Erbschaft während laufendem PI Verfahren

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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Du meinst damit diese Liste, wo bei Gericht ausliegt, richtig?
caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:14 Mit der Schufa Auskunft hat das nichts zu tun. Jeder Gläubiger muss nach Beginn des Verfahrens nochmal extra seine Forderung bei Gericht anmelden.
Laut meinen Unterlagen (habe mir mittlerweile angewöhnt, alles sauber abzuheften und einzuordnen) werden
...die Insolvenzgläubiger aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Weiter steht in dem Brief vom AG, dass
...die Tabelle mit den Forderungen und den Anmeldeunterlagen spätestens ab dem 24.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des IG niedergelegt wird.
In einem Schreiben vom 22.01.2019 von meinem Verwalter hat er mir eine Insolvenztabelle übersendet,in der bis zu diesem Datum 3 Gläubiger Forderungen in Höhe von ca. 4800,00 Euro angemeldet haben.

Mittlerweile sind meine Gedanken bezüglich des crashen meiner PI verschwunden. Und ihr seid nicht ganz unschuldig deswegen.

Ich gehe davon aus, dass nach deinem Fallbeispiel du an der Front der Schuldnerberatung arbeitest.

Danke, dass es euch gibt!
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

BrickFanatic hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:37 Du meinst damit diese Liste, wo bei Gericht ausliegt, richtig?
Genau
BrickFanatic hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:37 Weiter steht in dem Brief vom AG, dass
...die Tabelle mit den Forderungen und den Anmeldeunterlagen spätestens ab dem 24.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des IG niedergelegt wird.
In einem Schreiben vom 22.01.2019 von meinem Verwalter hat er mir eine Insolvenztabelle übersendet,in der bis zu diesem Datum 3 Gläubiger Forderungen in Höhe von ca. 4800,00 Euro angemeldet haben.
Die Meldefrist ist leider nicht die absolute "Deadline". Gläubiger haben weiter die Möglichkeit ihre Forderung (gegen eine geringe Gebühr) nachzumelden. Das passiert auch relativ häufig. Du kannst ins Blaue geschätzt davon ausgehen, dass noch 2-3 Gläubiger auf diese Weise nachträglich den Weg in Dein Verfahren finden könnten.
So richtig vorbei mit möglichen Nachmeldungen ist es erst, wenn Dein Verwalter seine Schlussrechnung zum eröffneten Insolvenzverfahren erstellt. Leider aber wird diese Schlussrechnung nun durch die Verwertung des Erbes vermutlich nicht unerheblich verzögert.
BrickFanatic hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:37 Mittlerweile sind meine Gedanken bezüglich des crashen meiner PI verschwunden. Und ihr seid nicht ganz unschuldig deswegen.
Wie auch immer Du das anstellen wolltest: Machs nicht.

Du wirst "nur" die Höhe der festgestellten Forderungen (und die Verfahrenskosten) tilgen müssen um die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO für alles bekommen zu können. Wenn ich mir Dein regelmäßig abgetretenes Einkommen so ansehe, sollte sich vermutlich alleine daraus genug Masse ergeben um Dein Verfahren nach insgesamt ca. 12-14 Monaten auf diese Weise beenden zu können.

Besprich das alles mal mit Deinem Verwalter. Ich bin gespannt was er dazu meint.

Es würde mich wirklich sehr interessieren wie Dein Fall weitergeht. Das soll jetzt - insbesondere angesichts des traurigen Anlasses der Umstände - nicht respektlos klingen aber: Das ist aus meiner Sicht eine ziemlich kuriose und demnach auch interessante Konstellation.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:51 Leider aber wird diese Schlussrechnung nun durch die Verwertung des Erbes vermutlich nicht unerheblich verzögert.
Nun, ich hoffe doch, dass durch die Bereitstellung eines neuen Betreuers der Verkauf jetzt schnell über die Bühne geht.
Ich weiß den ungefähren Wert der Immobilie, die Nachfrage danach und die aktuellen Marktpreise hier bei uns. Nur die Quotelung ist noch nicht ganz klar.

caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:51 Du wirst "nur" die Höhe der festgestellten Forderungen (und die Verfahrenskosten) tilgen müssen um die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO für alles bekommen zu können. Wenn ich mir Dein regelmäßig abgetretenes Einkommen so ansehe, sollte sich vermutlich alleine daraus genug Masse ergeben um Dein Verfahren nach insgesamt ca. 12-14 Monaten auf diese Weise beenden zu können.
Das macht mir nun doch wieder Hoffnung. Denn, wie du dir denken kannst, bin ich froh, wenn alles über die Bühne gegangen ist.

caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 18:51 Es würde mich wirklich sehr interessieren wie Dein Fall weitergeht. Das soll jetzt - insbesondere angesichts des traurigen Anlasses der Umstände - nicht respektlos klingen aber: Das ist aus meiner Sicht eine ziemlich kuriose und demnach auch interessante Konstellation.
Nein, das klingt nicht respektlos, wieso denn auch? Ich gehe mal davon aus, dass solche Konstellationen nicht oft vorkommen.
Und vielleicht hilft einem meine Erfahrung später mal.
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

BrickFanatic hat geschrieben: 21. Jul 2019, 19:05 ch gehe mal davon aus, dass solche Konstellationen nicht oft vorkommen.
Also ich zumindest hatte etwas vergleichbares noch nie.

