Geldeingang auf Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Janadi
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 147
Registriert: 14. Aug 2018, 14:03

Geldeingang auf Konto

Beitrag von Janadi »

Hallo,
ich habe mir etwas im Internet bestellt und mit Sofort Überweisung bezahlt. Ich mache das im Normalfall nur, wenn ich weiß, dass es auf keinen Fall zu einer Retoure kommt. Nun hat der Händler Lieferschwierigkeiten und mich gerade per Mail informiert, dass die Erstattung bereits unterwegs ist. Muss ich das jetzt meinem IV melden? Gott sei Dank ist es ein relativ kleiner Betrag.
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Geldeingang auf Konto

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Hi Janadi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geldeingang auf Konto" geschaut?
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FinLaure
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 74
Registriert: 14. Aug 2018, 07:57

Re: Geldeingang auf Konto

Beitrag von FinLaure »

Wenn Du im offenen Verfahren bist, gehört das Geld theoretisch in die Masse und Du müsstest den Betrag Deinem IV melden.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
Beiträge: 2500
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Geldeingang auf Konto

Beitrag von caffery »

Ja, sowas wird aber im offenen Verfahren sehr unterschiedlich gehandhabt.

Wenn Du eine kurze Nachricht verfasst indem Du den Vorgang schilderst würde ich die Chance mal ins Blaue rein als größer betrachten, dass er das Geld nicht haben will als wenn er es später selbst auf den Kontoauszügen findet (wird er sowieso).

Aber wie gesagt - bei Ähnlichem habe ich schon alles zwischen "Juckt mich nicht - behalten Sie es", darüber, dass sich niemand damit beschäftigt hat bis zu einem riesen Aufstand bis zur Aufhebung der Stundung erlebt.

Soweit ich die Rechtslage dazu auf dem Schirm habe, sollten Rückbuchungen kein Problem sein - Retouren aber schon. Da es bei Dir quasi ein Mittelding davon ist, fände ich es spontan spannend wie soetwas im Ernstfall gehandhabt werden würde. Allerdings würde man es wegen eines zu kleinen Betrages ja auch nicht auf einen "Streit" ankommen lassen...
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