Erbschaft während laufendem PI Verfahren

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BrickFanatic
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Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Hallo liebe Community :)

Über das f-sb.de Forum bin auf hierher gelangt. Ich finde es super, dass es solche Foren gibt und Menschen, die gleiches erleben/erlebt haben, austauschen können.

Und, wie sollte es auch anders, habe ich natürlich gleich ein Anliegen, aber zuerst ein paar Grunddaten, zur besseren Übersicht:
  • Meine Schulden belaufen sich auf insgesamt ca. 23.000 Euro
  • Am 27.11.2018 ist bei meinem zuständigen AG mein Insolvenzverfahren eingegangen
  • Am 06.12.2018 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet
  • Ich habe ein festes Arbeitsverhältnis und es wurden bis jetzt ca. 4000,00 Euro an den TH abgeführt
Nun ist unerwartet meine Mutter im Februar diesen Jahres verstorben :|

Sie hat uns (3 Kinder und einen im Pflegeheim lebenden Ehemann) eine Immobilie hinterlassen. Es ist noch eine Restforderung der Bank von knapp 16.000 Euro auf die Immobilie zu zahlen. Diese wurde zusammen mit ihrem Ehemann gekauft.

Ich bin der testamentarische Alleinerbe, sprich:

Nach Abzug der Restforderung bekommt ihr Ehemann die Hälfte des Erlöses durch den Verkauf. Die andere Hälfte wird, nach dem Ausgleich noch bestehender Forderungen gegenüber meiner Mutter, durch die Quotelung (muss ich noch genau in Erfahrung bringen) an den Ehemann, mich und meine Geschwister verteilt.

Je nach Verkaufserlös und Quotelung, ist es mir rein rechnerisch möglich, durch das Erbe meine Schulden vollständig zu begleichen.
Das ich mein komplettes Erbe an den TH abführen muss, ist mir bewusst.
Jedoch stellt sich mir die Frage, wieviel mein TH am Ende an Vergütung bekommt, denn er hat ja keine Auskunftspflicht, so wie ich das bis jetzt gelesen habe.

In meinem Kopf spielen sich im Moment die verschiedensten Szenarien ab, von: einfach alles auf das Konto des TH zu überweisen und zu hoffen es reicht, bis zu: die PI absichtlich crashen zu lassen, die Gläubiger direkt zu bezahlen und so schnell aus allem rauszukommen.

Vielleicht hat hier ja einer Erfahrung und etwas ähnliches erlebt.

Noch ist die Immobilie nicht verkauft, da es für den Ehemann meiner Mutter einen neuen Vormund braucht. Das Verfahren sollte aber in den nächsten 2 Wochen abgeschlossen sein, da ich in ständiger Kommunikation mit dem zuständigen Betreuungsgericht stehe.

Ich hoffe, das ist alles soweit verständlich. Aber Rückfragen bin ich gerne zur Stelle :)

Viele Grüße

BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

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Hi BrickFanatic,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erbschaft während laufendem PI Verfahren" geschaut?
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insolaner
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von insolaner »

BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 12:17Das ich mein komplettes Erbe an den TH abführen muss, ist mir bewusst.
dann bist Du aber unbewusst falsch, denn es ist "nur" die Hälfte.
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arreis
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von arreis »

Wieso nur die Hälfte? Im eröffneten Verfahren alles und in der WVP die Hälfte.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Ja, wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin.
Da bin ich aber, meiner Meinung, noch nicht.

Auch im Schreiben meines TH vom 10.07.2019 steht:
....fällt der Erbteil nach §35 InsO in voller Höhe in die Insolvenzmasse.
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caffery
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von caffery »

BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 12:17 ein paar Grunddaten, zur besseren Übersicht:
  • Meine Schulden belaufen sich auf insgesamt ca. 23.000 Euro
  • Am 27.11.2018 ist bei meinem zuständigen AG mein Insolvenzverfahren eingegangen
  • Am 06.12.2018 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet
  • Ich habe ein festes Arbeitsverhältnis und es wurden bis jetzt ca. 4000,00 Euro an den TH abgeführt
Du hast bei einer Gesamtverschuldung von 23000 Euro und einem monatlich pfändbaren Betrag von ca. 600 Euro einen Insolvenzantrag gestellt? Das dürfte auch ohne Erbe mit höchster Wahrscheinlichkeit ein ziemlich unwirtschaftlicher Antrag gewesen sein. Selbst ein stumpfes abbezahlen der Schulden durch pfändbares Einkommen wäre da mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so deutlich billiger geworden.
Von einem "unwirtschftlichen Antrag" rede ich, wenn die Summe von voraussichtlich abzutretendem Einkommen während der Insolvenzlaufzeit (man sollte in solchen Fällen m.E. immer von 5 Jahren ausgehen) und verwertbarem Vermögen die Summe der Gesamtverschuldung übersteigt.

