Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

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arreis
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Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Beitrag von arreis »

Ich kann da FinLaure nur zustimmen!
Aus meiner Sich, sollte man eine Einkommenssteuererklärung ruhig mal machen, was am Ende dabei raus kommt ist eine andere Sache. Bekommt man nichts, was eher unwahrscheinlich ist oder man muss etwas zurückzahlen, gibt man sie einfach nicht ab.

Da zu versteuernde mindert sich zunächst um die 1.000,- € Pauschale, wenn man verheiratet ist, sind das schon 2.000,- €, auch dann wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist.

Für 2019 werden 88% der Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, leider sind es durch die Berechnungsmethode nicht wirklich 88% ( Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil, davon 88% - 100% Arbeitgeberanteil), hier kann man dann noch Rürup oder Riesterrente dazu rechnen.

Dann kann man noch 96% der Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Kirchensteuer, abzüglich der im Vorjahr erstatteten Summe, abziehen.

Kommt man im Bereich Rentenversicherung nicht auf 1.900,-€ ( bei Verheirateten 3.800,-€), kann man noch private Versicherungen ( Lebensversicherungen und Haftpflichtversicherungen) absetzen.
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caffery
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Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Beitrag von caffery »

Mrsunshine hat geschrieben: 31. Jul 2019, 02:28 Als meine Inso angefangen hatte, hatte mich der TH auch gefragt ob ich eine mache, ich antwortete, dass ich noch nie eine gemacht habe und gut war.

Ich weiß jetzt nicht ,ob ichs geträumt habe , aber kann sein das ich so ein Blatt ausfüllen musste , dass der TH die für mich ab Anfang der Inso macht. Kann so etwas sein? Kann auch sein, dass das Mumbitz ist.
Ich bekomme jedenfalls all die Jahre nie vom Finanzamt Post oder so.
Im eröffneten Verfahren "muss" der Verwalter sogar die Steuererklärung einreichen. Nicht selten ist es aber so, dass die Verwalter die Aufgabe des "Machens" entweder komplett oder zumindest in weiten Teilen an die Schuldner abgeben, sich dies das zur Unterschrift vorlegen lassen und dann nur noch einreichen.
Zumindest aber werden dafür normalerweise Unterlagen eingefordert. Wenn Dein Verwalter dies alles nicht gemacht hat, spricht das dafür, dass er ziemlich tiefenentspannt ist;) Er hat die Erklärung wahrscheinlich einfach nur mit den üblichen Pauschalen eingereicht.

In der WVP wird er Deine Steuererklärung nicht mehr machen. Von daher wird sie aktuell wieder niemand machen. Das ist ein bisschen schade für Dich, da Du Steuererstattungen in dieser Phase wieder komplett behalten könntest (Ausnahme wäre, wenn das FA selbst Insolvenzgläubiger wäre).
Wie bereits gesagt wurde, kann man alleine über die Pauschalen da relativ einfach einiges an Geld bei rausziehen - ohne viel Aufwand und mit Basiswissen das man sich in 10 Minuten zusammengooglen kann.
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Mrsunshine
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Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Beitrag von Mrsunshine »

Ich habe mal spaßeshalber die Steuererklärung mit einem Programm gemacht.
Ich soll tatsächlich 114 Euro Nachzahlen! Das Programm sagte mir sogar ich sei dazu verpflichtet die Steuererklärung abzugeben.
Keine Ahnung woran das liegt.

Ich habe wie gesagt kein Auto, fahre mit dem Fahrrad auf die Arbeit.
Mein Arbeitsweg ist sehr kurz.
Ich habe keine Lebensversicherung etc.
Auch habe ich nichts was ich von der Steuer absetzen kann.
Vielleicht liegt es auch daran , dass ich letztes Jahr ca. 65 Tage krank war.

Und ja,ich habe alle Daten gewissenhaft angegeben.
Schade, hatte mich schon gefreut !
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Shopgirl
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Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Beitrag von Shopgirl »

Hast du Krankengeld bekommen? In dem Fall kommst du um eine Steuererklärung nicht rum.

Ist hier ganz gut erklärt: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ber ... blick.html
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arreis
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Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Beitrag von arreis »

Das liegt möglicherweise daran, dass Dein Arbeitgeber die abzugsfähigen Positionen, die bei der Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen werden, bereits bei der monatlichen Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt, dadurch kann es tatsächlich dazu kommen, dass man Steuern nachzahlen muss.

Hier im Forum gab es dazu schon die Meinung, dass dies nur auf Antrag des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber möglich sein, aber es ist tatsächlich so, dass es häufiger vorkommt als man denkt, auch ohne Antrag.

Wenn Du nun wirklich Krankengeld über einen Betrag von 410,-€ erhalten haben solltest, dann solltest du eine Steuererklärung abgeben. Man kann es auch aussitzen, muss aber davon ausgehen, dass die Krankenkassen dem Finanzamt darüber informieren, wie viel Krankengeld geflossen ist.
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Eule2017
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Re: Hochzeit in der WVP - was ist zu beachten ?

Beitrag von Eule2017 »

Wenn du auch weiterhin keine Steuererklärung machen möchtest, würde ich nicht in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln, da besteht Abgabepflicht. ;)
Solange die WVP noch läuft, würde ich wohl eh zu 4/4 raten.
PS: Glückwunsch zur Verlobung.
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