Beginn der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 2. Jun 2025, 12:15
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Wohlverhaltensphase. Der letzte Beschluss des Amtsgerichts wirft bei mir mehr Fragen als das er mir Antworten gibt.
Ich befinde mich seit dem 29.02.2024 in der Privatinsolvenz, seitdem habe ich schon mehrere Beschlüsse vom Amtsgericht erhalten in denen der Insolvenzverwalter namentlich genannt wurde. Der pfändbare Teil meines Einkommens wird auch seit über einem Jahr an ihn überwiesen seitens meines Arbeitgebers. Den vorletzten Beschluss bekam ich am 17.03.2025, darin stand das die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet wird, was auch immer das heißen mag. Die Beteiligten hatten bis zum 15.05.2025 Gelegenheit eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, was nicht geschehen ist. Am 16.03.2025 erhielt ich dann erneut einen Beschluss vom Amtgericht, in denen erneut der Treuhänder genannt wird weitere diverse Infomationen die mir schon bekannt waren. Es steht aber nirgends schriftlich drin dass das eigentlich Insolvenzverfahren nun beendet ist. Nach meinen Informationen kann ich nach dem Insolvenzverfahren wieder voll über mein Konto verfügen und auch wieder Geld einzahlen und sparen ohne das es gepfändet wird. Ich muss nur weitere zwei Jahre beim pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben. Die Bank kann mir telefonisch aber keine Informationen geben ob der Insolvenzbschlag auf meinem Konto nun wieder aufgehoben wurde, die Insolvenzabteilung kann man angeblich nur schriftlich kontaktieren. Auch den Insolvenzverwalter kann ich telefonisch nicht erreichen, die Assistentin meint Insolvenzfragen werden nur schriftlich beantwortet, ich habe aber bisher keine Antwort erhalten. Mit welchem Schreiben erkenne ich nun ob mein Insolvenzverfahren nun erfolgreich war? Ich meinte immer das wird explizit erwähnt.
Ich habe eine Frage zur Wohlverhaltensphase. Der letzte Beschluss des Amtsgerichts wirft bei mir mehr Fragen als das er mir Antworten gibt.
Ich befinde mich seit dem 29.02.2024 in der Privatinsolvenz, seitdem habe ich schon mehrere Beschlüsse vom Amtsgericht erhalten in denen der Insolvenzverwalter namentlich genannt wurde. Der pfändbare Teil meines Einkommens wird auch seit über einem Jahr an ihn überwiesen seitens meines Arbeitgebers. Den vorletzten Beschluss bekam ich am 17.03.2025, darin stand das die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet wird, was auch immer das heißen mag. Die Beteiligten hatten bis zum 15.05.2025 Gelegenheit eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, was nicht geschehen ist. Am 16.03.2025 erhielt ich dann erneut einen Beschluss vom Amtgericht, in denen erneut der Treuhänder genannt wird weitere diverse Infomationen die mir schon bekannt waren. Es steht aber nirgends schriftlich drin dass das eigentlich Insolvenzverfahren nun beendet ist. Nach meinen Informationen kann ich nach dem Insolvenzverfahren wieder voll über mein Konto verfügen und auch wieder Geld einzahlen und sparen ohne das es gepfändet wird. Ich muss nur weitere zwei Jahre beim pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgeben. Die Bank kann mir telefonisch aber keine Informationen geben ob der Insolvenzbschlag auf meinem Konto nun wieder aufgehoben wurde, die Insolvenzabteilung kann man angeblich nur schriftlich kontaktieren. Auch den Insolvenzverwalter kann ich telefonisch nicht erreichen, die Assistentin meint Insolvenzfragen werden nur schriftlich beantwortet, ich habe aber bisher keine Antwort erhalten. Mit welchem Schreiben erkenne ich nun ob mein Insolvenzverfahren nun erfolgreich war? Ich meinte immer das wird explizit erwähnt.