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Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 28. Jul 2019, 21:49
von Mrsunshine
Hallo liebe Freunde :)

was muss man alles beachten wenn man in der Insolvenz heiraten möchte?

Person A - in der WVP , normaler Arbeitnehmer
Person B - nicht in der Insolvenz - keine Gerichtlichen Forderungen etc.

gemeinsam ein Kind .


Ich habe gelesen, dass man die Heirat dem Insolvenzverwalter mitteilen muss.
Muss man sie auch dem Gericht mitteilen?

Muss man das vor der Heirat mitteilen oder nach der Heirat?
Wie weit nach der Heirat muss man es mitteilen?

Was muss man tun, damit der Ehepartner in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden soll?
Reicht da die Heiratsurkunde zu schicken an den Arbeitgeber oder auch an den Insoverwalter, oder sogar Gericht?

Was ist noch so zu beachten?

Wie verhält es sich mit den Steuern, ich habe gelesen der bestverdienente soll Klasse 5 und der andere Klasse 1 nehmen oder ?
Was aber, wenn man noch nie eine Steuererklärung gemacht hat,oder hat das damit gar nichts zu tun ?
ich habe nämlich gelesen, eigentlich hat man dadurch gar keine Vorteile, man zahlt dann nur entweder weniger oder mehr am Jahresende zurück.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wäre über jegliche Tipps Bezüglich Heirat in der Insolvenz ( Wohlverhaltensphase) , dankbar.
Danke vielmals fürs lesen!

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 29. Jul 2019, 06:05
von caffery
Ich würde Gericht UND Treuhänder über die Eheschließung informieren - mit Kopie der Urkunde eben.

Damit der Ehepartner bei der Abtretung berücksichtigt wird, muss der Arbeitgeber informiert werden. Wenn der Ehepartner eigenes Einkommen hat, wirds wahrscheinlich wieder auf eine Herausrechnung hinauslaufen. Aber das ist dann nicht Deine Sache.

Ich habe um die Zeit keinen Nerv es nochmal genau nachzurecherchieren aber in dem Punkt Steuerklasse geht die Rechtssprechnung meines Spontanwissens nach grob in die Richtung, dass die Steuerklasse so gewählt werden sollte wie man sie auch wählen würde wenn man nicht im Verfahren wäre.
Es ist also nicht erlaubt als Insolvenzschuldner absichtlich eine Steuerklasse zu wählen bei der möglichst wenig pfändbares Einkommen bleibt - umgekehrt wird es aber auch nicht verlangt.

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 29. Jul 2019, 09:02
von arreis
Vor einer Eheschließung haben beide Personen Steuerklasse 1. Nach der Eheschließung können die Partner die Steuerklassen wählen, hier gibt es die Möglichkeiten 4 und 4 oder 3 und 5, wobei der besser verdienende die Klasse 3 wählt.

Bei der Konstellation 3 und 5 kommt es am Jahresende meist zu einer Steuerrückzahlung, die sich sehr oft im 1000,00 € bereich befindet, natürlich nur dann, wenn man überhaupt eine Steuererklärung abgibt.

Bei der Konstellation 4 und 4 hingegen kommt es dann eher zu einer Erstattung, die vom Verdienst und natürlich von den abzugsfähigen Positionen abhängig ist.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du in Deiner PI noch keine Steuererklärung abgegeben hast.

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 29. Jul 2019, 11:55
von caffery
arreis hat geschrieben: 29. Jul 2019, 09:02 Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du in Deiner PI noch keine Steuererklärung abgegeben hast.
Das verstehe ich auch nicht so wirklich.

Aber wie gesagt: Grundsätzlich sollte die Wahl der Steuerklasse nicht ohne wichtigen Grund zu Lasten der Masse gehen. Wer also ohne einen wichtigen Grund einfach eine Steuerklasse wählt um möglichst wenig Netto zu erzielen, setzt seine Stundung aufs Spiel oder liefert im schlimmsten Falle einen Versagungsgrund. Dazu gabs ein paar Urteile.
Das hier passt wohl am ehesten: BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07
Ganz allgemein gesagt, sollte die Steuerklasse also ganz genau so gewählt werden, als wenn es das Verfahren nicht gäbe.

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 30. Jul 2019, 17:15
von Witwe Bolte
Wer als Angestellter 'nur' lohnsteuerpflichtig ist oder wer gar keinen Arbeitsvertrag hat (wer z.B. von Transferleistungen lebt wie ALG2), der muss m.W. doch keine Steuererklärung abgeben.

