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Unerlaubte Handlung
Verfasst: 10. Jul 2025, 18:49
von Naomi
Hallöchen UGV Inkasso hat eine Unerlaubte Handlung Angemeldet 20,Jahre alte Forderung.ich habe direkt Wiederspruch gegen den die unerlaubte Handlung gemacht.5, Tage Bekomme ich Post von Insolvenzverwalter .der hat nun die kompletten Forderung Widersprochen
Ist das Normal wird die Forderung auch von der Restschuldbefreiung erfasst
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 10. Jul 2025, 20:42
von imker
wenn Du "nur" gegen die vbuH Widerspruch erhoben hast und der IV später einal sein Bestreiten ändert, kann vollstreckt werden. Was Du gemacht hast, würde ich meiner Schwester, wenn es die denn gäbe, nie empfehlen oder machen lassen.
Wenn der IV das Bestreiten aufgibt, musst Du eine Feststellungsklage lostreten.
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 24. Jul 2025, 20:57
von Naomi
Danke den Brief habe ich vom Gericht erhalten
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 06:47
von Graf Wadula
Schon das Gericht und der Insolvenzverwalter haben das Attribut gar nicht in die Tabelle aufgenommen. Wenn weiter nichts mehr kommt, sind die Forderungen von der RSB erfasst.
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 07:27
von INTI
Ob es in die Tabelle aufgenommen worden ist oder nicht ergibt sich aus dem Protokoll nicht. Es wurde nur nicht mitgeprüft.
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 12:26
von Naomi
Danke habe seit dem nichts Mehr gehört der Brief war vom 15.5.2025
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 13:05
von caffery
Es ist schön zu lesen, dass Gerichte mittlerweile nicht mehr jede vbuh Anmeldung einfach so durchwinken sondern einen schlüssigen Tatsachenvortrag voraussetzen.
Dabei kann aus meiner Sicht der hinlänglich bekannte Ruf des gegenständigen Gläubigers und deren berüchtigten Vorgehensweisen der Sache nur hilfreich sein.
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 15:49
von imker
Naomi hat geschrieben: ↑25. Jul 2025, 12:26
Danke habe seit dem nichts Mehr gehört der Brief war vom 15.5.2025
das wäre noch Ungewöhnlicher als die Hilfe durch Gericht und Insolvenzverwalter, die Du schon erhalten hast.
Also selbst aktiv werden.
Ruf beim IV an oder schreib eine Mail mit der Bitte, Dir eine Forderungstabelle mit den 8 oder 9 Gläubigern zu senden, sonst geh mal zum Gericht und mach ein Foto von dem Prüfungsergebnis für die beiden Forderungen, die die Gläubigerin angemeldet hat.
Es geht ein wenig um die Frage, ob entweder eine Kaufpreisforderung, eine Dienstleistung oder was auch immer oder aber ein Schadensersatzanspruch von der Gläubigerin angemeldet wurde.
Mit dem Ergebnis so einer Recherche bist Du klüger und man kann weitere Fragen verlässlicher beantworten.
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 16:07
von Naomi
Das hier noch
Re: Unerlaubte Handlung
Verfasst: 25. Jul 2025, 17:25
von imker
Das sieht mE blendend aus.
Der Vollstreckungsbescheid tituliert eine vertragliche Forderung und keine Schadensersatzforderung.