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Anpassung neuer Freibetrag ( Quellenfreigabe Arbeitseinkommen) P Konto

Verfasst: 18. Mär 2025, 07:11
von Andante69
Guten Morgen ☀️ ,

Ich habe eine Frage zur Anpassung des neuen Freibetrages der meinem überwiesenen Arbeitseinkommen entspricht ( Beschluss Quellenfreigabe Arbeitgeber) .

Der Beschluss ist am 26.2.25 bei der Bank eingegangen - wurde vom Gericht hingeschickt.
Der Beschluss wurde am 21.2.25 ausgestellt und war lt. Rechtsmittelbelehrung dann am 13.3.25 rechtskräftig.

Gestern habe ich via Mail bei der Bank nachgefragt wann der Beschluss umgesetzt wird ( lt. Beschluss : ab Februar kalendermonatlich laufend , jeweils auf die Höhe des Arbeitseinkommens )

Mein Gehalt wird immer zum 28. oder 29. eines Monats gutgeschrieben.

Antwort der Bank:
Unser Fachbereich hat sich eine Wiedervorlage zur Anpassung des Freibetrages auf den letzten Werktag des Monats gesetzt. Wenn dann das Gehalt auf dem Konto ist, erfolgt auch die Anpassung.

Wann kann ich über mein Gehalt verfügen? Und hab ich da Übernahmebeträge. Ich verstehe das nicht wirklich 🙈.. könnte mir das jemand erläutern?

Liebe Grüße
Andante

Re: Anpassung neuer Freibetrag ( Quellenfreigabe Arbeitseinkommen) P Konto

Verfasst: 18. Mär 2025, 10:53
von SchuldenMeister
In der Regel kannst Du ab dem Monatsersten über Dein Guthaben verfügen. Deshalb schreibt die Bank auch, dass die Prüfung am letzten Werktag eines Monats erfolgt.

Zu Übernahmebeträgen hier, unter Punkt 12: https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft ... _node.html

Re: Anpassung neuer Freibetrag ( Quellenfreigabe Arbeitseinkommen) P Konto

Verfasst: 18. Mär 2025, 20:35
von vogelmeister
Hallo,

ich hatte damals in meiner Insolvenz ebenfalls einen erhöhten Freibetrag, also sprich ich durfte das vom Arbeitgeber überwiesene Gehalt behalten.

Mein Lohn wurde immer so am 27. 28. überwiesen bzw. war da auf meinem Konto und ich konnte sofort voll darüber verfügen.

Ich hoffe bei dir ist das genauso.

Gruß