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Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 16. Jul 2019, 20:36
von Lieschenmüller
Tach...hab da mal ne blöde Frage. Ich habe ja 3 Einkommen.
1. 1139€ Gehalt von meinem AG
2. 682€ Arbeitaunfähigkeitsrente aus Holland
3. 288€ Zusatzrente aus eune privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus Holland.

Gesetz den Fall, ich bekomme diesen Monat alle drei Sachen und der Zusammenrechnungsbeschluss würde erst im August erfolgen, dann kann meine IV doch nicht von mir verlangen, dass ich den pfändbaren Betrag aller 3 zusammen gerechnet abtrete, denn einzeln sind alle 3 ja unter der Pfändungsgrenze.
Oder kann sie den pfändbaren Betrag aller 3 zusammen doch einfordern?
Vor allem würde mich ja brennend interessieren, ob sie dann die schon, durch den Gerichtsvollzieher in Holland einbehaltenen Beträge behalten dürfte.
So ein Zusammenrechnungsbeschluss ist ja auch erst ab Beschluss rechtskräftig.
Nur theoretisch, würde ja eh in die Masse fließen, da es dann ja quasie angespart ist.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 08:09
von Ruhrpottmensch
Also grundsätzlich gilt ja wohl erst einmal, dass alle "Einkünfte" in den "großen Pott" geschmissen werden und gemeinsam zu einer Summer "verrührt" werden. Aus dieser Summe wird dann der pfändungsfreie Betrag abgezogen und der Rest geht an den IV...

Was jetzt aber im speziellen mit Deinem "Stückelwerk" (Nicht böse gemeint!) passiert, das können wohl eher die Praktiker beantworten.

Ich lese trotzdem aber mal mit, weil es mich auch interessiert, ob Du dann ggf. noch nachträglich "dran kommst" wenn Dein geschilderter Fall eintritt...

Aber grundsätzlich... Es geht nach der gesamten Summer der Einkünfte und nicht nach "einzelne" Posten die eventuell unter Pfändungsgrenze sind. Sonst könnte ich ja 5 Jobs mit jeweils 500€ haben und mir würde nichts gepfändet. Das ist ja nicht Sinn der Sache... ;)

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 08:14
von FinLaure
Ruhrpottmensch hat geschrieben: 17. Jul 2019, 08:09 Also grundsätzlich gilt ja wohl erst einmal, dass alle "Einkünfte" in den "großen Pott" geschmissen werden und gemeinsam zu einer Summer "verrührt" werden. Aus dieser Summe wird dann der pfändungsfreie Betrag abgezogen und der Rest geht an den IV...

Was jetzt aber im speziellen mit Deinem "Stückelwerk" (Nicht böse gemeint!) passiert, das können wohl eher die Praktiker beantworten.

Ich lese trotzdem aber mal mit, weil es mich auch interessiert, ob Du dann gg. noch nachträglich "dran kommst" wenn Dein geschilderter Fall eintritt...

Aber grundsätzlich... Es geht nach der gesamten Summer der Einkünfte und nicht nach "einzelne" Posten die eventuell unter Pfändungsgrenze sind. Sonst könnte ich ja 5 Jobs mit jeweils 500€ haben und mir würde nichts gepfändet. Das ist ja nicht Sinn der Sache... ;)
Im Grunde ist das so, aber nicht ohne Zusammenrechnungsbeschluss. So lange der nicht existiert, wird in der Tat jedes Einkommen für sich gerechnet. Bei 5 Einkommen mit 500 Euro ist dann in der Tat nichts pfändbar.

Abzuführen ist erst dann, wenn der rechtskräftige Beschluss vorliegt. Rückwirkend ist da nichts.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 08:16
von Ruhrpottmensch
Okäse... Wieder etwas gelernt... :D

Die Frage ist jetzt natürlich... Zimmert ein IV/TH dann nicht umgehend ein Zusammenrechnungsbeschluss in die Welt, wenn er sieht das mehrere "Einkünfte" vorhanden" sind?! :?:

Wäre also zumindest meine "logische" Arbeitsweise wenn ich in dem "Business" tätig wäre...

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 09:12
von caffery
FinLaure hat geschrieben: 17. Jul 2019, 08:14 Abzuführen ist erst dann, wenn der rechtskräftige Beschluss vorliegt. Rückwirkend ist da nichts.
So sollte es wohl sein und außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist es auch grundsätzlich so.

Im Insolvenzverfahren erlebe ich es aber ziemlich regelmäßig, dass die Verwalter die vorhandenen und zusammengerechneten (pfändbaren) Einkommen auch schon vor dem Beschluss vom Schuldner in die Masse fordern bzw. dies "automatisch" über den Insolvenzbeschlag auf dem Konto passiert.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 09:24
von FinLaure
Naja, fordern kann man ja erstmal viel. Am Ende steht eben die Frage, will ich Krawall oder nicht. Mein IV war damals leider auf eben diesen gebürstet und hat von mir ohne entsprechende Beschlüsse null komma nix bekommen. Da war mir persönlich aber auch das Verhältnis egal.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 11:54
von caffery
Leider bzw. auch irgendwie verständlicher Weise sind die meisten Insolvenzschuldner nicht annährend so konfliktbereit wie Du es warst, weswegen das genannte Vorgehen in aller Regel so akzeptiert wird - und sich vermutlich auch deswegen bei vielen Verwalterbüros so eingebürgert hat.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 15:06
von Lieschenmüller
Der IV hat den Antrag auf Zusammenrechnung ja schon lange gestellt. Ich bekam vor meinem Urlaub Anfang Juni auch Bescheid darüber, mit einer Einspruchsfrist von 10 Tagen. Hab darauf aber nix geschrieben, obwohl da einige Begrifflichkeiten durcheinander geschmissen waren, aber gut, Schwamm drüber.
Bis jetzt hat sich das AG aber noch nicht gerührt. Daher meine Frage.
Am 25. bekomme ich die Zahlung 2. und 3., am 29. die Zahlung 1.
Würde jetzt also am 26. der Zusammenrechnungsbeschluss in Kraft treten, würde der Iv in diesem Monat ja dann auch nix kriegen, wenn ich das so richtig hab????
Ich wünschte mir echt, dass das mal endlich alles geregelt ist, geht mir wirklich auf die Nerven.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 15:21
von FinLaure
Wenn der Beschluss am 26. ergeht, dürfte er Zahlungen davor nicht umfassen und Du hättest im Grunde Recht. Die Frage ist halt, da Du ja vom Antrag weißt und daher auch im Bilde darüber bist, dass das Geld eigentlich in die Masse gehört, ob Du wirklich willens bist, jetzt ein Faß aufzumachen und Dich mit Deinem IV anzulegen. Das musst Du dann selber wissen.

Hier war allerdings auch schon öfter von Beschlüssen die Rede, die Gültigkeit ab Antragstellung erlangt haben. Keine Ahnung, ob es sowas gibt. Wenn ja, käme es dann auf die Formulierung des Beschlusses an.

Re: Zusammenrechnungsbedchluß...Frage

Verfasst: 17. Jul 2019, 16:48
von Lieschenmüller
Neee....ich will mich nicht mit der anlegen, außer sie bittet mich nett darum😁Ich wollte das einfach nur wissen, wie das rein rechtlich aussieht.