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Wielange muss man Veränderungen mitteilen?

Verfasst: 17. Apr 2025, 19:27
von Pleitegeier298
Hallo,

mal eine Frage, es geht um Veränderungsmitteilungen.
Während den drei jahren macht man das ja umgehend, logisch,
Aber was wäre wenn man nach der Abtretungsfrist einen Nebenjob annimmt ( Lohn immer noch unterhalb der Pfändungsgrenze), muss man das immer noch irgendwo mitteilen?
Ich Frage nur, da es mir peinlich ist beim Arbeitsgeber die Insolvenz anzugeben da Familienangehörige im Wunschbetrieb arbeiten die das nicht mitbekommen sollen.
Abtretungsfrist wäre Mitte Mai. Arbeitsaufnahme 1.6.

Danke für eure Hilfe und LG

Re: Wielange muss man Veränderungen mitteilen?

Verfasst: 18. Apr 2025, 08:43
von caffery
§ 295 InsO
Obliegenheiten des Schuldners
1Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist (...)