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Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 18:44
von zamorra
Hallo und einen guten Tag an die Forengemeinschaft,
ich habe mich hier angemeldet (Forum unter Google gefunden) um einen für mich nicht nachzuvollziehenden Vorgang erläutert zu bekommen.
Meine Frau und ich sind seit 2013 in Insolvenz. Seit dieser Zeit stehen meine Frau und ich auch in den Insolvenzbekanntmachungen, jeder von uns unter einem eigenen Gerichts-Aktenzeichen. Bin immer mal zwischendurch zur Info reingegangen um Festzustellen, ob irgendwelche Beschlüsse dort stehen.
Jetzt, nach 6 Jahren woltte ich nochmal reinschauen und habe festgestellt, dass nur noch meine Frau drin steht. Ich bin nicht mehr zu finden. Auch unter der Detail Ansicht nicht, weder mit Namen noch mit dem Aktenzeichen.
Wie kann es sein.
Zur Person, bin Rentner (69 Jahre) und liege seit Anfang an weit unter der Pfändungsgrenze.
Woran kann es liegen, dass ich nicht zu finden bin – obwohl mir ja das AZ bekannt ist und vorher immer dort zu finden war.
Vielen Dank
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 19:20
von caffery
zamorra hat geschrieben: ↑26. Jul 2019, 18:44
Meine Frau und ich sind seit 2013 in Insolvenz. Seit dieser Zeit stehen meine Frau und ich auch in den Insolvenzbekanntmachungen, jeder von uns unter einem eigenen Gerichts-Aktenzeichen. Bin immer mal zwischendurch zur Info reingegangen um Festzustellen, ob irgendwelche Beschlüsse dort stehen.
Da dürfte ohnehin nichts stehen, was ihr nicht auch per Post zugestellt bekommt.
zamorra hat geschrieben: ↑26. Jul 2019, 18:44
Jetzt, nach 6 Jahren woltte ich nochmal reinschauen und habe festgestellt, dass nur noch meine Frau drin steht. Ich bin nicht mehr zu finden. Auch unter der Detail Ansicht nicht, weder mit Namen noch mit dem Aktenzeichen.
Wie kann es sein.
Tjo, normalerweise sollten Bekanntmachungen "spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht" werden.
"Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt."
So ist ist in § 3 der entsprechenden Verordnung mit dem sperrigen Namen "Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet" zu lesen.
Wenn ich nicht wüsste, dass die Seite "Insolvenzbekanntmachungen" über eine altertümliche Technik und einen sehr übersichtlich ausgereiften Automatismus verfügt würde ich schlussfolgern, dass Dein Verfahren entweder vor ca. 6 Monaten eingestellt wurde, oder aber es mit der Restschuldbefreiung endete.
Ich vermute aber, dass beides Dir durch sehr auffällige Gerichtspost in gelben Singalumschlägen aufgefallen wäre. Von daher vermute ich eher, dass der Eintrag einfach weg ist weil die Seite alt und klapprig ist.
Wenn Dus genau wissen willst (ich würde es wissen wollen), würde ich mich direkt bei Deinem Insolvenzgericht erkundigen.
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 19:43
von zamorra
Danke erstmal,
ich habe nie Post vom AG bekommen.
Meine Frau ja, vom 22.7.19 die ankündigung zur RSB. Dieses steht auch im Beschluss bei den Bekanntmachungen.
Ich bin weg, nicht mehr zu finden?
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 19:50
von caffery
hmm... ich erlebe auch, dass solche Ehegattenverfahren nicht immer ganz synchron verlaufen. Der Brief an Deine Frau ist ja auch erst wenige Tage alt. Allerdings würde ich an Deiner Stelle Montag schon mal freundlich bei Gericht nachfragen.
Aber ohne Dir jetzt am Wochenende zu sehr den Kopf zu zerbrechen. Wenn es Probleme in Deinem Verfahren gegeben hätte, dann hättest Du definitiv diesbezüglich Post vom AG bekommen.
Dass Du Dich bei insolvenzbekanntmachungen.de nicht mehr findest, hat nicht viel zu bedeuten.
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 20:04
von zamorra
Hallo nochmal,
in meinen Unterlagen habe ich folgende Beschlüsse gefunden:
Insolvenzverfahren 13.07.2013
Beschluss vom 23.05.14
RSB wurde angekündigt
Beschluss vom 15.08.14
Das INSO Verfahren über das Vermögen...... wird Mangels Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO)
Die weiteren Kosten einschl. der Kosten des Verfahrens zur RSB werden gestundet, da.........
Liebe Grüße ein nervöser Schuldner
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 20:09
von caffery
Das ist doch alles maximal optimaler Standard.
Aufheben ist super, RSB angekündigt auch und Kosten gestundet sowieso. Wenn seit dem nichts mehr passiert ist, sollte Dein Verfahren seit 13 Tagen durch sein - bei Gericht hat man es wahrscheinlich nur noch nicht geschafft, dies zu Papier zu bringen und zuzustellen.
zamorra hat geschrieben: ↑26. Jul 2019, 20:04
Liebe Grüße ein nervöser Schuldner
Ex-Schuldner bitte. So viel Zeit muss sein;)
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 26. Jul 2019, 20:46
von zamorra
oh, danke
da habe ich mich umsonst verrückt gemacht.
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 27. Jul 2019, 21:07
von zamorra
Hallo nochmal,
ist das denn normal,
ich habe Heute Post von meinem Insolvenzberater bekommen das ich meine aktuellen Lohnbescheinigungen übersenden soll und bezog sich auf meine Mitteilungspflicht. Weiterhin soll ich Bescheinigen, wenn ich keine Arbeit habe - warum.
Er weiß das aber bereits schon.
Ich bin im 70. Lebensjahr und Rentner. Ich habe aber trotzdem die Unterlagen nochmal zugesandt?
Meine INSO wurde am 18.07.2013 eröffnet. Ich dachte nach den 6 Jahren muss ich nur noch auf die RSB warten, da am 18.07.2019 die INSO beendet ist.
Siehe hier auch meine vorigwen Schreiben hier wegen der Beendigung.
War es richtig, dass er das noch nach 6 Jahren anforden kann. Habe aber sicherheitshalber die Unterlagen per Einschreiben übersandt.
Liebe Grüsse
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 28. Jul 2019, 12:27
von zamorra
Hallo,
hat niemand eine Idee wo das so richtig sein kann
Gruß
Re: Insolvenzbekanntmachungen
Verfasst: 28. Jul 2019, 12:59
von caffery
Dein Treuhänder (vorher Insolvenzverwalter - aber niemals Berater), wird einen Automatismus haben und zu allen Verfahren in der WVP die noch nicht abgeschlossen sind solche Zettel verschicken.
Dein Verfahren ist scheinbar formal noch nicht abgeschlossen weil das Gericht es noch nicht bearbeitet hat. Dass er Dir so einen Zettel schickt, ist so betrachtet also eher ein gutes Zeichen. Das hätte er nicht gemacht, wenn irgendetwas schief gelaufen wäre und Dein Verfahren "geplatzt" wäre.
Ich würde Dir also erneut empfehlen - und es Dir vor allem wünschen - dass Du Dir nicht so viele Gedanken machst. Ich bin mir bei Deiner Geschichte so sicher wie möglich, dass alles Tutti ist;)