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Frage zur Quote
Verfasst: 11. Feb 2025, 15:52
von Hamburgerin
Hallo, Ihr Lieben,
auch wenn ich (hoffentlich!) kurz vor der Restschuldbefreiung stehe, wenn alles gut geht, habe ich nochmal eine Verständnisfrage zur Quote. Und ich hoffe, das ist jetzt keine blöde Frage.
Im Schlussbericht der Insolvenzverwalterin von 2021 war eine Quote von ca. 3 % angegeben. Aber irgendwie kann das nicht hinkommen, denn ich habe im Laufe der Jahre so viel abgegeben, dass deutlich mehr als 3 % da rauskommen müsste. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Vielleicht könnt Ihr mir das ja mal erklären.
Vielen Dank und viele Grüße
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 11. Feb 2025, 16:05
von SchuldenMeister
Die Quote berechnet sich aus: Masseeinnahmen abzgl. Verfahrenskosten = Quotenzahlung an die Insolvenzgläubiger
Btw: Das ist keine blöde Frage.

Re: Frage zur Quote
Verfasst: 11. Feb 2025, 16:27
von caffery
Die Gerichts- Verfahrens- und Verwalterkosten sind derart hoch, dass die Ausschüttungsquote Personen welche die Kostenregelungen nicht kennen grundsätzlich unglaublich niedrig vorkommt - meistens stimmt es aber.
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 14. Feb 2025, 13:09
von Hamburgerin
Hallo, Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Das hätte ich gar nicht so einschätzt.
Ich frage mich nur, wie man auf der einen Seite sagen kann, 3 % ist eine "normale" Quote, aber man andererseits bei älteren Verfahren auf drei Jahre verkürzen kann, wenn man 35 % der Schulden / Kosten beglichen hat. Und genau da frage ich mich, ob ich einen Denkfehler habe.
Viele Grüße
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 14. Feb 2025, 20:25
von imker
Ja. Nur bei außergewöhnlicher Quote gibt es eine Verkürzung ...
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 14. Feb 2025, 20:48
von SchuldenMeister
Die "normale" Quote liegt im einstelligen Bereich, ja.
Erkenne nicht, wo Du ggf. einen Denkfehler vermutest.
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 17. Feb 2025, 19:21
von Hamburgerin
Hallo,
vielen Dank wieder einmal für die Aufklärung.
Aufgrund der monatlichen Überweisung an den Treuhänder habe ich gedacht, ich zahle richtig gut was an die Gläubiger ab. Und ich war dann etwas erstaunt, dass die Quote nur bei 3% lag/liegt und nicht mehr dabei herumgekommen ist. Das war dann wohl mein Denkfehler.
Aber ich hoffe sehr, dass ich in Kürze die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren erhalte. Das wäre eine große Erleichterung.
Liebe Grüße
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 17. Feb 2025, 20:09
von imker
@ Hamburgerin
Geht das mit der RSB nach 5 Jahren automatisch oder mit einem Antrag??
Re: Frage zur Quote
Verfasst: 17. Feb 2025, 20:11
von Hamburgerin
Ich habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Sonst wären es bei mir fünf Jahre und sieben Monate.