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Konto

Verfasst: 8. Mai 2025, 15:38
von David423
Hallo zusammen,

ich habe schon im Forum gesucht doch leider nicht das passende gefunden, ich hoffe es ist kein Doppelpost.

Nun mal zu meinem Anliegen,

ich bin in einem Insolvenzverfahren, seit August 2023
ich habe ein P-Konto und mein Gehalt wurde vom IV freigegeben, da ja direkt vom AG gepfändet wird, alles gut, hat auch geklappt, ich hatte nur eine Pfändung von der Stadt xyz drauf.

Nun bin ich seit Februar in der Wohlverhaltensphase, ich weiß nicht ob ich das nun falsch verstehe, aber sind dann nicht Zahlungen auf mein Konto frei? Die Stadt xyz hat die Pfändung ruhend gestellt bzw. aussetzt.

Nun kommen Gelder auf mein Konto z.B. Lottogewinn üder 9,40€ oder eine Rückzahlung von Strom ca 73€, diese Beträge hält die Bank ein, und ich dachte das wäre nun frei, oder liege ich da total falsch?

Nach mehrmaligen nachfragen bei meinen IV, bekomme ich keine Antwort.

Nun habe ich aber großes Problem, ich habe ein Zahnversicherung und weil mir ein Zahn abgebrochen ist bräuchte ich ein Implantat, welches zu 90% die Zahnversicherung zahlt, doch die zahlen das nur auf mein Konto, heißt es also das das Geld auf jeden Fall weg ist? Oder gibt es da Möglichkeiten?

Ich hoffe ich habe mich nicht allzu dusselig ausgedrückt ;)

Über Hilfe oder Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Gruß

David

Re: Konto

Verfasst: 8. Mai 2025, 20:37
von imker
Die Ruhendstellung hilft nicht. Neues evt. sogar zweites Bankkonto in der WVP suchen.

Re: Konto

Verfasst: 9. Mai 2025, 08:38
von _nordwind_
Meines Wissens nach musst du leider jede zusätzliche Einnahme an den Insolvenzverwalter abgeben. Lottogewinn ist auch gesetzlich geregt, dass diese zu 100 Prozent abgegeben werden müssen. Ebenso steuererstattungen Strom etc.

Mein Tipp gerade zwecks Zahnarztkosten. Habe das ähnliche mit Zahnreinigung durch, wo es 40 Euro Erstattung gab. Ich habe „einfach“ die Kontoverbindung geändert und mein Partner hat den Bonus ausgezahlt bekommen.
Du kannst aber sicher auch über das Gericht eine Freigabe über die Summe und deren Kosten beantragen. Geht vllt auch.

Ich persönlich würde kein zweites bzw. Zusätzliches Konto eröffnen. Weiß nicht ob es evtl. zu unangenehmen Fragen kommen könnte.

Re: Konto

Verfasst: 9. Mai 2025, 08:39
von _nordwind_
Nachtrag: dir steht ja laut Pfändungstabelle ein bestimmter Betrag frei in den drei Jahren. Jeder Cent drüber wird deshalb einbehalten und muss abgeführt werden.

Deswegen das Motto: nur noch Bares ist wahres

Re: Konto

Verfasst: 9. Mai 2025, 08:55
von imker
Ach ... in der wohlverhaltesperiode ist der lohn und die gleichgestellten Einkommen (Rente) abgetreten. Das guthaben auf dem Bankkonto ist nicht abgetreten. Der Insolvenzbeschlag ist mit der Aufhebung des Insolvenzverfahren "weg" - und ohne Aufhebung des Insolvenzverfahrens keine Wohlverhaltensperiode.

also: ich bleibe bei meiner abweichenden Auffassung und will Dir auch nicht widersprechen