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Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 13. Mai 2025, 12:59
von Meier
Sehr geehrte Community,

zu Beginn dachte ich, dass ich die Privatinsolvenz problemlos bewältigen könnte. Doch mittlerweile läuft meine Beratung beim Schuldenberater seit einem Jahr und ein Ende ist nicht in Sicht. Er behauptet, dass kaum einer meiner Gläubiger reagiert.

Ich habe bereits einen gerichtlich titulierten Mahnbescheid erhalten. Insgesamt habe ich etwa 15 Gläubiger, da einige Forderungen an verschiedene Inkassounternehmen weiterverkauft wurden. Zum Beispiel wurden zwei Handyverträge eines Anbieters einzeln verkauft.

Ich habe alles versucht, um meine Schulden zu bewältigen. Ich habe mich nicht absichtlich verschuldet, doch verschiedene Umstände haben dazu geführt: Eigenbedarf meiner Mietwohnung und ein plötzlicher Auszug aufgrund von Problemen, zwei Monate später der Verlust meines Jobs und nach einer neuen Anstellung ein schwerer Corona-Verlauf. Dadurch haben sich meine finanziellen Schwierigkeiten weiter verschärft.

Während dieser Zeit habe ich meine laufenden Verpflichtungen bedient, jedoch neue Schulden gemacht, weil ich unbedingt vermeiden wollte, in die Privatinsolvenz zu gehen. Die steigenden Lebenshaltungskosten durch den Krieg in der Ukraine, höhere Zinsen bei Kreditkarten und steigende Medikamentenkosten haben mich finanziell stark belastet.

Um über die Runden zu kommen, habe ich täglich nach Möglichkeiten gesucht, Waren günstig zu kaufen und weiterzuverkaufen – beispielsweise durch Preisfehler auf MyDealz. Lange Zeit funktionierte das gut, doch mit der Einführung der 2000€-30-Verkäufe-Regel wurde es zunehmend schwieriger. Ich hätte nur noch 15 Monate benötigt, um meine Schulden zu bewältigen. Doch als ich merkte, dass ich kaum noch schlafen konnte und die Situation mich überforderte, suchte ich Hilfe bei einem Schuldenberater.

Seit Juli 2024 arbeiten wir an einer Lösung. Doch mein Berater sagt immer wieder, dass viele Gläubiger nicht reagieren. Meine Sorgen und Existenzängste werden immer größer. Ich kann so nicht weitermachen und brauche dringend Tipps.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und habe mich mehrfach beraten lassen, doch die unterschiedlichen Aussagen verwirren mich zunehmend. Mein Berater versucht derzeit, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Es hat von September 2024 bis April 2025 gedauert, um überhaupt den Schuldenstand zu ermitteln – für mich unverständlich, da meine Zahlen aktuell waren. Erst im Februar 2025, nach massivem Druck meinerseits, hat er Mahnungen verschickt, da kaum Reaktionen kamen.

Wenn ich meine Schufa anschaue, wird mir schlecht: 62 negative Einträge. Ich wusste nicht, dass man so viele haben kann. Mein Leben zieht gerade an mir vorbei, und ich brauche dringend Klarheit.

Meine Fragen:

Braucht mein Berater zu lange? Wie lange muss ich noch damit rechnen? Was passiert, wenn keiner reagiert? Mein Berater meint, dass die Verbraucherinsolvenz in diesem Fall abgelehnt wird.
Was passiert mit meiner Wohnungseinrichtung? Kann der Insolvenzverwalter Möbel oder Geräte wegnehmen? Ich habe eine gut möblierte Wohnung mit Mittelklasse-Möbeln, einen drei Jahre alten PC für Homeoffice, einen vier Jahre alten 70-Zoll-TV, Haushaltsgeräte wie Spülmaschine, Fritteuse und Trockner. Kann mir davon etwas weggenommen werden?
Falls der Insolvenzverwalter sagt, dass mein TV noch einen Wert von 300€ hat und ihn austauschen möchte – darf ich mir dann mit meinem unpfändbaren Einkommen einen neuen kaufen, oder kann er diesen direkt wieder pfänden?
Wie oft wird mich der Insolvenzverwalter besuchen? Gibt es Erfahrungswerte? Ich habe Angst vor Tratsch in meiner Nachbarschaft. Kann ich ein Treffen in seiner Kanzlei vereinbaren?
Falls ich mir jetzt einen Ventilator oder eine günstige Klimaanlage kaufe, weil es in meiner Dachgeschosswohnung sehr heiß wird – könnte das ein Problem sein? Seit meiner Corona-Erkrankung habe ich Atemprobleme und brauche eine angenehme Raumtemperatur.

