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Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 11:39
von Arnold565
Moin zusammen, ich habe am 14.03.25 die Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Ich habe beim Treuhänder nachgefragt ob irgend ein Gläubiger Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hatte, er meine nein keiner. Aber ich kann mich erinnern das ich 2022 ein Schreiben vom Gericht erhalten habe wegen ein Gläubiger Forderung aus unerlaubter Handlung und ich sollte kurz Stellung nehmen. Danach kahm auch kein Schreiben mehr. Woher weiß ich jetzt ob ich wirklich alle meine Schulden los bin ?
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 14:25
von Itak65
Hi das ist eine interessante Frage würde mich auch interessieren wenn eine vbuh angemeldet wurde steht dann in der post vom gericht für welchen gläubiger keine RSB erteilt wurde?
Lg itak65
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 14:27
von SchuldenMeister
Bei den hiesigen Gerichten steht "....dem Schulder ist die Restschuldbefreiung erteilt worden. Forderungen die nach § 302 InsO angemeldet wurden, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung." - Unabhängig davon, ob Forderungen aufgrund einer verbotenen Handlung angemeldet worden sind oder nicht.
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 14:33
von Itak65
Hi schuldenmeister wo steht das wenn eine Forderung nach 302 angemeldet wurde? In der insotabrlle steht nur der Rang der paragr.38
Lg itak65
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 14:42
von caffery
Der von SchuldenMeister gepostete Satz ist ein Standardtextbaustein der immer dabeisteht und keinerlei individuelle Aufklärung bietet.
Um herauszufinden ob Forderungen mit dem Rechtsgrund vbuh zur Tabelle gemeldet wurden, sollte man sich die Insolvenztabelle vom zuständigen Gericht besorgen. Entweder zu den Öffnungszeiten hingehen und um Akteneinsicht ersuchen - oder einfach mal anrufen und fragen wie man am besten an die gewünschte Information kommt.
§ 38 InsO ist ein der Paragraph der eine "normale" angemeldete Forderung bezeichnet. Wenn da sonst nichts steht, ist die Forderung ohne vbuh Vermerk festgestellt worden.
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 14:44
von Itak65
Danke Caffery ja mit meiner vbuh das ist mir bekannt mich hatte der Satz von schuldenmeister irritiert.
Lg itak65
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 14:50
von Arnold565
Ja ich hatte auch beim Gericht angerufen, darauf sagte man mir das man es nicht weiß ob so eine Forderung angemeldet wurde. Ganz komisch
Re: Restschuldbefreiung
Verfasst: 18. Mär 2025, 15:13
von Graf Wadula
Einfach bei Gericht (ggfs. schriftlich) bitten, eine Tabelle der angemeldeten Forderungen zuzusenden. In der Tabelle muss stehen (mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung o.ä.). Wenn da nix steht, ist auch nix.