Wohlverhaltensphase - Einkommen des Kindes
Verfasst: 23. Jun 2025, 11:32
Hallo liebe Community,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner PI und diese ist zum Ende des Jahres fertig und ich bekomme hoffentlich die Restschuldbefreiung.
Vor 18 Monaten habe ich angefangen zu arbeiten und alle Fragebögen und Nachweise dem Insolvenzverwalter vorgelegt und nachgefragt, ob er weitere Unterlagen benötigt. Seitdem hat er alle halbe Jahre meine Gehaltsnachweise haben wollen und Betriebskosten oder anderweitige Nachzahlungsnachweise.
Jetzt hat mir der Insolvenzverwalter geschrieben und gefragt, ob mein Kind (22 Jahre in Ausbildung) Einkommen erzielt? Und ja, Sie bekommt Ausbildungsgehalt, klar. Daraufhin habe ich im Internet recherchiert und festgestellt, dass Ihr Einkommen ausreicht und meine Unterhaltspflicht damit entfällt und sich meine Pfändungsgrenze reduziert.
Wie kann es sein, dass der Insolvenzverwalter nie danach gefragt? Ich habe das ehrlich nicht gewusst und diese Information kann man ja nur gezielt finden, wenn man das nicht weiß, wie soll man danach suchen?
Kann mir dadurch die Restschuldbefreiung verwehrt werden? Muss ich für die 18 Monate womöglich zurückzahlen? Dann gehe ich mit mehr Schulden aus der PI als rein...und wird meine Pfändungsgrenze nun bis zum Ende der PI runtergesetzt? kann ich meine Fahrtkosten angeben? Zur Arbeit brauche ich mein Auto, habe einen langen Fahrtweg und Unkosten von knapp 200 Euro monatlich..
Ich würde mich über Antworten freuen!
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner PI und diese ist zum Ende des Jahres fertig und ich bekomme hoffentlich die Restschuldbefreiung.
Vor 18 Monaten habe ich angefangen zu arbeiten und alle Fragebögen und Nachweise dem Insolvenzverwalter vorgelegt und nachgefragt, ob er weitere Unterlagen benötigt. Seitdem hat er alle halbe Jahre meine Gehaltsnachweise haben wollen und Betriebskosten oder anderweitige Nachzahlungsnachweise.
Jetzt hat mir der Insolvenzverwalter geschrieben und gefragt, ob mein Kind (22 Jahre in Ausbildung) Einkommen erzielt? Und ja, Sie bekommt Ausbildungsgehalt, klar. Daraufhin habe ich im Internet recherchiert und festgestellt, dass Ihr Einkommen ausreicht und meine Unterhaltspflicht damit entfällt und sich meine Pfändungsgrenze reduziert.
Wie kann es sein, dass der Insolvenzverwalter nie danach gefragt? Ich habe das ehrlich nicht gewusst und diese Information kann man ja nur gezielt finden, wenn man das nicht weiß, wie soll man danach suchen?
Kann mir dadurch die Restschuldbefreiung verwehrt werden? Muss ich für die 18 Monate womöglich zurückzahlen? Dann gehe ich mit mehr Schulden aus der PI als rein...und wird meine Pfändungsgrenze nun bis zum Ende der PI runtergesetzt? kann ich meine Fahrtkosten angeben? Zur Arbeit brauche ich mein Auto, habe einen langen Fahrtweg und Unkosten von knapp 200 Euro monatlich..
Ich würde mich über Antworten freuen!