Ich bin gesundheitlich am Ende, kämpfe aber weiter. Vielleicht könnt ihr mir einige Erfahrungswerte mitgeben?

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 13. Mai 2025, 14:03
von _nordwind_
Also eins kann ich aus Erfahrung schon einmal sagen. Wenn die Gläubiger nicht reagieren (bei mir war es so bei Klarna), dann haben sie Pech. Der Versuch einer Einigung zählt. Das muss der Schuldnerberater im
Insolvenzantrag angeben. Im
Zweifel schreibt der Insolvenzverwalter die nochmal an und wenn sie sich nicht melden, haben sie erst recht Pech. Dann bekommen sie gar nichts. Versuch deinen Berater nochmal eindringlich zu bitten, dass du den Antrag stellen möchtest.

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 13. Mai 2025, 14:04
von _nordwind_
Ich habe bisher keinen kennengelernt dem außer einem Auto nichts weggenommen wurde. Auch kenne ich bisher keinen Insolvemzverwalter der mal irgendwo zuhause war

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 13. Mai 2025, 14:25
von Icke26
_nordwind_ hat geschrieben: 13. Mai 2025, 14:04 Ich habe bisher keinen kennengelernt dem außer einem Auto nichts weggenommen wurde. Auch kenne ich bisher keinen Insolvemzverwalter der mal irgendwo zuhause war
Hast du dich verschrieben?
Ich glaube richtig ist, das außer vielleicht einem teuren Auto NICHTS gepfändet wird. Und wenn man das Auto dringend dazu braucht um an seinen Arbeitsplatz zu kommen, kann man das vielleicht auch noch behalten.
Also lieber "Meier", alles was du da an Gegenständen aufgelistet hast interessiert keinen Insolvenzverwalter.
Alles Gute Dir :)

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 13. Mai 2025, 14:40
von caffery
Ist das ein kommerzieller Berater?

Gibt es pfändbares Einkommen/Vermögen?

Soll/muss ein wirtschaftlich gehaltvolles Angebot gemacht werden oder geht es hier einfach nur um einen Nullplan mit dem man so schnell es geht ins Verfahren kommen soll?

Sind hier alle Gläubiger bekannt oder sind die 15 nur die Spitze eines unbekannten Eisbergs?

Warum werden diese mitunter doch etwas basalen Fragen nicht den Berater gefragt? Nicht falsch verstehen - man muss das alles nicht wissen - aber für jemanden der seit fast nem Jahr in Beratung ist, sind das mitunter schon ziemlich "überraschende" Fragen.

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 13. Mai 2025, 16:25
von _nordwind_
[

Hast du dich verschrieben?

[/quote]

Ja meine natürlich nur das Auto … welches auch nicht zur Arbeit benötigt wird.

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 14. Mai 2025, 05:51
von Meier
Icke26 hat geschrieben: 13. Mai 2025, 14:25
_nordwind_ hat geschrieben: 13. Mai 2025, 14:04 Ich habe bisher keinen kennengelernt dem außer einem Auto nichts weggenommen wurde. Auch kenne ich bisher keinen Insolvemzverwalter der mal irgendwo zuhause war
Hast du dich verschrieben?
Ich glaube richtig ist, das außer vielleicht einem teuren Auto NICHTS gepfändet wird. Und wenn man das Auto dringend dazu braucht um an seinen Arbeitsplatz zu kommen, kann man das vielleicht auch noch behalten.
Also lieber "Meier", alles was du da an Gegenständen aufgelistet hast interessiert keinen Insolvenzverwalter.
Alles Gute Dir :)
Danke, das beruhigt mich :)

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 14. Mai 2025, 05:57
von Meier
caffery hat geschrieben: 13. Mai 2025, 14:40 Ist das ein kommerzieller Berater?

