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Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 10:19
von Mamnheimer2024
Hallo Zusammen,
mein Insolvenzverfahren wurde am 04.06. eröffnet. Ich hatte kurz vor der Insolvenz mein Bankkonto gewechselt und die Bank hat die Mitteilung über die Insolvenz erhalten. Mir wurde gesagt, dass eine Guthabenpfändung durch den Insolvenzberwalter vorliegt. Aktuell ist es noch nicht freigegeben anscheinend. Mein Gehalt kommt Ende des Monats und meine Frage wäre wie es sich mit der Verfügbarkeit verhält. Kann ich dann Rückwirkend über das Guthaben verfügen? Ich hab heute auch in der Kanzlei angerufen vom Insolvenzverwalter die sehen aktuell leider noch nichts.
Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 12:22
von imker
... und das neue Konto ist ein P-Konto oder ist das ein normales Giro-Konto??
Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 14:10
von Mamnheimer2024
ist ein P Konto.
Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 19:53
von imker
.. dann ist jetzt der individuelle Freibetrag verfügbar, also die aktuellen 1.500 EUR pro Monat (oder mit Bescheinigung mehr - nicht automatisch der pfändungsfreie Betrag des Arbeitslohnes), wenn denn Guthaben in dieser Höhe bisher im Juni nach der Kontoeröffnung eingegangen ist oder noch drauf war.
Ist nichts eingegangen, nicht verfügbar -Binsenweisheit.
Kommt jetzt nach der Insolvenzeröffnung bis zum 30. Juni Geld auf das Konto, ist für den Zeitraum Insolvenzeröffnung bis Monatsende der individuelle Freibetrag in diesem (Rest-)Monat verfügbar.
Den individuellen Freibetrag soll man, muss man aber nicht in dem Monat des Geleinganges verfügen - überweisen oder abheben.
Wird der individuelle Freibetrag in dem Monat des Geldeinganges nicht genutzt, kann der nicht genutzte Teil auch noch im Folgemonat und Folge-Folgemonat (ich meine drei Monate lang, also auch noch ...) genutzt werden.
Passt der individuelle Freibetrag nicht zum eingehenden und pfändungsfreien Lohn oder der Lohnersatzleistung, muss man einen Antrag bei Gericht stellen -----
Mit dem Hinweis auf eine Pfändung durch den Insolvenzverwalter und das Warten auf dessen Freigabe zeigt die Bank-Mitarbeiter, dass er gut schnacken kann und dabei bisher wenig belastbare Sachkenntnis erlangt hat - der Insolvenzverwalter pfändet nicht extrag das Konto - die Bank liest die Bekanntmachungen und hält sich an die InsO und die Regeln für das P-Konto - 1.500 sind immer frei - aber ob das überall richtig programmiert wurde, weiß ich nicht, dass könnte hier die Expertin für Bank-Abläufe wissen.
Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 20:05
von Mamnheimer2024
ich danke dir für die ausführliche Antwort. Dann werde ich mir jetzt eine P Konto Bescheinigung besorgen und diese an die Bank schicken und ja das Gehalt kommt noch diesen Monat. Die Freigabe für mein Gehalt werde ich dann beim Gericht beantragen.
Mich stört halt nur, dass teilweise die Mitarbeiter bei der Bank nicht mit dem Thema vertraut sind und immer bei Kollegen nachfragen müssen… Naja vielleicht tut sich da in Zukunft was . Beruhigend ist zumindest, dass mir das Konto nicht gekündigt wird.
Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 20:09
von Mamnheimer2024
Achso eine Frage hätte ich noch. Wenn der Insolvenzverwalter beim Arbeitgeber direkt ,,pfändet“ und die Bank den Betrag über dem pfändungsfreibetrag einbehält, wo landet das? Geht das direkt an den Insolvenzverwalter? Ich dachte wenn keine Pfändung vorliegt wird nicht gepfändet… und der Insolvenzverwalter pfändet bei einer Insolvenz ja nicht…
Re: Guthabenpfändung Insolvenz
Verfasst: 13. Jun 2025, 22:44
von imker
--- ach .... das (der Betrag auf dem Konto), was beim der Bank einbehalten wird, ist nicht der Betrag über dem Pfändungsfreibetrag - das ist der Betrag über dem individuellen (P-Konto-)Freibetrag - und Kasse macht der Insolvenzverwalter über 35 InsO ohne selbst zu pfänden - grundsätzlich ist das g e s a m t e Vermögen eines Insolaners Insolvenzmasse und "wech".
Wir behandeln hier überwiegend die Ausnahmen von diesem Grundsatz - was darf der Insolaner von seinem Vermögen behalten (damit er nicht zum Fall für die Grundsicherung/das Bürgergeld oä wird und der Staat dann die Schulden bezahlt).