Aber wem Lohnsteuer abgezogen wurden, der sollte eine Erklärung abgeben, weil er dann ja doch meist etwas zurückbekommt.

Wenn mein Kenntnisstand noch aktuell ist, dann wundert es mich, dass ihr Euch wundert ...
*smile* @ caffery & arreis.

Wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen, dann macht die Wahl 4 und 4 Sinn.
Wenn einer deutlich mehr verdient oder gar der Alleinverdiener ist, dann sollte der die Steuerklasse 3 wählen und der andere 5 - für den mit 5 lohnt sich dann das Arbeiten aber nicht wirklich.

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 30. Jul 2019, 17:30
von caffery
MrsRob hat geschrieben: 30. Jul 2019, 17:15 Wenn mein Kenntnisstand noch aktuell ist, dann wundert es mich, dass ihr Euch wundert ...
*smile* @ caffery & arreis.
Naja, weil ich bei der Geschichte irgendwie von einem (Arbeits-)Einkommen des Insolvenzschuldners in steuerpflichtigen Höhen ausgegangen bin. Vielleicht habe ich aber auch den Subtext falsch interpretiert oder es durcheinandergeworfen...

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 30. Jul 2019, 19:19
von Witwe Bolte
caffery hat geschrieben: 30. Jul 2019, 17:30 ... in steuerpflichtigen Höhen ...
" ... in einkommenssteuerpflichtigen Höhen ..."
Korinthenkackermodus off

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 31. Jul 2019, 02:28
von Mrsunshine
caffery hat geschrieben: 30. Jul 2019, 17:30
MrsRob hat geschrieben: 30. Jul 2019, 17:15 Wenn mein Kenntnisstand noch aktuell ist, dann wundert es mich, dass ihr Euch wundert ...
*smile* @ caffery & arreis.
Naja, weil ich bei der Geschichte irgendwie von einem (Arbeits-)Einkommen des Insolvenzschuldners in steuerpflichtigen Höhen ausgegangen bin. Vielleicht habe ich aber auch den Subtext falsch interpretiert oder es durcheinandergeworfen...
Du bist da absolut richtig von ausgegangen.
Ich bin seit vielen Jahren bei meinen Arbeitgeber beschäftigt und habe auch einen recht guten Lohn - und viele hohe Abzüge was ja normal ist.

Warum dann nie eine Steuererklärung?
Ich habe nie eine gemacht, weil ich so gut wie nichts zum absetzen habe.
Ich habe nicht mal ein Auto.
Auf die Arbeit fahre ich mit dem Fahrrad.
Und zwei mal einen Fahrradschlauch im Jahr von der Steuer absetzen lohnt nicht wirklich.
Ich kann auch kein Büromaterial absetzen oder sowas.

Ich habe einfach nichts das es sich lohnen würde eine zu machen.

Falls ich da falsch denke bin ich über Tipps dankbar.
Jedoch habe ich mich auch mit Arbeitskollegen unterhalten über Steuererklärung.
Auch die meinten, lohnt sich eig. Eher nur bei nem Auto und einen gewissen Arbeitsweg.

Als meine Inso angefangen hatte, hatte mich der TH auch gefragt ob ich eine mache, ich antwortete, dass ich noch nie eine gemacht habe und gut war.

Ich weiß jetzt nicht ,ob ichs geträumt habe , aber kann sein das ich so ein Blatt ausfüllen musste , dass der TH die für mich ab Anfang der Inso macht. Kann so etwas sein? Kann auch sein, dass das Mumbitz ist.
Ich bekomme jedenfalls all die Jahre nie vom Finanzamt Post oder so.

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 31. Jul 2019, 02:29
von Mrsunshine
Und vorallem :

Vielen Dank für die vielen Hilfreichen Antworten!

Wie ist das denn , wenn der Partner selbstständig ist? Welche Wahl wäre da die beste?

Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Verfasst: 31. Jul 2019, 07:57
von FinLaure
Na Du kannst auf jeden Fall immer den Pauschbetrag absetzen, für den Du nichts belegen musst. Man bekommt so eigentlich immer was zurück. Ob sich das dann für Dich lohnt, keine Ahnung. Ich brauche keine 10 Minuten für meine Steuererklärung über ELSTER und bekomme immer so um die 800 Euro zurück (Pauschbetrag plus Altersvorsorge und Versicherungen). Dafür lohnt sich der Aufwand dann schon ;)