Gibt es pfändbares Einkommen/Vermögen?
Ja, es gibt Pfändbares Einkommen, aber kein Vermögen.

Soll/muss ein wirtschaftlich gehaltvolles Angebot gemacht werden oder geht es hier einfach nur um einen Nullplan mit dem man so schnell es geht ins Verfahren kommen soll?
Ein wirtschaftliches Angebot wird nicht gemacht, es wird ein Nullplan.

Sind hier alle Gläubiger bekannt oder sind die 15 nur die Spitze eines unbekannten Eisbergs?
Es sind alle ursprünglichen Gläubiger bekannt, mittlerweile sind aber viele Forderungen verkauft worden.

Warum werden diese mitunter doch etwas basalen Fragen nicht den Berater gefragt? Nicht falsch verstehen - man muss das alles nicht wissen - aber für jemanden der seit fast nem Jahr in Beratung ist, sind das mitunter schon ziemlich "überraschende" Fragen.
Die Fragen wurden natürlich auch mit dem Berater besprochen, aber eine zweite Ansicht kann nie schaden. Vorallem da es sich meiner Meinung nach wirklich lange hinzieht.
Danke :)

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 14. Mai 2025, 09:16
von robo
Meier hat geschrieben: 13. Mai 2025, 12:59 ...
Meine Fragen:

Braucht mein Berater zu lange? Wie lange muss ich noch damit rechnen? Was passiert, wenn keiner reagiert? Mein Berater meint, dass die Verbraucherinsolvenz in diesem Fall abgelehnt wird.
...
Nein, das wird nicht abgelehnt.
Abgelehnt wird es werden, wenn er selbst keine "anerkennte Stelle" i.S.d.G. ist, der Dir eine Bescheinigung über das Scheitern ausstellen darf, s. § 305 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/305.html

" ... aus der sich ergibt, daß eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist; ..."
Sechs Monate.
Also braucht Dein Berater definitiv zu lange!
Ist es eine caritative Beratungsstelle (AWO, Caritas, Diakonie usw), also kostenlos) ?
Oder ein gewerblicher Schuldnerberater, also kostenpflichtig ?
Bezahlst Du ihn jeden Monat ?
Dann wird es vermutlich noch ein Weilchen dauern ...

Hier kann man sich z.B. einlesen:
https://www.verbraucherportal-bw.de/Sta ... erbraucher

Re: Rückfragen Privatinsolvenz

Verfasst: 14. Mai 2025, 14:19
von caffery
Meier hat geschrieben: 14. Mai 2025, 05:57
Ja, es gibt Pfändbares Einkommen, aber kein Vermögen.
(...)
Ein wirtschaftliches Angebot wird nicht gemacht, es wird ein Nullplan.
Das schließt sich gegenseitig aus. Wenn es pfändbares Einkommen gibt, kann es kein Nullplan sein. Wenn doch, wäre DAS ein Grund den Antrag zurückzuweisen.
Wirtschaftlich gehaltvolle Einigungsversuche dauern in aller Regel länger als Nullpläne.


Die Aussage, dass Gläubiger zwingend antworten müssen damit ein Antrag nicht vom Gericht zurückgewiesen wird ist falsch. Eine Nichtantwort gilt als Ablehnung - bzw. der Zusammenhang der Nichtantwort kann auch im Antrag entsprechend angegeben werden und wir dann so gewertet. Ein Grund für eine Zurückweisung des Antrags ist das nicht. Mann kann dann ggf. dem Gericht anregen ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor der Eröffnung durchzuführen.