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Eine interessante These

Verfasst: 13. Jul 2019, 12:53
von arreis
Hallo zusammen!

Vor einiger Zeit habe ich eine interessante These gelesen, die ich mir zwar nicht vorstellen kann, aber wer weiß.

Es geht dabei um das Ende der Inso und damit um die letzte Pfändung, letztendlich aber auch um die gesamte Inso.

Die These besagt, dass es nicht darauf ankommt wann die Gelder, die einer Pfändung unterliegen, erwirtschaftet worden sind, sondern darauf wann der Schuldner diese Gelder erhält.
Es wird darauf hingewiesen, wenn die Inso z.B. am 5.Juli endet und die Zahlung für Juni erst am 7.Juli bei dem Schuldner eingeht, diese nicht mehr der Pfändung unterliegt.

Was denkt ihr?

Re: Eine interessante These

Verfasst: 15. Jul 2019, 08:22
von FinLaure
So interessant ist die These nicht, das wird unterschiedlich gehandhabt. Meistens ist es so, dass der Teil, der noch in die Insolvenz fällt (also bis zum 05.07.) abgeführt wird und der Rest dem Schuldner gehört.
Manchmal ist es dann aber auch so, wie Du geschrieben hast. Und bevor Du jetzt wieder die Backen aufbläst:
Das ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert, so dass es zu unterschiedlicher Auslegung kommt.

Re: Eine interessante These

Verfasst: 15. Jul 2019, 21:05
von arreis
Ich blase die Backen nicht auf! :lol:

Wenn der Drittschuldner (AG) kein Geld mehr auskehrt, weil es so ist wie ich es beschrieben habe, hat der TH keine Möglichkeit das Geld einzufordern?

Re: Eine interessante These

Verfasst: 16. Jul 2019, 08:01
von FinLaure
Doch, hat er, wenn er das Insolvenzgericht bemüht und dieses zu seinen Gunsten ein Urteil fällt.
Ist doch immer das selbe. A möchte etwas, B möchte es nicht geben, also muss A klagen.

Hatten wir aber auch schon etliche Male...

Re: Eine interessante These

Verfasst: 16. Jul 2019, 13:59
von Graf Wadula
Ein etwaiges Urteil erlässt aber nicht das Insolvenzgericht. Da müsste der TH vor dem Prozessgericht bzw. Arbeitsgericht klagen. Und auch da ist umstritten, ob der TH noch nach Erteilung der RSB in dieser Hinsicht tätig werden kann. Da gibt es lediglich eine Entscheidung (Arbeitsgericht, ich meine Lübeck). Die halten das für möglich. Komischerweise ist das Problem, welche und ob Beträge nach Erteilung noch einzuzahlen sind, wenig in Diskussion. Das macht jeder TH anders. Und groß Streit gab es dazu noch nie, jedenfalls nicht in den Gerichten, die ich kenne. Wahrscheinlich lohnt es sich einfach nie, für die Beträge zu klagen bzw. dass der Schuldner da bis zum Ende kämpft. Ich meine, wenn die Abtretungsfrist abgelaufen ist, ist es vorbei. Danach besteht keine Zahlungsverpflichtung mehr, auch wenn die Abtretung am 28. abläuft und Gehalt am 29. gezahlt wird.

Re: Eine interessante These

Verfasst: 16. Jul 2019, 15:43
von FinLaure
Graf Wadula hat geschrieben: 16. Jul 2019, 13:59 Danach besteht keine Zahlungsverpflichtung mehr, auch wenn die Abtretung am 28. abläuft und Gehalt am 29. gezahlt wird.
So sehe ich das auch.

Re: Eine interessante These

Verfasst: 20. Jul 2019, 15:36
von arreis
Ich gehe davon aus, dass der TH durchaus die Möglichkeit hätte, den Betrag einzuklagen, denke aber, dass er es aufgrund des Aufwandes nicht macht. Immerhin hat der Schuldner ja auch die Möglichkeit Gelder nach der PI einzuklagen.

Re: Eine interessante These

Verfasst: 26. Jul 2019, 14:31
von arreis
Ich habe keine Ahnung davon, wie genau die Unterlagen aussehen, die der Ag bezüglich der PI erhält, gehe aber davon aus, dass darin genaue Angaben zum Ende der PI gemacht sind.

Als absoluter Laie gehe ich davon aus, dass ich nach der PI erhaltene Gelder nicht mehr abführen muss und dass der AG genau genommen nach Ablauf der PI keine Grundlage mehr hat etwas abzuführen.