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Geldeingang auf Konto

Verfasst: 15. Jul 2019, 08:44
von Janadi
Hallo,
ich habe mir etwas im Internet bestellt und mit Sofort Überweisung bezahlt. Ich mache das im Normalfall nur, wenn ich weiß, dass es auf keinen Fall zu einer Retoure kommt. Nun hat der Händler Lieferschwierigkeiten und mich gerade per Mail informiert, dass die Erstattung bereits unterwegs ist. Muss ich das jetzt meinem IV melden? Gott sei Dank ist es ein relativ kleiner Betrag.

Re: Geldeingang auf Konto

Verfasst: 15. Jul 2019, 09:53
von FinLaure
Wenn Du im offenen Verfahren bist, gehört das Geld theoretisch in die Masse und Du müsstest den Betrag Deinem IV melden.

Re: Geldeingang auf Konto

Verfasst: 15. Jul 2019, 10:07
von caffery
Ja, sowas wird aber im offenen Verfahren sehr unterschiedlich gehandhabt.

Wenn Du eine kurze Nachricht verfasst indem Du den Vorgang schilderst würde ich die Chance mal ins Blaue rein als größer betrachten, dass er das Geld nicht haben will als wenn er es später selbst auf den Kontoauszügen findet (wird er sowieso).

Aber wie gesagt - bei Ähnlichem habe ich schon alles zwischen "Juckt mich nicht - behalten Sie es", darüber, dass sich niemand damit beschäftigt hat bis zu einem riesen Aufstand bis zur Aufhebung der Stundung erlebt.

Soweit ich die Rechtslage dazu auf dem Schirm habe, sollten Rückbuchungen kein Problem sein - Retouren aber schon. Da es bei Dir quasi ein Mittelding davon ist, fände ich es spontan spannend wie soetwas im Ernstfall gehandhabt werden würde. Allerdings würde man es wegen eines zu kleinen Betrages ja auch nicht auf einen "Streit" ankommen lassen...