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Pfändbares Einkommen zur Kontrolle selber berechnen / anteiliger Unterhalt und Dienstwagen

Verfasst: 18. Apr 2025, 09:30
von Knibbels79
Guten Morgen Community,

aus gegebenem Anlass möchte ich mal den pfändbaren Teil meines Einkommens selber nachrechnen, ob das alles korrekt berechnet ist. Die Personalabteilung gibt die Infos nicht raus und ist wegen Dauerkrank auch nicht erreichbar. Mein IV kann / möchte auch nicht weiterhelfen.

Rechner gibt es ja zuhauf im Netz, aber ich habe nur eine prozentuale anteilige Unterhaltspflicht und zusätzlich einen Dienstwagen mit Zuzahlung. Einen Rechner dafür konnte ich im Netz nicht finden und irgendwie stehe ich was das angeht total auf dem Schlauch.

Kann jemand einen Tip geben, wie ich das z.B. mit Excel gut berechnen kann ?

Danke vorab und schöne Ostern !

Re: Pfändbares Einkommen zur Kontrolle selber berechnen / anteiliger Unterhalt und Dienstwagen

Verfasst: 18. Apr 2025, 14:22
von imker
Der Sachbezug ist meist einfach. Probleme entstehen bei der händischen Berechnung des pfändbaren Betrages, wenn Unterhaltspflichten teilweise zu berückjsichtigen sind. Tabellen dafür gibt es keine - soweit mir das bekannt ist. Und

bei googeln mit

berechnung des pfändbaren einkommens bei anteiligen unterhaltspflicht

bietet u.a. das Urteil des AG Straubing einen verständlichen Weg, zB den Betrag bei einer Unterhaltspflicht von x% zu berechen
Man nimmt den pfändbaren Betrag bei O Unterhaltsplichten, dann den Betrag bei X Unterhaltspflichten, und die Differenz zu x% ist dann der pfändbaren Betrag
siehe hier

+Es sind 49% des Differenzbetrages zwischen dem bei keinem Unterhaltsberechtigten und dem bei zwei Unterhaltsberechtigten pfändbaren Einkommensteil, zu dem bei zwei Unterhaltsverpflichtungen pfändbaren Betrag zu addieren (vgl. BeckOK ZPO/Vorwerk/Wolf, 36. Ed. 1.3.2020, ZPO § 850c Rn. 36.1, geändert auf 49% Nichtberücksichtigung).

Re: Pfändbares Einkommen zur Kontrolle selber berechnen / anteiliger Unterhalt und Dienstwagen

Verfasst: 21. Apr 2025, 08:43
von Knibbels79
Guten Morgen Imker,

danke für den Hinweis.
Konnte im Web auf folgender Seite einen guten Rechner finden,

https://www.rae-roemer.de/service/pfaendungsrechner/

tue mich aber schwer, mit dem Sachbezug.
Der Sachbezug ist ja das netto, zzgl. dem geldwerten Vorteil. Also Gesamtnetto. Vom Gesamtnetto dann noch abzug des Eigenanteils der Zuzahlung. Dann davon als "neues Gesamtnetto" das ganze in den Rechner eintragen.
Liege ich da richtig bei der Vorgehensweise ?

Dennoch passen die Werte absolut nicht, mit dem auf der Abrechnung :-(

Schönen Ostermontag !

Re: Pfändbares Einkommen zur Kontrolle selber berechnen / anteiliger Unterhalt und Dienstwagen

Verfasst: 21. Apr 2025, 09:22
von imker
1. Den Rechner kannte ich nicht und hoffe, dass er richtig rechnet - es gibt auch "Fachleute", die die %uale Berücksichtigung anders rechnen wollen.

2. Dass der Sachbezug netto ist, mmhh, ich kenne das so, dass Sachbezüge vom netto abgezogen werden, wenn man den Auszahlungsbetrag ermittelt und ausweist. Wenn Du jetzt Sachvbezug und geldwerter Vorteil erwähnst, dann bin ich raus aus dem Thema, denn die Zusammenhänge von geldwertem Vorteil und Sachbezug unter der Überschrift "was ist davon pfändbar" ist nicht mehr meine Kragenweite. Rechnet der Arbeitgeber mit der Hand alles aus, macht das intern jemand mit DATEV-Programmen oder ist das ein StB-Büro und im Betrieb will damit keiner was zu tun haben??

3. Was ein Eigenanteil der Zuzahlung ist - das musst Du ggf. noch einmal schreiben und vielleicht auch, ob es um monatlich 10 EUR, 100 EUR oder 1.000 EUR Auszahlungs-Differenz geht.

4. Wenn Du es geklärt haben möchtes, würde ich zum Arbeitgericht laufen und dort erklären, dass die Lohnabrechnung nicht korrekt sei und monatlich x EUR fehlen, weil das Gesamtnetto fehlerhaft berechnet wurde und und der Eigenanteil der Zuzahlung vom pfändbaren Betrag auch wieder abgezogen werden müsste - die Klagen beim Arbeitsgericht sind in der ersten Instanz "billig" - keine Kostenerstattung, wenn man verliert - aber so bekommst Du eine Erklärung vom Arbeitgeber, wie er das berechnet.

Re: Pfändbares Einkommen zur Kontrolle selber berechnen / anteiliger Unterhalt und Dienstwagen

Verfasst: 21. Apr 2025, 17:10
von imker
@Gjor
Die werben mit EU-Insolvenz.

Ob sich das Problem oder Thema mit einer EU-Insolvenz lösen lässt?? Wissen diese Rechtsanwälte, wie man das berechnet? Was schlagen die vor oder sollen die machen, wenn der Arbeitgeber weiterhin die Berechnung nicht offen legt?