Anhörungsfrist §300 (Entscheidung zur Restschuldbefreiung)
Verfasst: 17. Jul 2019, 17:15
Hallo,
da ich bald meinen Antrag auf die Verkürzung nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO stellen kann (Verkürzung auf 5 Jahre), habe ich mal eine Frage dazu:
Ich beobachte schon länger die Seite der Insolvenzbekanntmachungen. Mir ist aufgefallen das es unterschiedliche Anhörungsfristen zu § 300 gibt. Wieso ist das so?
Mal ist eine Anhörung von 2 Wochen, mal eine von 4 Wochen oder sogar 6-8 Wochen anberaumt. Wie kann das sein? Woran liegt das? Hat das Gericht da freie Entscheidung?
MFG
Max2019
da ich bald meinen Antrag auf die Verkürzung nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO stellen kann (Verkürzung auf 5 Jahre), habe ich mal eine Frage dazu:
Ich beobachte schon länger die Seite der Insolvenzbekanntmachungen. Mir ist aufgefallen das es unterschiedliche Anhörungsfristen zu § 300 gibt. Wieso ist das so?
Mal ist eine Anhörung von 2 Wochen, mal eine von 4 Wochen oder sogar 6-8 Wochen anberaumt. Wie kann das sein? Woran liegt das? Hat das Gericht da freie Entscheidung?
MFG
Max2019