Vermögenszuwachs in der Wohlverhaltensphase
Verfasst: 19. Jul 2019, 11:14
Hallo,
nachdem ich schon einige Zeit im alten Forum mitgelesen habe, mich dann gewundert habe, dass ich mich dort nicht registrieren konnte, bin ich hier gelandet.
Ich habe, wie gesagt, schon viel mitgelesen, habe aber zu meiner Frage keine Beiträge gefunden, die so wirklich passen.
Deshalb hier meine Situaiton/Frage:
Ich befinde mich noch bis Dezember 2019 in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz, das Verfahren wurde also bereits vor einiger Zeit aufgehoben.
Ich habe vom Insolvenzverwalter den alljährlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, also voraussichtlich zum letzten Mal.
Es wird, wie immer, nach „Vermögenszuwachs“ gefragt. Soweit ich weiß, muss ich einen Vermögenszuwachs (abgesehen von einer Erbschaft) nicht anzeigen. Da aber trotzdem danach gefragt wird, habe ich eine Frage:
Ich habe mir ende letzten Jahres ein neues Fahrzeug im Wert von 5990,-€ gekauft. Ich stehe im Kaufvertrag und es ist auf meinen Namen angemeldet und versichert. Da ich sehr günstig wohne, konnte ich mir den Kaufpreis über einen längeren Zeitraum (während der Wohlverhaltensperiode) von meinem pfändungsfreien Einkommen ansparen.
Ist dieser Fahrzeugkauf ein Vermögenszuwachs? Muss ich das im Fragebogen angeben?
Ich möchte vermeiden, auf „die letzten Meter“ noch einen Fehler zu machen.
Eine weitere Frage: Darf ich, in meiner o.g. Situation, Geld auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne dass davon etwas gepfändet wird? Falls ja, gibt es diesbezüglich Obergrenzen?
Ich freue mich über eine Antwort von Euch
Viele Grüße
nachdem ich schon einige Zeit im alten Forum mitgelesen habe, mich dann gewundert habe, dass ich mich dort nicht registrieren konnte, bin ich hier gelandet.
Ich habe, wie gesagt, schon viel mitgelesen, habe aber zu meiner Frage keine Beiträge gefunden, die so wirklich passen.
Deshalb hier meine Situaiton/Frage:
Ich befinde mich noch bis Dezember 2019 in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz, das Verfahren wurde also bereits vor einiger Zeit aufgehoben.
Ich habe vom Insolvenzverwalter den alljährlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, also voraussichtlich zum letzten Mal.
Es wird, wie immer, nach „Vermögenszuwachs“ gefragt. Soweit ich weiß, muss ich einen Vermögenszuwachs (abgesehen von einer Erbschaft) nicht anzeigen. Da aber trotzdem danach gefragt wird, habe ich eine Frage:
Ich habe mir ende letzten Jahres ein neues Fahrzeug im Wert von 5990,-€ gekauft. Ich stehe im Kaufvertrag und es ist auf meinen Namen angemeldet und versichert. Da ich sehr günstig wohne, konnte ich mir den Kaufpreis über einen längeren Zeitraum (während der Wohlverhaltensperiode) von meinem pfändungsfreien Einkommen ansparen.
Ist dieser Fahrzeugkauf ein Vermögenszuwachs? Muss ich das im Fragebogen angeben?
Ich möchte vermeiden, auf „die letzten Meter“ noch einen Fehler zu machen.
Eine weitere Frage: Darf ich, in meiner o.g. Situation, Geld auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne dass davon etwas gepfändet wird? Falls ja, gibt es diesbezüglich Obergrenzen?
Ich freue mich über eine Antwort von Euch
Viele Grüße