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Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 15:34
von Peter68
Hallo
folgende Situation

Seit 07/2017 in der Verbraucherinsolvenz. 12/2018 wurde die Schlussverteilung vorgenommen.
Für das Jahr 2017 hatte ich die Steuererklärung alleine gemacht. Wusste es nicht besser. Mein IV konnte anscheinend damit leben. Auch weil sie von Finanzamt über den Steuerbescheid informiert wurden. Die Erstattung wurde dann zwischen meiner Frau und mir vom Finanzamt aufgeteilt.

Nun habe ich das selbe für 2018 auch gemacht. Dann am Montag den Steuerbescheid bekommen. Und heute die komplette Steuererstattung auf mein Konto bekommen. Die Erstattung sollte aber mMn ja auch der Insolvenzmasse zufließen zumindest der Teil von mir.

Werde das natürlich morgen früh mit meinem IV besprechen, aber kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Ich hoffe nicht , da ich bester Hoffnung bin das ich in 11 Monaten fertig mit meinen 35% und ich dann die Vorzeitige Beendigung beantragen kann.

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 15:43
von caffery
Wenn eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde (wird sie mit höchster Wahrscheinlichkeit), wird der Verwalter/Treuhänder Deine Steuererstattung einfach nur haben wollen. Wenn Du sie rausrückst (wovon ich anhand Deiner Worte einfach mal ausgehe), wird alles gut.

Einen Grund zur Sorge kann ich aus Deinen Worten nicht erkennen.

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 15:50
von Peter68
Also ich würde meinen Teil rausrücken. Den Teil meiner Frau nicht. Was im letzten Jahr 47% der Erstattung war.

Und müsste dann nicht auch so sein das ich nur 11/12 davon hergeben muss?

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 16:10
von Toni
Von wann genau datiert denn der Aufhebungsbeschluss ? Steht dort der Zusatz : ...hinsichtlich der Steuererstattung für das Jahr 2018 / bis zur Verfahrensaufhebung wird die Nachtragsverteilung angeordnet/ vorbehalten ?

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 16:49
von caffery
Peter68 hat geschrieben: 31. Jul 2019, 15:50 Also ich würde meinen Teil rausrücken. Den Teil meiner Frau nicht. Was im letzten Jahr 47% der Erstattung war.
Sowas führt bei gemeinsamer Veranlagung schonmal zu Problemen. Aber wenn es im letzten Jahr kein Problem war, sollte es in diesem Jahr wohl auch eine Lösung geben.
Peter68 hat geschrieben: 31. Jul 2019, 15:50 Und müsste dann nicht auch so sein das ich nur 11/12 davon hergeben muss?
Das hängt davon ab, wann Dein Verfahren aufgehoben wurde.
... und ob dort überhaupt eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Dies sollte aber wie gesagt eigentlich nur eine Formalie sein. Aber vielleicht hats der Verwalter ja verbaselt... man weiß ja nie;)

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 20:40
von Peter68
Also in dem Aufhebungsbeschluss steht nix von Nachtragsverteilung. Da müsste das ja drin stehen oder ?

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 21:06
von caffery
Jap!

Bei uns sehen die Aufhebungsbeschlüsse von Verbraucherverfahren in aller Regel so aus.

Entweder:

"Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

XXX

wird heute, am xxx mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). "


(Bei Verfahren wo überhaupt nichts zu wollen war)

oder

"Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

XXX

wird heute, XXX nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). "


(Bei Verfahren wo es was zu verteilen gab)

Im Prinzip bei jedem Verfahren wo es einkommenssteuerrelevantes Einkommen gab, kommt bei uns direkt dahinter dann:

"Hinsichtlich der evtl. zu erwartenden Einkommenssteuererstattungen nebst Annexsteuererstattungen für das Jahr /die Jahre XXXX anteilig bis zur Aufhebung wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). "


Manchmal steht da auch was anderes wie Genossenschaftsanteile, Festgelder oder sowas - wenn nach dem o.g. Textbaustein oder einem gleichbedeutenden Text aber nichts dergleichen steht, dürfte auch keine Nachtragsverteilung angeordnet worden sein. Dann hättest Du vermutlich Glück gehabt.

Re: Steuererstattung

Verfasst: 31. Jul 2019, 21:42
von Peter68
Also es steht als letzter Satz zur Aufhebung und Bestimmung des Treuhänders nur

Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.

Re: Steuererstattung

Verfasst: 14. Feb 2020, 15:13
von Peter68
So ich nochmal.

Ich hab nun doch einen Schrieb zur Nachtragsverteilung gefunden.
Muss ich das proaktiv melden oder wie ist da die Rechtsgrundlage?

Re: Steuererstattung

Verfasst: 14. Feb 2020, 15:38
von caffery
Peter68 hat geschrieben: 14. Feb 2020, 15:13 Ich hab nun doch einen Schrieb zur Nachtragsverteilung gefunden.
Muss ich das proaktiv melden oder wie ist da die Rechtsgrundlage?
Ach komm! Echt jetz?

Hast Du jetzt im Ernst so eine Antwort erwartet wie: "Nein, juckt keinen so lange Du es einfach untern Tisch kehrst - kannst Du also verprassen!" ??
Peter68 hat geschrieben: 31. Jul 2019, 15:34 Werde das natürlich morgen früh mit meinem IV besprechen, aber kann mir daraus ein Strick gedreht werden?
Was hat denn Dein Gespräch zu dem Thema ergeben?