Termin neue Schulden gemacht wurden.
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Ruhrpottmensch
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich kann aus eigener Erfahrung und aus meinem (!) Fall berichten...

Verurteilt zu einer Geldstrafe und somit auch zu Zahlung der Gerichts- & "Nebenkosten"...
Die Geldstrafe wird natürlich nicht mit zur RSB genommen. Die muss man definitiv aus dem Unpfändbaren zahlen bzw. stunden lassen. In meinem Fall musste ich aber auch die Gerichtskosten zahlen, da es offenbar in einer Forderung zusammen mit der Geldstrafe gestellt worden ist. So zahle ich seit einigen Monaten jetzt also Geldstrafe + Gerichtskosten fürs Verfahren in einer kleinen Summe monatlich aus dem Unpfändbaren...

Momentan liegt bei meinem IV (eröffnetes Verfahren) noch die Kosten der Nebenklage zur Prüfung. Das kann eventuell mit zur RSB genommen werden, da die Forderung konkret auf das Urteil VOR der Inso bezieht. Mal sehen, was dabei raus kommt...

In meinem Fall sind die konkreten "Rechnungen" allerdings auch erst im eröffneten (Inso)Verfahren gekommen und konnten somit bei Eröffnung noch nicht mit in die Aufstellung genommen werden. Daher schließe ich mich dem Rat von caffery durchaus an und würde empfehlen damit offen & ehrlich bei der Schuldnerberatung mit umzugehen.

Natürlich muss man für seinen Mist gerade stehen, mit der eigentlichen Geldstrafe habe ich auch keine Probleme. Aber das, relativ hohe, Gerichtskosten teilweise wohl doch nicht zur RSB mit hinzugezogen werden, ärgert mich schon ein wenig. Vor allem, weil ich aufgrund der recht kleinen monatlichen Rate noch eine ganze Zeit an die Gerichtskasse "abstottern" muss.
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caffery
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von caffery »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 4. Aug 2019, 07:12 In meinem Fall musste ich aber auch die Gerichtskosten zahlen, da es offenbar in einer Forderung zusammen mit der Geldstrafe gestellt worden ist. So zahle ich seit einigen Monaten jetzt also Geldstrafe + Gerichtskosten fürs Verfahren in einer kleinen Summe monatlich aus dem Unpfändbaren...
Nicht das hier jemand was falsches denkt: Die Gerichtskostenforderung wird nicht deswegen nicht restschuldbefreit, weil sie gemeinsam mit der Geldstrafe gestellt wurde.
In dem Fall hier ist es durch die zeitliche Abfolge strittig ob die Gerichtskosten Teil des Insolvenzverfahrens sind. Das hat aber nichts damit zu tun, dasss Gerichtskosten grundsätzlich restschuldbefreiungsfähig sind.

PS Ruhrpottmensch: Die Gerichtskosten wird Dir übrigens niemand jemals zurückzahlen - selbst wenn jemand mal entscheiden sollte, dass sie eigentlich von der Restschuldbefreiung erfasst sind. Von daher wundert es mich ein bisschen, dass Dir scheinbar geraten wurde sie jetzt in diesem strittigen Stadium zu bedienen. Oder hat Dir das nur die Gerichtskasse so empfohlen?;)
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Ruhrpottmensch
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

caffery hat geschrieben: 4. Aug 2019, 08:24 Nicht das hier jemand was falsches denkt: Die Gerichtskostenforderung wird nicht deswegen nicht restschuldbefreit, weil sie gemeinsam mit der Geldstrafe gestellt wurde.
In dem Fall hier ist es durch die zeitliche Abfolge strittig ob die Gerichtskosten Teil des Insolvenzverfahrens sind. Das hat aber nichts damit zu tun, dasss Gerichtskosten grundsätzlich restschuldbefreiungsfähig sind.
Danke für die Klarstellung... Exakt so meinte ich es in meinem Fall... :!:
caffery hat geschrieben: 4. Aug 2019, 08:24 Von daher wundert es mich ein bisschen, dass Dir scheinbar geraten wurde sie jetzt in diesem strittigen Stadium zu bedienen. Oder hat Dir das nur die Gerichtskasse so empfohlen?;)
Geraten hat mir niemand etwas... Oder so... :mrgreen:
Ne, mal ohne Spaß. Hatte die Kostenforderung ja beim IV eingereicht, sogar mit dem expliziten Hinweis darauf, dass eben nur der "strittige" Teil der Gerichtskosten zur Prüfung unterzogen werden sollte. Keinesfalls die Geldstrafe. Da scheint aber, meiner Meinung nach, beim IV etwas durch gegangen zu sein.