Angesichts der Gesamtkonstellation würde ich eine Verwertung der Immobilie auch fast schon für absurd halten da der Erlös ja mit höchster Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mehr benötigt werden würde um das Verfahren nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO in sehr überschaubarer Zeit beenden zu können.

Von daher. Erstmal abfragen was der Verwalter dazu denkt. Wenn er in anbetracht der Gesamtlage wirklich auf eine Verwertung bestehen sollte, würde ich mir an Deiner Stelle auch anwaltlichen Beistand suchen.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 19:25 Angesichts der Gesamtkonstellation würde ich eine Verwertung der Immobilie auch fast schon für absurd halten da der Erlös ja mit höchster Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mehr benötigt werden würde um das Verfahren nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO in sehr überschaubarer Zeit beenden zu können.
Nun, unabhängig von meiner PI wird, nein, muss die Immobilie ja verkauft werden. Der Grund ist, dass das Sozialamt ja auch seinen Teil vom Kuchen haben will, um erstmal nicht weiter für die Kosten des Pflegeheims des Ehemannes aufkommen zu müssen. Dies ist aber eine Sache, die, so blöde es klingen mag, mich nicht großartg betrifft, weil es ja hier um seinen Anteil geht.

caffery hat geschrieben: 21. Jul 2019, 19:25 Von daher. Erstmal abfragen was der Verwalter dazu denkt. Wenn er in anbetracht der Gesamtlage wirklich auf eine Verwertung bestehen sollte, würde ich mir an Deiner Stelle auch anwaltlichen Beistand suchen.
Ich werde die gesammelten Infos auf jeden Fall mitnehmen und ihm vortragen. Sobald er eine Aussage getroffen hat, wie es weitergeht, werde ich mich wieder melden oder ggfls. einen Anwalt hinzuziehen.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

So,

wollte heute morgen gleich einen Termin bei meinem Verwalter machen.

Und, nun ja, was soll ich sagen:

Pustekuchen :?

Es gibt nur einen persönlichen Termin, alles andere soll schriftlich erledigt werden.

Jetzt werde ich wohl meine Fragen schriftlich stellen müssen.
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

Oh man. Das ist mal wieder sowas von typisch. Bei solchen kniffeligen Geschichten kommen die Leute scheinbar ständig an so bornierte Verwalterexemplare.
BrickFanatic hat geschrieben: 22. Jul 2019, 12:27 Es kamen keine Briefe oder Anrufe, außer dem letzten vom 10.07.2019, in dem er darum bittet, alles offenzulegen (noch bestehende Schulden inkl. Anschriften und Az. meiner Mutter, Grundbucheintrag, Betreuer vom Ehemann).
Was ja noch spannend wäre: Gibt es denn dazu noch etwas zu berichten?
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

caffery hat geschrieben: 22. Jul 2019, 12:46 Was ja noch spannend wäre: Gibt es denn dazu noch etwas zu berichten?
Was genau meinst du denn?

Es gibt noch offene Rechnungen seitens meiner Mutter, so ca. 5000 Euro.
Aber falls du etwas wissen willst, einfach fragen.

caffery hat geschrieben: 22. Jul 2019, 12:46 Oh man. Das ist mal wieder sowas von typisch. Bei solchen kniffeligen Geschichten kommen die Leute scheinbar ständig an so bornierte Verwalterexemplare

Ich dachte auch, dass ich da persönlich mit ihm reden kann.
Na ja, falsch gedacht.
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arreis
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von arreis »

Mal aus Interesse, dass man eine Erbschaft an den TH melden muss ist klar, die Frage ist aber, wann muss man dies machen?

Ich weiß nicht ob ich das richtig sehe, aber geerbt habe ich doch eigentlich erst dann, wenn ich die Erbschaft auf dem Konto -, bzw. Sachgüter erhalten habe.
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Graf Wadula
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Graf Wadula »

arreis hat geschrieben: 26. Jul 2019, 14:27 Mal aus Interesse, dass man eine Erbschaft an den TH melden muss ist klar, die Frage ist aber, wann muss man dies machen?

Ich weiß nicht ob ich das richtig sehe, aber geerbt habe ich doch eigentlich erst dann, wenn ich die Erbschaft auf dem Konto -, bzw. Sachgüter erhalten habe.
§ 1922 BGB
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