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Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 16. Apr 2025, 11:23
von bys
Hallo zusammen,
mittlerweile läuft mein Verfahren seit November und die Sparkasse hat es bisher nie hinbekommen, mein Gehalt freizugeben, wenn es kam. Ich habe immer nachgehakt, da ich meine Miete usw sofort zahle, sobald das Gehalt da ist und dann bleibt bis zum Freibetrag von 1500€ nicht mehr viel übrig. Erst auf meine Nachfrage hin wurde dann mein Gehalt vollständig zur Verfügung gestellt. Laut Sparkasse liegt es daran, dass das immer manuell gemacht wird und sie dürfen sich dafür angeblich 2 Wochen Zeit lassen.
Ist das tatsächlich so? Habt ihr diese Erfahrungen auch gemacht?
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 17. Apr 2025, 16:35
von Jake7
Hallo,
ich habe exakt das gleiche Problem - allerdings bei der C24 Bank.
Teilweise dauert es (wie diesen Monat z.B.) 16 Tage bis zur Freigabe....
Das mit dem manuellen freigeben wurde mir seitens C24 ebenfalls so genannt, kann ich tatsächlich auch mit leben - wenn dann nach 1-5 Werktagen das Geld frei ist, aber nicht wenn es häufig über 14 Tage dauert....
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 05:55
von bys
Jake7 hat geschrieben: ↑17. Apr 2025, 16:35
Hallo,
ich habe exakt das gleiche Problem - allerdings bei der C24 Bank.
Teilweise dauert es (wie diesen Monat z.B.) 16 Tage bis zur Freigabe....
Das mit dem manuellen freigeben wurde mir seitens C24 ebenfalls so genannt, kann ich tatsächlich auch mit leben - wenn dann nach 1-5 Werktagen das Geld frei ist, aber nicht wenn es häufig über 14 Tage dauert....
Ich schreibe nun meinem IV, ob das tatsächlich so seine Richtigkeit hat.
Ich finde nirgendwo heraus, ob es so rechtmäßig ist, hier scheint es auch niemand zu wissen. Heute hat es zu einer Rücklastschrift geführt..
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 14:22
von bys
bys hat geschrieben: ↑29. Apr 2025, 05:55
Jake7 hat geschrieben: ↑17. Apr 2025, 16:35
Hallo,
ich habe exakt das gleiche Problem - allerdings bei der C24 Bank.
Teilweise dauert es (wie diesen Monat z.B.) 16 Tage bis zur Freigabe....
Das mit dem manuellen freigeben wurde mir seitens C24 ebenfalls so genannt, kann ich tatsächlich auch mit leben - wenn dann nach 1-5 Werktagen das Geld frei ist, aber nicht wenn es häufig über 14 Tage dauert....
Ich schreibe nun meinem IV, ob das tatsächlich so seine Richtigkeit hat.
Ich finde nirgendwo heraus, ob es so rechtmäßig ist, hier scheint es auch niemand zu wissen. Heute hat es zu einer Rücklastschrift geführt..
Der konnte es nicht sicher beantworten. Er ist nur der Meinung, die Verfügbarkeit sollte sofort sein..
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 16:11
von Itak65
Hi bys. Ich habe die Bestätigung vom gericht an meine bank geschickt und 3 Tage später war es freigegeben und das jeden Monat ganz automatisch ohne Probleme.allerdings war das die Ing.
Itak65
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 16:20
von bys
Itak65 hat geschrieben: ↑29. Apr 2025, 16:11
Hi bys. Ich habe die Bestätigung vom gericht an meine bank geschickt und 3 Tage später war es freigegeben und das jeden Monat ganz automatisch ohne Probleme.allerdings war das die Ing.
Itak65
Ich habe bisher immer nach ein paar Tagen nachgehakt und dann wurde immer ganz gnartschig gesagt „ja, haben wir gemacht, Sie brauchen uns nicht darauf hinweisen“. Und sie sagen ja, sie hätten dafür 2 Wochen Zeit. Das bezweifle ich aber stark.