Und nachdem ich ja zu Beginn schon einen kleinen Aufschub der Gerichtskasse zwecks Klärung mit dem IV bekommen habe, habe ich anschließend -als die endgültige Zahlungsaufforderung von der Gerichtskasse kam- die (bittere) Pille halt geschluckt und gezahlt. Eben auch, weil es eine Gesamtforderung inklusive Geldstrafe ist und dort (Geldstrafe) bei Zahlungsverzug der Baum richtig brennt. ;)

Ist im logischen Denken zwar noch nicht ganz angekommen, dass ich jetzt -trotz BGH Urteil- auch die Gerichtskosten zahlen muss, aber ich nehme es mal hin, weil es ja -wie oben schon geschrieben- in meinem Fall quasi noch ein offenes Strafverfahren war als ich die Inso eröffnet habe...

Mag vielleicht nicht zu 100% richtig gelaufen sein, aber kann ich ja jetzt auch nicht mehr (so einfach) ändern...
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caffery
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von caffery »

Ruhrpottmensch hat geschrieben: 4. Aug 2019, 08:46 Eben auch, weil es eine Gesamtforderung inklusive Geldstrafe ist und dort (Geldstrafe) bei Zahlungsverzug der Baum richtig brennt. ;)
Die schreiben das immer auf einen Zettel. Das hat aber doch nichts damit zu tun, dass es zwei rechtlich völlig unterschiedliche Forderungen sind.
Was Du mit "Baum brennen" meinst ist wahrscheinlich eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe. Wenn Du deren Ratenvereinbarung einhältst, droht die aber nicht. Wenn Die Geldstrafe bedient ist, KANN die nicht mehr drohen.
Deswegen nochmal als Nachfrage: Zahlst Du zwei Raten? Eine auf die Kosten und eine auf die Strafe? Oder eine Rate auf das eine Kassenzeichen?
In diesem Falle würdest Du nämlich de facto ausschließlich auf die Geldstrafe bezahlen, wie es ja auch sein soll. Die Verrechnung bestimmt hier § 459b StPO.
Ich würde Dir vermutlich aktuell raten, die Zahlungen einzustellen sobald die Geldstrafe bedient wurde und nur noch Kosten offen sind.
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 4. Aug 2019, 08:46 Ist im logischen Denken zwar noch nicht ganz angekommen, dass ich jetzt -trotz BGH Urteil- auch die Gerichtskosten zahlen muss, aber ich nehme es mal hin,
Etwas hinzunehmen ist aber nicht selten etwas völlig anderes als etwas zu müssen;)
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 4. Aug 2019, 08:46 weil es ja -wie oben schon geschrieben- in meinem Fall quasi noch ein offenes Strafverfahren war als ich die Inso eröffnet habe...
Das klingt eindeutig danach, als müssten die Kosten eine Insolvenzforderung sein (wurde Dir ja schon gesagt)
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 4. Aug 2019, 08:46 Mag vielleicht nicht zu 100% richtig gelaufen sein, aber kann ich ja jetzt auch nicht mehr (so einfach) ändern...
Klar! Man könnte einen Richter "bitten", dies festzustellen.
Wahrscheinlich zahlst Du ja zudem aktuell nur auf die Geldstrafe (siehe oben).
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Ruhrpottmensch
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ohne den Thread unnötig lang zu kapern...
Hier übrigens der Thread, der sich auf meinen Fall bezieht

Ja, ich zahle nur eine Rate auf ein Kassenzeichen über die Gesamtforderung.
Aktuell ist noch nicht mal ein Zehntel, von der eigentlichen Geldstrafe, bei einer Rate von 30€ monatlich bedient. Es kann also noch dauern bis ich mir Gedanken mache, weitere Zahlungen einzustellen.

