Bewerbungen

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arreis
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Bewerbungen

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Mal was banales. Meine Frau muss ja pro Monat 5 Bewerbungen vorlegen. Nun ist ihre PI am 13.08.2019 beendet. Müsste sie dann für August auch noch Bewerbungen einreichen?

Bei ihrem TH haben wir schon angefragt, bekommen aber keine Antwort.
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Re: Bewerbungen

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bewerbungen" geschaut?
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FinLaure
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Re: Bewerbungen

Beitrag von FinLaure »

Mit ein wenig Nachdenken und gesundem Menschenverstand müsstest Du eigentlich selbst auf die Antwort kommen.
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tidus82
Admin
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Re: Bewerbungen

Beitrag von tidus82 »

Um Finlaure mal etwas Luft rauszunehmen:
Ja, die Bewerbungen müssen natürlich auch für den August einreichen. Andernfalls könnte die mitwirkungspflicht verletzt werden und ggf. im letzten Moment doch noch die RSB versagt werden.
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arreis
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Re: Bewerbungen

Beitrag von arreis »

Mit einigem Nachdenken und gesunden Menschenverstand, auch unter Berücksichtigung, komme ich zu dem Schluss. dass keine Bewerbungen mehr eingebracht werden müssten.

Ich komme zu diesem Schluss, weil Bewerbungen bis zum 13. August keine Auswirkungen mehr auf die PI haben können, da eine eventuelle Einstellung wohl erst nach dem 13. stattfinden würde.

Es geht aber nicht um meine Meinung, sonder um die rechtliche Situation. Die entsprechende Bewerbungen noch zu tätigen ist ja keine Sache, ist eben nur die Frage ob man es muss.
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tidus82
Admin
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Re: Bewerbungen

Beitrag von tidus82 »

Ich bin mir nicht sicher ob der gesunde Menschenverstand hier hilft. Du magst recht haben, dass eine eventuelle Einstellung ggf. erst nach dem 13. stattfindet.

Problematisch wäre aber der Gedanke: "Auf Sie haben wir gewartet, Sie können morgen direkt anfangen" und zack hat deine Frau vom 06. bis zum 13. einen Job.

Erst wenn das Gehalt tatsächlich nach dem 13. fließt, dann ist deine Frau "fein raus" - es soll aber auch Arbeitgeber geben, die wöchentlich Gehälter zahlen.
Dafür sieht §850c ZPO sogar eine wöchentliche Pfändbarkeit vor - sogar die tägliche Pfändbarkeit ist vorgesehen.
Auch gibt es Arbeitgeber, die im Voraus bezahlen (z.Bsp. Beamte).

Wie man es dreht - am Ende steht nicht die Frage ob Gehalt später gekommen "wäre", sondern ob sich deine Frau beworben hat (Punkt).
Und diese Obliegenheit besteht bis zum Ende der Wohlverhaltensphase nunmal, auch wenn es vielleicht Kikifatz ist. Irgendwo muss der Gesetzgeber nunmal Grenzen ziehen, sonst kommt der nächste der sagt: Och, 3 Wochen tun nicht weh.. Oder 4? Oder wie ist es mit 2 Monaten? Genau dafür steht es im Gesetz ganz klar definiert, wann die Obliegenheiten beginnen und wann sie enden.

Am Ende möchte ich nicht den "falschen Tipp" hier gegeben haben wo es dann heißt: "Der tidus82 hat aber gesagt" ;-)

und ob es am Ende zu einer Versagung der RSB führt kann ich nicht sagen - aber alleine die auf eine Diskussion würde ich mich wegen 2-3 Bewerbungen, die deiner Frau sicher nicht so weh tun, nicht einlassen wollen.
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arreis
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Re: Bewerbungen

Beitrag von arreis »

Ich gebe dir ja Recht und wie schon gesagt, stellt es kein Problem dar, noch ein paar Bewerbungen rauszuhauen.

Es geht ja auch nicht darum was ich so möchte, sonder ob es da gesetzliche Regelungen gibt, mich interessiert das einfach! :)
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Bewerbungen

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 5. Aug 2019, 14:20 mich interessiert das einfach! :)
Is ja witzig;) Ich halte mich wirklich für einigermaßen verrückt was das Thema angeht - man könnte auch sagen ich sei sowas ein Nerd. Aber bei solchen Fragen (und einigen anderen die Du hier schon gestellt hast) schnall selbst ich ab was das Interesse angeht.

Aus meiner persönlichen Sicht, würden die meisten Menschen über soetwas allenfalls mal kurz in einer antriebsarmen Schrecksekunde nachdenken und dann sehr schnell zu dem m.E. einzig logischen wie ökonomischen Schluss kommen: Ich machs einfach und gut is.
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arreis
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Re: Bewerbungen

Beitrag von arreis »

Sehr viel später, aber TH hat sich gemeldet, für August brauchen wir keine Bewerbungen mehr abgeben!
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