Seite 1 von 1

Betriebskostenabrechnung Nachzahlung

Verfasst: 4. Jul 2025, 08:23
von Cataleya
Hallo :)

ich brauche Hilfe bezüglich meiner BKA für 2024.

Die kam vor wenigen Tagen und ich muss ca. 300 € nachzahlen. Meine Insolvenz wurde am 01.08.2024 eröffnet. Ich habe desöfteren gelesen, das der Vermieter dann den Abrechnungszeitraum vor Eröffnung der Insolvenz aufsplitten muss.

Also habe ich dementsprechend meinen IV eine Mail geschrieben, ob ich die gesamte Forderung zahlen darf oder ob er die Abrechnung braucht. Als Antwort habe ich bekommen, das es sich teilweise um eine Insolvenzforderung handelt und ich keinen Gläubiger bevorzugen darf. Ich soll doch bitte selbst entscheiden ?!

Ich weiß, das der IV nicht unbedingt mein Freund ist, aber was meint er mit selbst entscheiden? Ich habe keine Lust, das mir das später negativ ausgelegt wird, wenn ich die gesamte Forderung zahle.

Meinen Vermieter hatte ich auch geschrieben, das ich seit dem 01.08. in der Insolvenz bin und das er mich auch gerne zurückrufen kann. Bisher kam aber noch keine Rückmeldung.

Jemand einen Rat was ich machen soll? :( Liebe Grüße

Re: Betriebskostenabrechnung Nachzahlung

Verfasst: 4. Jul 2025, 09:29
von caffery
Cataleya hat geschrieben: 4. Jul 2025, 08:23 Jemand einen Rat was ich machen soll?
Wenn Du ein P-Konto hast (wovon ich mal ausgehe) zahle von diesem den Betrag komplett.

Re: Betriebskostenabrechnung Nachzahlung

Verfasst: 4. Jul 2025, 10:24
von Cataleya
caffery hat geschrieben: 4. Jul 2025, 09:29
Cataleya hat geschrieben: 4. Jul 2025, 08:23 Jemand einen Rat was ich machen soll?
Wenn Du ein P-Konto hast (wovon ich mal ausgehe) zahle von diesem den Betrag komplett.
Hallo, ja ich habe ein P-Konto.

Wäre mir sogar am liebsten, wenn ich die Gesamtforderung zahle, damit ich in Zukunft keinen Stress mit meinem Vermieter bekomme. Ich fand die Antwort vom IV nur irgendwie komisch wobei mich mich wahrscheinlich noch glücklich schätzen darf, das er überhaupt so schnell geantwortet hatte.