Zudem, selbst wenn die "zusätzlichen" Gerichtskosten mit zur RSB genommen worden wären, dann hätte ich ja keine Zahlungsaufforderung über die Gesamtforderung und/oder vom IV Bescheid bekommen!?
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caffery
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von caffery »

"Ich" bzw. meine Leute mit solchen Forderungen kriegen auch grundsätzlich Vereinbarungen bei denen alles mit drin ist. Früher habe ich bei meinen AEVs auch mal versucht die Gerichtskassen dazu zu bewegen mir zumindest indirekt zu bestätigen, dass mein Einigungsversuch sich auf die Kosten bezieht und die Strafe gemäß Vereinbarung aus dem unpfändbaren zu Ende gezahlt wird - vergebens.

Meistens kriege ich gar keine Antwort, manchmal wenigstens ein "Nein" (sinngemäß) und auch nicht selten eine mehr oder weniger lustige Belehrung in der ich darüber aufgeklärt werde, dass Geldstrafen nicht restschuldbefreit werden (aha!).

Auch meine Bitten dem/r Betreffenden eine entsprechend korrigierte Ratenvereinbarung zu übersenden waren stets vergeblich. Irgendwann habe ichs auch nicht mehr versucht.
Ich sage meinen Leuten immer sie sollen aufhören die Vereinbarung zu bedienen wenn die Geldstrafe gezahlt ist (bei Geldbußen läuft es ebenso). Wenn danach noch was kommt sollen sie sich aufs Insolvenzverfahren bzw. auf die Restschuldbefreiung berufen. Mir wäre noch nicht zu Ohren gekommen, dass auf diese Weise nochmal was passiert wäre.

Aber wie gesagt: Ich habe noch nie eine Ratenvereinbarung zu so einer (Kombi-)Forderung gesehen bei der die Kosten von der Gerichtskasse sozusagen abgetrennt wurden und erklärt wurde, es sei eine InsO-Forderung und brauche entsprechend nicht bedient zu werden (sinngemäß).
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Sawyer30
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von Sawyer30 »

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldungen.
@Ruhrpottmensch - ich wünsche dir, dass du alles mit den Kosten doch noch regeln kannst.

Bei mir ist es so, dass ich noch nix erhalten habe. Ich hatte die Tage mein Urteil erhalten. Zuerst sollte mir eine Geldstrafe a 1200 Euro aufgebrummt werden. Dies wurde aber dann im Urteil nicht gemacht, da ich ja erwähnte, dass ich bei der Schuldnerberatung bin und mein pfändbarer Teil meines Krankengeldes bereits genommen wird. Daher muss ich nun hierfür Sozialstunden verrichten.
Also wenn die Kostenaufstellung kommt, dann eben die reinen Gerichtskosten (beinhaltet wohl auch die Kosten der Ermittlungen etc.).
Da ich aber noch "frisch" bei der Schuldnerberatung bin (obwohl dort schon seit April), werde ich alles beim nächsten Termin auf den Tisch packen. Ich muss dazu sagen, dass ich noch keine Beauftragung unterschrieben habe, dass Insolvenzverfahren durchzuführen. Bisher ging es in den Terminen immer über allgemeine Dinge, wie das grobe Zusammentragen meiner Verbindlichkeiten und noch die Klärung, was mit meinem finanzierten Auto geschieht.
Das Verfahren bei der Schuldnerberatung sehe ich zwischenzeitlich auch etwas gelassener, da mir derzeit eben NICHTS mehr genommen werden kann. Mein Konto ist nun ein P-Konto, ein Teil des Krankengeldes wird gepfändet, ich habe nichts wertvolles zu Hause und die Vemögensauskunft habe ich auch nun abgegeben. Hier merke ich nun auch, dass es um die Gläubiger etwas ruhiger geworden ist. Die Drohungen sind nicht mehr so extrem, im Gegenteil, manche Inkassofirmen drohten bereits den gerichtl. Mahnbescheid an und nun haben sie wieder eine lange Frist eingeräumt, in denen ich ihnen doch bitte einen Zahlungsvorschlag unterbreiten soll. Von einer Forderung, die gestellt wurde (Kleinkredit), habe ich seit März 2019 nichts mehr gehört. Frage mich schon, ob diese ihre Forderung bereits innerlich ad acta gelegt haben - hierzu kam bisher kein Mahnbescheid.

