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Unterhaltspflicht

Verfasst: 11. Jun 2025, 19:03
von Bumaye
Hallo zusammen,
ich möchte heute mal meine erste negative Erfahrung mit meiner Insolvenzsachbearbeiterin teilen und bin gespannt, wie das bei euch so gelaufen ist.

Ich habe meiner Pflicht entsprochen und der Sachbearbeiterin gemeldet, dass meine Frau eine neue Arbeitsstelle aufgenommen hat und voraussichtlich 650 € netto verdient.

Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail mit der Mitteilung, dass meine Frau ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird und dass mein Arbeitgeber entsprechend informiert wird, um meinen Pfändungsfreibetrag zu senken.

Ich habe dem per E-Mail widersprochen mit der Begründung, dass dieses Einkommen objektiv nicht ausreicht, um ihren notwendigen Lebensunterhalt zu sichern oder sich angemessen an den laufenden Miet- und Haushaltskosten zu beteiligen. Allein ihre Hälfte der Miete übersteigt schon ihr Einkommen — von Fahrtkosten zur Arbeit, Lebensmitteln und sonstigen Ausgaben ganz zu schweigen.

Meine Frage an euch:
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wurde bei euch auch so pauschal die Unterhaltspflicht für einen Ehepartner gestrichen, nur weil dieser ein geringes Einkommen hat?
Und vor allem: Hat jemand dagegen erfolgreich etwas unternommen? Gibt es Tipps, wie man sich in so einer Situation am besten verhält oder was man rechtlich beachten sollte?

Würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen teilt.

Re: Unterhaltspflicht

Verfasst: 11. Jun 2025, 21:39
von caffery
Bumaye hat geschrieben: 11. Jun 2025, 19:03 Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail mit der Mitteilung, dass meine Frau ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird und dass mein Arbeitgeber entsprechend informiert wird, um meinen Pfändungsfreibetrag zu senken.
Solche Dinge können nicht einfach so per Mitteilung via Mail entschieden werden. Der Insolvenzverwalter muss die Herausrechnung der unterhaltsberechtigten Person aufgrund der eigenen Einnahmen beim Insolvenzgericht beantragen - dann wird Dir die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben - und daraufhin entscheidet das Gericht über Herausrechnung, keine Herausrechnung oder teilweise Herausrechnung per Beschluss.