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Frage zum Freibetrag

Verfasst: 7. Jun 2025, 06:37
von Alex190412
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zum Freibetrag. Ich verdiene aktuell im dualen Studium ziemlich genau 1500 Euro netto, also ein paar Euro über der Pfändungsgrenze. Die Quellenfreigabe für meinen Arbeitgeber ist grundsätzlich freigegeben, sagte mir der Filialleiter der Sparkasse. Dadurch, dass ich mein vorletztes Gehalt verspätet bekam und so zwei Gehälter in den Mai fielen, hatte ich im Mai den Freibetrag eigentlich deutlich überschritten, konnte aber über alles Geld verfügen. Nun wäre meine Frage, was passiert mit Geld, dass ich am Einzahlungsautomat einzahle? Ich müsste 100 Euro einzahlen um eine Rechnung zu begleichen, werden mir diese 100 Euro hinten raus wenn im Juni das Gehalt kommt gepfändet, oder geht das, da meine Einkommen offenbar besonders freigegeben sind?

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 7. Jun 2025, 08:01
von _nordwind_
Ich weiß es nicht 100%ig, aber so wie ich es im Forum gelesen habe, ist nur dein Einkommen/ Bafög o.ä. über die Quellenfreigabe gedeckelt. Alles was zusätzlich kommt, wie Rückerstattungen von Strom, Betriebskosten o.ä. wird/ kann sicher weggenommen werden.

Kannst du jemanden bitten deine Überweisung zu tätigen und ihm/ihr das Geld geben?

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 7. Jun 2025, 19:15
von Shopgirl
Alles, was nicht von der Quelle (Arbeitgeber) stammt, kann und wird in dem Fall gesperrt/abgeführt.
Einzahlen ist eher also keine gute Idee.

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 8. Jun 2025, 07:58
von Alex190412
Das ist halt definitiv falsch. Bin privatversichert und habe auch schon Geld von der Krankenkasse überwiesen bekommen. Gepfändet wird sofort also schonmal nichts. Die Frage ist eben nur, denn das Versicherungsgeld habe ich nachträglich freigeben lassen, ob bei einer Einzahlung, dieses Geld am Monatsendr quasi weniger von meinem Gehalt zur Verfügung stehen wird.
Naja, so oder so, ich habe die Sache dennoch anders geregelt.

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 8. Jun 2025, 09:59
von Icke26
Sorry,
Was fragst du dann hier.
Du bekommst von Experten Antworten, und weißt alles besser.
Dann mach doch wie du willst.
Das Geld ist definitiv weg, so wie Shopgirl es kaschieren hat.

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 8. Jun 2025, 10:50
von tidus82
Icke26 hat geschrieben: 8. Jun 2025, 09:59 Sorry,
Was fragst du dann hier.
Du bekommst von Experten Antworten, und weißt alles besser.
Dann mach doch wie du willst.
Das Geld ist definitiv weg, so wie Shopgirl es kaschieren hat.
Warum immer so aggressiv? Könnte eventuell eine andere Erklärung auch möglich sein?
Zum Beispiel, dass die Bank das Geld, was durch die Quellenfreigabe automatisch freigegeben wurde überhaupt nicht auf den Freibetrag anrechnet? Und der TE deswegen eventuell auch Geld von seiner Privatversicherung ausgezahlt bekommt, weil das das einzige Geld ist was auf den Freibetrag angerechnet wird und damit unter der Pfändungsfreigrenze liegt?

Es ist nicht immer alles schwarz-weiß - und das wäre meiner Meinung nach eine Erklärung, warum der TE das Geld erhalten hat. Ob das so ist und ob das rechtlich korrekt ist, weiss ich nicht - vielleicht kann shopgirl diese Vermutung mal durchleuchten.

Also icke26, bzw. hallo26, mal rechts und links vom Wegesrand gucken, bisschen die kleine Murmel auf deinem Hals anstrengen bevor man hier irgendwelche Sachen raus posaunt.

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 8. Jun 2025, 12:59
von Icke26
Hallo Titus,
dir auch ein schönes, erholsames Pfingstfest.
LG

Re: Frage zum Freibetrag

Verfasst: 8. Jun 2025, 16:43
von Shopgirl
denn das Versicherungsgeld habe ich nachträglich freigeben lassen
Du hast was genau gemacht? Eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO eingereicht, um die Versicherungsbeiträge frei zu bekommen?
Ohne Freigabe wäre der Betrag abgeführt worden.
Gepfändet wird sofort also schonmal nichts
Hab ich auch nirgendwo behauptet.
ob bei einer Einzahlung, dieses Geld am Monatsendr quasi weniger von meinem Gehalt zur Verfügung stehen wird.
Dein Gehalt braucht den Freibetrag quasi auf. Ich gehe mal davon aus, dass du mehr als 1500 Euro überwiesen bekommst. Durch die Quellfreigabe wird aber alles über 1500 Euro nicht gesperrt, sondern das komplette Gehalt freigegeben. Deswegen brauchtest du die Freigabe der Versicherungsgelder, die stammen von einer anderen Quelle und sind nicht automatisch freigegeben wie das Gehalt.

Eine Einzahlung wäre, sofern der Freibetrag in diesem Monat bereits überschritten wurde, gesperrt und würde abgeführt.