Ich vermute, dass sie wissen, dass gerade nichts zu holen ist und ihnen nur unnötig Kosten entstehen, daher warten sie erstmal ab...

Ansonsten, die 2-3 Rechnungen, die aus Internetbestellungen resultieren, stammen aus dem letzten Jahr, lange vor der Schuldnerberatung und bevor mein Kartenhaus zusammengebrochen ist. Dort hätte ich noch zahlen können, dann verlor ich aber meine Arbeit und zahlte direkt danach monatlich bereits die entwendete Summe in Raten an meinen ehemaligen Arbeitgeber zurück, sodass unterm Strich nicht mehr viel übrig blieb. Die Summen aus den Bestellungen sind nicht so hoch, aber auch nicht so niedrig, dass ich diese mal eben so in 2 oder 3 machbaren Raten vom Hals bekomme. Jetzt aktuell, im Rahmen der Schuldnerberatung, habe ich weder neues bestellt, noch sonst solche offenen Forderungen. Etwas jetzt zu bestellen und nicht mehr zu zahlen, würde mir nicht mehr im Traum einfallen. Sicher, ich hatte mal eine Amazon Bestellung zuletzt getätigt, diese aber mit Wissen, dass genug Geld auf meinem Konto hierfür ist, auch beglichen.

Ich habe diese nur nun "entdeckt" und werde mit der Sache mit den Gerichtskosten beim nächsten Schuldnerberatungstermin im September alles auf den Tisch packen, sodass alle Forderungen, ob sie berücksichtigt werden können oder nicht, dem Berater bzw. später dem Amtsgericht, vorliegen werden.

Ist alles schon eine bittere Pille, an der ich selbst schuld war. Aber wenn man leider nichts mehr hat und kaum Möglichkeiten, Leute privat um Geld zu bitten (und sich auch dafür schämt), kommen leider solche dummen Ideen raus. Wenn ich eins weiß, dass ich so etwas nie wieder machen werde. Ich möchte einfach nur nach und nach wieder mein Dasein bereinigen und wieder ruhig leben.
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Ruhrpottmensch
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Re: Kann man Kosten aus Strafverfahren mit in die Inso nehmen?

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Sawyer30 hat geschrieben: 4. Aug 2019, 16:28 Da ich aber noch "frisch" bei der Schuldnerberatung bin (obwohl dort schon seit April), werde ich alles beim nächsten Termin auf den Tisch packen.
Mach das ggf. ruhig auch ohne eine konkrete Forderung. Erzähl deinem Schuldnerberater von Deinem Verfahren und sag ihm, dass Du noch nicht genau weißt, was genau für (Neben)Kosten da auf Dich zukommen. Er sollte es auf jeden Fall schon auf dem Schirm haben, damit er rechtzeitig "damit arbeiten" kann...

Wenn es bei Dir nicht auch noch um eine Geldstrafe geht, umso besser. Dann werden die Kosten wohl mit in die RSB genommen und Du hast halt einen Gläubiger mehr...

@caffery:
Ich werde mir Deine Worte mal im Hinterstübchen halten und zur gegebenen Zeit eventuell noch drauf zurück kommen. ;)
Jetzt werde ich demnächst erstmal meinen Obliegenheiten nachkommen und der Gerichtskasse meinen neuen Job melden und 'ne Erhöhung der Rate um 20€ vorschlagen...

Wenn dann die Geldstrafe abgestottert ist und ich dann "genug Feuer im Arsch" habe, werde ich mal drüber nachdenken die Zahlungen einzustellen...
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