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 17:50
von Shopgirl
Ich glaube nicht, dass es irgendeine allgemeingültige Regelung gibt, die aussagt, dass die Bank sich 14 Tage Zeit lassen kann. Genauso wenig glaube ich aber, dass es irgendeine anderslautende Regelung (muss in x Stunden /Tagen freigegeben sein) gibt.
Bei überregionalen Banken ist es oft so, dass die spezielle Backoffice-Abteilungen für die Themen P-Konto /Insolvenzen etc. haben. Wie eine kleine, regionale Sparkasse das regelt, kann durchaus anders aussehen.
Selbst wenn du die so richtig "nervst", werden die vermutlich den ganzen Bearbeitungsprozess nicht so einfach umstellen.
Ich persönlich würde die Zähne bis zur WVP zusammenbeißen und dann das Konto wechseln. Oder auch jetzt schon, das ist ja nicht verboten.
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 17:56
von bys
Shopgirl hat geschrieben: ↑29. Apr 2025, 17:50
Ich glaube nicht, dass es irgendeine allgemeingültige Regelung gibt, die aussagt, dass die Bank sich 14 Tage Zeit lassen kann. Genauso wenig glaube ich aber, dass es irgendeine anderslautende Regelung (muss in x Stunden /Tagen freigegeben sein) gibt.
Bei überregionalen Banken ist es oft so, dass die spezielle Backoffice-Abteilungen für die Themen P-Konto /Insolvenzen etc. haben. Wie eine kleine, regionale Sparkasse das regelt, kann durchaus anders aussehen.
Selbst wenn du die so richtig "nervst", werden die vermutlich den ganzen Bearbeitungsprozess nicht so einfach umstellen.
Ich persönlich würde die Zähne bis zur WVP zusammenbeißen und dann das Konto wechseln. Oder auch jetzt schon, das ist ja nicht verboten.
Ich habe heute bei der BaFin angerufen und dienKollegin meinte, das ist doch sehr speziell, ich solle eine Anfrage schicken und aus der Antwort kann man dann ableiten, ob es sich lohnt, eine Beschwerde einzureichen.
Ich bin selbst bei einer Großbank angestellt und weiß, wie es richtig laufen kann. Das scheint nur eine Methode zu sein, um solche Kunden wie mich loszuwerden.
Bei meinem Arbeitgeber würde das zwar deutlich besser funktionieren, aber aus offensichtlichen Gründen wollte ich es dort nicht weiterführen
Was ist denn in der WVP anders? Dort wird weiterhin vom AG an den IV abgeführt, aber man hat diese Freibetragsthematik nicht mehr oder?
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 29. Apr 2025, 18:02
von Shopgirl
Ah, ein(e) Kollege /Kollegin. Bei "uns" würde das auch anders laufen (nicht immer besser, aber immerhin anders

)
Klar, beim Arbeitgeber hätte ich auch kein Koto, das ist total verständlich.
In der WVP müsstest du den (dann) Treuhänder nicht mehr über den Wechsel informieren, weil der Insolvenzbeschlag wegfällt. Da bräuchtest du dann im Zweifel auch kein P-Konto mehr.
Re: Rechtmäßigkeit der Dauer bis Quellenfreigabe berücksichtigt wird
Verfasst: 30. Apr 2025, 16:00
von bys
Shopgirl hat geschrieben: ↑29. Apr 2025, 18:02
Ah, ein(e) Kollege /Kollegin. Bei "uns" würde das auch anders laufen (nicht immer besser, aber immerhin anders

)
Klar, beim Arbeitgeber hätte ich auch kein Koto, das ist total verständlich.
In der WVP müsstest du den (dann) Treuhänder nicht mehr über den Wechsel informieren, weil der Insolvenzbeschlag wegfällt. Da bräuchtest du dann im Zweifel auch kein P-Konto mehr.
Ich bekomme beim Eintritt in die WVP ja noch einen Beschluss, reicht mir der um dieses Problem in den Griff zu bekommen?