Aber die Nummer ist durch und war ja auch nicht die Frage... sorry
BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 12:17 Nun ist unerwartet meine Mutter im Februar diesen Jahres verstorben :|
Mein Beleid.
BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 12:17 Aber Rückfragen bin ich gerne zur Stelle :)
Hast Du das Erbe ausgeschlagen? (scheinbar nicht...)

Hast Du den Erbfall Deinem Verwalter gemeldet? (hoffentlich....)
BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 12:17 Ja, wenn ich in der Wohlverhaltensphase bin.
Da bin ich aber, meiner Meinung, noch nicht.
Bei den genannten Daten halte ich das auch für einigermaßen unmöglich. Zumal der Erbfall ja schon im Februar war.

Dennoch macht mir hier am meisten Sorgen, dass ich aus Deinem Subtext zu lesen glaube, dass Du Deinen Verwalter von dem Umstand bislang nicht in Kenntnis gesetzt zu haben scheinst. Besonders wenn ich mir die "möglichen Szenarien" die Dir durch den Kopf schwirren so ansehe. Ist dem so?

Die wahrscheinlichsten Szenarien sind bei sowas meines Wissens:
Der Verwalter sucht einen Miterben, der Dir Deinen Teil abkauft.
Der Verwalter erkundigt sich bei Dir ob Du die Teilimmobilie aus der Masse freikaufen möchtest (bzw. genauer gesagt ob dies über Dritte möglich wäre)
Wenn das alles zu nichts führt, wird er sich wohl mit der Verwertung der Gesamtimmobilie beschäftigen.
BrickFanatic hat geschrieben: 20. Jul 2019, 12:17 Jedoch stellt sich mir die Frage, wieviel mein TH am Ende an Vergütung bekommt,
Der TH dürfte noch ein IV sein. Von daher:

https://www.gesetze-im-internet.de/insvv/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/insvv/__3.html

Der wird sich - so oder so - die Finger reiben.
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Inso?
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Inso? »

Es ist eigentlich ganz einfach (Gesetz dem Fall das die Immobilie ordentlich Geld einbringt).

Der Verwalter kann sich noch zu den bereits eingenommenen 4000€ weitere 19000€ für die Schulden holen, dazu dann noch seine Vergütung und die Gerichtskosten. Seine Vergütung sollte bei 9200€ zzgl 19% MwSt und Auslagen liegen dazu dann noch die Gerichtskosten. Und die RSB ist da.

Der Verwalter bekommt keine Gebühren für den Betrag der Insolvenzmasse der höher als die Schulden sind. Dazu gibt es ein BGH Urteil.

Wenn das Haus nicht verkauft werden soll dann hat der IV eben auf diese Summen einen Anspruch, oder er kann deinen Teil verkaufen/versteigern.

Also insgesamt musst du aufbringen (wenn das Haus einen entsprechenden Wert hat):

weitere 19000€ für die Schulden, 10948€ für die Kosten des IV und Gerichtskosten - evtl. kann man ja eine neue Hypothek auf das Haus aufnehmen.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

caffery hat geschrieben: 20. Jul 2019, 13:41 Du hast bei einer Gesamtverschuldung von 23000 Euro und einem monatlich pfändbaren Betrag von ca. 600 Euro einen Insolvenzantrag gestellt? Das dürfte auch ohne Erbe mit höchster Wahrscheinlichkeit ein ziemlich unwirtschaftlicher Antrag gewesen sein. Selbst ein stumpfes abbezahlen der Schulden durch pfändbares Einkommen wäre da mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so deutlich billiger geworden.
Als das alles in die Wege geleitet wurde, war ich noch arbeitslos. Und während alles seinen Weg ging, fand ich eine neue Stelle.
Den Antrag zurückziehen konnte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr.

caffery hat geschrieben: 20. Jul 2019, 13:41 Hast Du das Erbe ausgeschlagen? (scheinbar nicht...)
Nein, ich habe das Erbe angetreten.

caffery hat geschrieben: 20. Jul 2019, 13:41 Hast Du den Erbfall Deinem Verwalter gemeldet? (hoffentlich....)
Natürlich habe ich das Erbe bzw. bervorstehende Erbe umgehend meinem Verwalter gemeldet.

