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Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 08:33
von molinari09
Hallo,
meine Insolvenz ist fast um. Ich habe Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. In den Insolvenzbekanntmachungen bin ich allerdings mit meiner alten Adresse genannt. Ich bin aber während der Insolvenz umgezogen und habe meine neue Adresse dem Insolvenzverwalter mitgeteilt. Muss ich mir Sorgen machen?
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 08:37
von tidus82
Du solltest die neue Adresse auch dem Gericht mitteilen - deine Obliegenheit ist es diese dem Gericht mitzuteilen, nicht dem Insolvenzverwalter.
Also zack zack, nachholen

Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 08:38
von molinari09
Der Umzug war aber vor 4 Jahren.
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 08:46
von molinari09
Soll ich beim Gericht anrufen?
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 11:36
von Itak65
HI zu den obliegenheiten gehört das gericht unverzüglich über eine adressänderung zu informieren.
Lg itak65
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 11:39
von imker
Einfaches Schreiben ohne zusätzliche Erklärung, wann der Umzug erfolgte, wird Ruhe bringen.
"teile ich meine aktuelle Adresse wie folgt mit:
Strasse 123
45678 Stadt"
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 14:08
von Icke26
molinari09 hat geschrieben: ↑6. Mär 2025, 08:38
Der Umzug war aber vor 4 Jahren.
Sofort dem Gericht die neue Adresse mitteilen.
Hättest du aber eigentlich schon vor 4 Jahren gemusst.
Aber wird schon alles gut gehen.
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 17:02
von molinari09
Habe mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen. Die haben damals die Adressänderung dem Amtsgericht mitgeteilt und das Amtsgericht hat die Adresse auch, sagen sie. Die können sich das auch nicht erklären, warum in den Insolvenzbekanntmachungen die alte Adresse ist. Meinen aber, dass die Datenbank vermutlich nicht aktualisiert wurde. Das Amtsgericht hat mich im letzten Jahr wegen der vorzeitigen Restschuldbefreiung unter meiner neuen Adresse angeschrieben. Muss in den Bekanntmachungen die neue Adresse stehen oder sorgt das jetzt unnötige Unruhe?
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 6. Mär 2025, 17:06
von Dieter1981
Ich bin jetzt kein Profi auf dem Gebiet, aber ich schätze dass ein Brief der mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt verzogen“ für mehr Aufruhr sorgen wird als die Bitte, die Adresse im System ändern zu lassen.
Re: Insolvenzbekanntmachung
Verfasst: 7. Mär 2025, 06:17
von Graf Wadula
Das wird wahrscheinlich ein Fehler beim Gericht sein. Ich würde dort darauf hinweisen. Es kann aber auch sein, dass das Gericht die Adresse zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens veröffentlicht, da es ja die Gläubiger betrifft, die zum Zeitpunkt der EÖ (zu der Sie ja dort wohnten) eine Forderung hatten. Ungewöhnlich, aber könnte sein.