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Unerlaubte Handlung

Verfasst: 10. Jul 2025, 18:49
von Naomi
Hallöchen UGV Inkasso hat eine Unerlaubte Handlung Angemeldet 20,Jahre alte Forderung.ich habe direkt Wiederspruch gegen den die unerlaubte Handlung gemacht.5, Tage Bekomme ich Post von Insolvenzverwalter .der hat nun die kompletten Forderung Widersprochen

Ist das Normal wird die Forderung auch von der Restschuldbefreiung erfasst

Re: Unerlaubte Handlung

Verfasst: 10. Jul 2025, 20:42
von imker
wenn Du "nur" gegen die vbuH Widerspruch erhoben hast und der IV später einal sein Bestreiten ändert, kann vollstreckt werden. Was Du gemacht hast, würde ich meiner Schwester, wenn es die denn gäbe, nie empfehlen oder machen lassen.
Wenn der IV das Bestreiten aufgibt, musst Du eine Feststellungsklage lostreten.