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Steuererklärung

Verfasst: 27. Mai 2025, 06:35
von Carmen89
Hallo liebes Forum,
ich brauche mal euer Schwarmwissen. Befinde mich seit kurzen in der Insolvenz.
Ich habe vom Finanzamt einen Brief erhalten, dass ich meine Steuererklärung bis zum 30.05. einreichen muss. Mein IV hat eine Schätzung bereits letzten Monat gemacht. Jetzt habe ich meinem IV geschrieben und gefragt, ob ich die Steuererklärung einreichen soll oder ob er Unterlagen benötigt. Die Zeit ist knapp und leider reagiert er nicht.
Wie war es bei euch? Habt ihr die Steuererklärung selbst eingereicht oder der IV? Wann wurdet ihr aufgefordert Dokumente einzureichen?
Lg

Re: Steuererklärung

Verfasst: 27. Mai 2025, 14:25
von Itak65
Hi Carmen 89
Ich denke es ist unterschiedlich. Bei mir war es so ich wurde vom FA angeschrieben mir wurde eine neue Steuernummer zugewiesen ich soll bitte meine Steuererklärung machen. Der insoverwalter hat sich dafür so gut wie nicht interessiert. Ich habe die Steuererklärung direkt an das FA geschickt ohne das jemand drauf geschaut hat.ich habe dem Verwalter mitgeteilt das ich die Erklärung zum FA geschickt habe.als nach 6 Wochen der Bescheid kam das Geld ging direkt in die Masse habe ich dem insoverwalter die Kopie des Steuerbescheides geschickt. Das war es.
Itak65

Re: Steuererklärung

Verfasst: 27. Mai 2025, 14:42
von robo
Im Status "eröffnetes Verfahren" ist der Insolvenzverwalter gem. InsO § 80 verantwortlich für die Abgabe der Steuererklärung (und der Schuldner muss ihm im Rahmen seiner 'Mitwirkungspflichten' dabei natürlich zuarbeiten).
Das Finanzamt hätte die von Itak65 unterschriebene Steuererklärung danach gar nicht akzeptieren dürfen.

Anders in der WVP, wenn das Inso-Verfahren also bereits aufgehoben wurde, dann ist der Schuldner wieder komplett selbständig dafür verantwortlich.

Auch wieder ein schönes Beispiel dafür, dass sich Insolvenzverwalter wie auch sogar Finanzämter nicht immer an Recht und Gesetz halten, wenn es ihnen nicht in den Kram passt.

Eine neue Steuernummer sollte das Finanzamt ab Insolvenzeröffnung zwecks Abgrenzung eigentlich immer vergeben.

Re: Steuererklärung

Verfasst: 27. Mai 2025, 22:50
von _nordwind_
Mein Verfahren wurde vor kurzem eröffnet … im ersten Schreiben des IV stand sinngemäß drin: „mach du deiner Steuererklärung selbst, ich hab weder Zeit noch Geld dafür, die Erstattung bekomme ich“ will dem natürlich nachkommen, nur ist mein errechnetes Ergebnis eine dicke Nachzahlung. Hab ich mitgeteilt … Mal sehen was jetzt kommt

Re: Steuererklärung

Verfasst: 28. Mai 2025, 04:40
von robo
Wenn die "dicke Nachzahlung" für Zeiten VOR der Inso-Eröffnung ist, dann kommt das Finanzamt mit auf Deine Gläubigerliste, dann ist das eine Insolvenzforderung (und fällt nachher, wenn alles korrekt läuft, mit unter die Restschuldbefreiung).

Unterschreiben müsste Dein IV Deine Steuererklärung eigentlich schon ... eigentlich dürfte das Finanzamt eine von Dir selbst unterschriebene Steuererklärung (wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist) gar nicht annehmen ... eigentlich
(aber es ist ja auch klar, dass ein IV Deine Steuererklärung ohne Deine Mitarbeit idR gar nicht machen kann).