caffery hat geschrieben: 20. Jul 2019, 13:41 Dennoch macht mir hier am meisten Sorgen, dass ich aus Deinem Subtext zu lesen glaube, dass Du Deinen Verwalter von dem Umstand bislang nicht in Kenntnis gesetzt zu haben scheinst. Besonders wenn ich mir die "möglichen Szenarien" die Dir durch den Kopf schwirren so ansehe. Ist dem so?
Nein. Wie oben bereits geschrieben, habe ich unverzüglich meinem Verwalter davon in Kenntnis gesetzt. Diese möglichen Szenarien mache ich mir, um eventuell kostengünstig meine Schulden zu tilgen. Es geht mir nicht darum, das Erbe zu verprassen oder dergleichen.

caffery hat geschrieben: 20. Jul 2019, 13:41 Der Verwalter sucht einen Miterben, der Dir Deinen Teil abkauft.
Der Verwalter erkundigt sich bei Dir ob Du die Teilimmobilie aus der Masse freikaufen möchtest.
Beide Szenarien sind unwahrscheinlich. Meine Geschwister haben bereits eine Immobilie bzw. nicht die nötigen Mittel, diese Immobilie zu erwerben.

caffery hat geschrieben: 20. Jul 2019, 13:41 Wenn das alles zu nichts führt, wird er sich wohl mit der Verwertung der Gesamtimmobilie beschäftigen.
Wie kann er sich um die Verwertung einer Immobilie bemühen, wenn mir nur die Hälfte davon gehört? Wie gesagt, die andere Hälfte gehört dem Ehemann meiner Mutter. Dieser lebt im Pflegeheim und bekommt demnächst einen neuen Betreuer vom Gericht gestellt, da er nicht mehr Geschäftsfähig ist.

Inso? hat geschrieben: 20. Jul 2019, 15:09 Der Verwalter bekommt keine Gebühren für den Betrag der Insolvenzmasse der höher als die Schulden sind. Dazu gibt es ein BGH Urteil.
Das ist gut zu wissen, vielen Dank.

Inso? hat geschrieben: 20. Jul 2019, 15:09 Der Verwalter kann sich noch zu den bereits eingenommenen 4000€ weitere 19000€ für die Schulden holen, dazu dann noch seine Vergütung und die Gerichtskosten. Seine Vergütung sollte bei 9200€ zzgl 19% MwSt und Auslagen liegen dazu dann noch die Gerichtskosten. Und die RSB ist da.
Also wäre es immernoch rein rechnerisch für mich möglich, noch dieses Jahr komplett fertig zu werden, sollte die Immobilienblase nicht platzen. Jedoch hat mein Verwalter dann mehr von meinem Erbe als ich :lol: :lol:


Ich möchte nur nochmal sagen, es geht mir um keinen Umständen darum, mein Erbe irgendwie an meinem Verwalter vorbei zu schmuggeln.
Aber es gibt wohl keinen anderen Weg, meine Schulden "kostengünstiger" mehr loszuwerden, da ich mich bereits im Inso-Verfahren befinde.

Aber ich danke euch bereits jetzt für eure Antworten :)
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Inso?
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von Inso? »

Naja der Verwalter bekommt seine 40% zzgl. MwSt. den Rest bekommst du (bzw. deine Gläubiger), also genau genommen wirst du schon mehr bekommen, das Geld landet unter Umständen nur nicht auf deinem Kto.
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BrickFanatic
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von BrickFanatic »

Na ja, auf mein Konto kommt der Erlös eh nicht.

Aber das Szenario wäre ja dann:
  • Die Immobilie wird von mir privat verkauft.
  • Der Erlös geht auf das noch vorhandende Konto meiner Mutter.
  • Die restliche Verbindlichkeit der Wohnung wird bedient.
  • Die Hälfte von diesem Betrag bekommt der Ehemann meiner Mutter, da ihm die Wohnung zur Hälfte gehört.
  • Von der anderen Hälfte werden die Verbindlichkeiten meiner Mutter bezahlt.
  • Der Rest wird unter den Erben aufgeteilt (Quotelung muss noch in Erfahrung gebracht werden).
  • Meinen Teil bekommt in voller Höhe mein Verwalter überwiesen.
  • Davon werden meine Schulden bedient, sein Honorar und die Gerichtskosten.
  • Wenn etwas übrig bleibt, steht mir das zu, korrekt?


Nochmal für mein Verständnis:

Der Verwalter darf sein Honorar nicht höher ansetzen als die Schulden, auch wenn die Insolvenzmasse deutlich höher ist? Ist das korrekt?
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arreis
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Re: Erbschaft während laufendem PI Verfahren

Beitrag von arreis »

Richtig oder falsch, die 16.000,- €, die noch an die Bank fließen, gehören ja erstmal zur Erbmasse, demnach müssten auch diese anteilmäßig an den TH fließen oder eher nicht?
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