Ganz viele Fragen ( Gläubiger bevorzugen, nicht alle Gläubiger angeben, Steuer)
Verfasst: 24. Jan 2025, 21:57
Sehr geehrtes Forum,
erstmal danke das es dieses Forum gibt.
Meine Privatinsolvenz ging jetzt los und ich habe sehr viele Fragen.
Ich habe mich schon sehr viel im Internet belesen doch viele wichtige Fragen bleiben offen.
Kurz zu mir: ich habe wegen Krankheit mein Arbeit verloren und so häuften sich die Schulden , weil immer mehr nicht bezahlt werden konnte.
Immer mehr aufgenommen um andere Rechnungen zu bezahlen, man kennt es.
Ich werde diese Fragen mit zahlen markieren, so dass es einfacher ist zu antworten.
1. Komische Frage aber : muss man alle Schulden die man hat zur Insolvenz anmelden?
Grund der Frage: Ich habe ca. ein Jahr vor Insolvenz Eröffnung eine Abendschule Online angefangen und schon mehr als 1600€ dort bezahlt.
Es sind noch ein paar hundert Euro offen , diese zahle ich an ein Inkasso in Raten ab , diese Schulden habe ich nicht angegeben .
Was man dazu anmerken muss, dass ich ja dadurch viel bessere Jobchancen habe, was wiederum ein höheres Gehalt mit sich bringt und so mehr Geld in die Insolvenz fließen kann, also mehr Schulden gezahlt werden kann.
Allgemeine Frage zum Thema Gläubiger bevorzugen: WENN es Schulden sind die man nicht zur Insolvenzmasse angemeldet hat, und man diese zahlt, zählt das doch nicht als Gläubiger bevorzugen , weil es ja keine eingetragenen Gläubiger sind , richtig oder falsch?!
Ich weiß das ich alle Gläubiger die ich angeben habe , nichts zahlen darf, aber wenn es Schulden sind die ich nicht angeben habe, sind es doch keine Gläubiger.
2.
Eine Forderung von einer Bank das zu einem Inkasso ging, sind Schulden die als Gläubiger eingetragen sind.
Nun ist etwas ganz dummes passiert.
Mein Mann hat im Herbst Konzertkarten gekauft, leider wurde auch diese Forderung ans Inkasso geschickt ( und nein wir haben die Konzertkarten nicht genutzt sondern mit dem Veranstalter vereinbart das sie gesperrt werden, trotzdem müssen sie gezahlt werden):
Leider ist das Inkasso das gleiche, wie das , wo die Schulden sind:
also:
-Summe von der BANK von diesem Inkasso - angemeldet als Insolvenzgläubiger (darf nichts gezahlt werden-klar)
-Schulden vom Konzert beim gleichen Inkasso will mein Mann selbst zahlen - leider gleiches INKASSO aber nicht angemeldet- soll auch nicht nachgemeldet werden ( darf gezahlt werden?!)
wie verhält es sich da?
Darf mein Mann diese Schulde die auf meinen Namen laufen von seinem Konto bezahlen?
Oder könnte das Inkasso einen Versagungsgrund stellen? Sollten sie nicht aber froh sein diese Schulden zu bekommen? Sind ja auch nicht eingetragene Schulden!
3. Steuererklärung:
Mein Insolvenzverwalter fordert die Steuererklärung der letzten 4 Jahre.
die letzten zwei Jahre hatte ich aber gar nicht abgebeben , soll ich nun aber.
Was ist, wenn Ich da steuern nachzahlen muss, zählt das dann zur Insolvenzmasse?
Was ist wenn Guthaben entsteht, geht das automatisch in die Masse?
Soll ich meine Kontodaten bei der Steuererklärung angeben oder die von dem Insolvenzverwalter?
Ich danke schonmal fürs lesen.
Ganz liebe Grüße
erstmal danke das es dieses Forum gibt.
Meine Privatinsolvenz ging jetzt los und ich habe sehr viele Fragen.
Ich habe mich schon sehr viel im Internet belesen doch viele wichtige Fragen bleiben offen.
Kurz zu mir: ich habe wegen Krankheit mein Arbeit verloren und so häuften sich die Schulden , weil immer mehr nicht bezahlt werden konnte.
Immer mehr aufgenommen um andere Rechnungen zu bezahlen, man kennt es.
Ich werde diese Fragen mit zahlen markieren, so dass es einfacher ist zu antworten.
1. Komische Frage aber : muss man alle Schulden die man hat zur Insolvenz anmelden?
Grund der Frage: Ich habe ca. ein Jahr vor Insolvenz Eröffnung eine Abendschule Online angefangen und schon mehr als 1600€ dort bezahlt.
Es sind noch ein paar hundert Euro offen , diese zahle ich an ein Inkasso in Raten ab , diese Schulden habe ich nicht angegeben .
Was man dazu anmerken muss, dass ich ja dadurch viel bessere Jobchancen habe, was wiederum ein höheres Gehalt mit sich bringt und so mehr Geld in die Insolvenz fließen kann, also mehr Schulden gezahlt werden kann.
Allgemeine Frage zum Thema Gläubiger bevorzugen: WENN es Schulden sind die man nicht zur Insolvenzmasse angemeldet hat, und man diese zahlt, zählt das doch nicht als Gläubiger bevorzugen , weil es ja keine eingetragenen Gläubiger sind , richtig oder falsch?!
Ich weiß das ich alle Gläubiger die ich angeben habe , nichts zahlen darf, aber wenn es Schulden sind die ich nicht angeben habe, sind es doch keine Gläubiger.
2.
Eine Forderung von einer Bank das zu einem Inkasso ging, sind Schulden die als Gläubiger eingetragen sind.
Nun ist etwas ganz dummes passiert.
Mein Mann hat im Herbst Konzertkarten gekauft, leider wurde auch diese Forderung ans Inkasso geschickt ( und nein wir haben die Konzertkarten nicht genutzt sondern mit dem Veranstalter vereinbart das sie gesperrt werden, trotzdem müssen sie gezahlt werden):
Leider ist das Inkasso das gleiche, wie das , wo die Schulden sind:
also:
-Summe von der BANK von diesem Inkasso - angemeldet als Insolvenzgläubiger (darf nichts gezahlt werden-klar)
-Schulden vom Konzert beim gleichen Inkasso will mein Mann selbst zahlen - leider gleiches INKASSO aber nicht angemeldet- soll auch nicht nachgemeldet werden ( darf gezahlt werden?!)
wie verhält es sich da?
Darf mein Mann diese Schulde die auf meinen Namen laufen von seinem Konto bezahlen?
Oder könnte das Inkasso einen Versagungsgrund stellen? Sollten sie nicht aber froh sein diese Schulden zu bekommen? Sind ja auch nicht eingetragene Schulden!
3. Steuererklärung:
Mein Insolvenzverwalter fordert die Steuererklärung der letzten 4 Jahre.
die letzten zwei Jahre hatte ich aber gar nicht abgebeben , soll ich nun aber.
Was ist, wenn Ich da steuern nachzahlen muss, zählt das dann zur Insolvenzmasse?
Was ist wenn Guthaben entsteht, geht das automatisch in die Masse?
Soll ich meine Kontodaten bei der Steuererklärung angeben oder die von dem Insolvenzverwalter?
Ich danke schonmal fürs lesen.
Ganz liebe Grüße