Erbschaft während laufendem PI Verfahren
Verfasst: 20. Jul 2019, 12:17
Hallo liebe Community
Über das f-sb.de Forum bin auf hierher gelangt. Ich finde es super, dass es solche Foren gibt und Menschen, die gleiches erleben/erlebt haben, austauschen können.
Und, wie sollte es auch anders, habe ich natürlich gleich ein Anliegen, aber zuerst ein paar Grunddaten, zur besseren Übersicht:
Sie hat uns (3 Kinder und einen im Pflegeheim lebenden Ehemann) eine Immobilie hinterlassen. Es ist noch eine Restforderung der Bank von knapp 16.000 Euro auf die Immobilie zu zahlen. Diese wurde zusammen mit ihrem Ehemann gekauft.
Ich bin der testamentarische Alleinerbe, sprich:
Nach Abzug der Restforderung bekommt ihr Ehemann die Hälfte des Erlöses durch den Verkauf. Die andere Hälfte wird, nach dem Ausgleich noch bestehender Forderungen gegenüber meiner Mutter, durch die Quotelung (muss ich noch genau in Erfahrung bringen) an den Ehemann, mich und meine Geschwister verteilt.
Je nach Verkaufserlös und Quotelung, ist es mir rein rechnerisch möglich, durch das Erbe meine Schulden vollständig zu begleichen.
Das ich mein komplettes Erbe an den TH abführen muss, ist mir bewusst.
Jedoch stellt sich mir die Frage, wieviel mein TH am Ende an Vergütung bekommt, denn er hat ja keine Auskunftspflicht, so wie ich das bis jetzt gelesen habe.
In meinem Kopf spielen sich im Moment die verschiedensten Szenarien ab, von: einfach alles auf das Konto des TH zu überweisen und zu hoffen es reicht, bis zu: die PI absichtlich crashen zu lassen, die Gläubiger direkt zu bezahlen und so schnell aus allem rauszukommen.
Vielleicht hat hier ja einer Erfahrung und etwas ähnliches erlebt.
Noch ist die Immobilie nicht verkauft, da es für den Ehemann meiner Mutter einen neuen Vormund braucht. Das Verfahren sollte aber in den nächsten 2 Wochen abgeschlossen sein, da ich in ständiger Kommunikation mit dem zuständigen Betreuungsgericht stehe.
Ich hoffe, das ist alles soweit verständlich. Aber Rückfragen bin ich gerne zur Stelle
Viele Grüße
BrickFanatic
Über das f-sb.de Forum bin auf hierher gelangt. Ich finde es super, dass es solche Foren gibt und Menschen, die gleiches erleben/erlebt haben, austauschen können.
Und, wie sollte es auch anders, habe ich natürlich gleich ein Anliegen, aber zuerst ein paar Grunddaten, zur besseren Übersicht:
- Meine Schulden belaufen sich auf insgesamt ca. 23.000 Euro
- Am 27.11.2018 ist bei meinem zuständigen AG mein Insolvenzverfahren eingegangen
- Am 06.12.2018 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet
- Ich habe ein festes Arbeitsverhältnis und es wurden bis jetzt ca. 4000,00 Euro an den TH abgeführt
Sie hat uns (3 Kinder und einen im Pflegeheim lebenden Ehemann) eine Immobilie hinterlassen. Es ist noch eine Restforderung der Bank von knapp 16.000 Euro auf die Immobilie zu zahlen. Diese wurde zusammen mit ihrem Ehemann gekauft.
Ich bin der testamentarische Alleinerbe, sprich:
Nach Abzug der Restforderung bekommt ihr Ehemann die Hälfte des Erlöses durch den Verkauf. Die andere Hälfte wird, nach dem Ausgleich noch bestehender Forderungen gegenüber meiner Mutter, durch die Quotelung (muss ich noch genau in Erfahrung bringen) an den Ehemann, mich und meine Geschwister verteilt.
Je nach Verkaufserlös und Quotelung, ist es mir rein rechnerisch möglich, durch das Erbe meine Schulden vollständig zu begleichen.
Das ich mein komplettes Erbe an den TH abführen muss, ist mir bewusst.
Jedoch stellt sich mir die Frage, wieviel mein TH am Ende an Vergütung bekommt, denn er hat ja keine Auskunftspflicht, so wie ich das bis jetzt gelesen habe.
In meinem Kopf spielen sich im Moment die verschiedensten Szenarien ab, von: einfach alles auf das Konto des TH zu überweisen und zu hoffen es reicht, bis zu: die PI absichtlich crashen zu lassen, die Gläubiger direkt zu bezahlen und so schnell aus allem rauszukommen.
Vielleicht hat hier ja einer Erfahrung und etwas ähnliches erlebt.
Noch ist die Immobilie nicht verkauft, da es für den Ehemann meiner Mutter einen neuen Vormund braucht. Das Verfahren sollte aber in den nächsten 2 Wochen abgeschlossen sein, da ich in ständiger Kommunikation mit dem zuständigen Betreuungsgericht stehe.
Ich hoffe, das ist alles soweit verständlich. Aber Rückfragen bin ich gerne zur Stelle
Viele Grüße
BrickFanatic