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Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit

Verfasst: 8. Jan 2025, 17:03
von vanilly
Hallo Zusammen,

ich brauche euren fachkundigen Rat oder eventuell war auch schonmal jemand in der gleiche Situation.

Ich habe momentan durch Rückzahlungen meines Studienkredits der KFW, Autofinanzierung und einem Kleinkredit Verbindlichkeiten von ca. 1000€ monatlich. Bisher war die Rückzahlung für mein kein Problem, allerdings bin ich jetzt mittlerweile in der 39. Woche schwanger und werde ab spätestens März in Elternzeit gehen. Mit meinem Elterngeld (ca. 900€) ist die Rückzahlung dann nicht mehr so einfach möglich, weshalb ich im Dezember bei der Schuldnerberatung war. Mein Berater teilte mir heute mit, dass das außergerichtliche Vergleichsangebot von mind. einem Gläubiger bereits abgelehnt wurde. Es läuft also alles auf eine Privatinsolvenz hinaus.

Kitaplätze sind in meiner Umgebung leider rar und man muss teilweise ab Anmeldung 2 Jahre warten - mir bleibt also tatsächlich gar nichts anderes übrig, als mind. 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.

Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit meiner Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit? Könnte es da Probleme mit der Restschuldbefreiung geben? Ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet ebenso in Vollzeit.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Re: Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit

Verfasst: 8. Jan 2025, 17:25
von Shopgirl
Solange das Kind so klein ist, dürfte es da keine Probleme geben. Es ist ja dein gutes Recht, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Du musst dich "zumutbar" um Arbeit bemühen. Mit einem Baby /Kleinkind dürfte nicht allzu viel zumutbar sein.

Re: Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit

Verfasst: 9. Jan 2025, 15:49
von hallo26
vanilly hat geschrieben: 8. Jan 2025, 17:03 Hallo Zusammen,

ich brauche euren fachkundigen Rat oder eventuell war auch schonmal jemand in der gleiche Situation.

Ich habe momentan durch Rückzahlungen meines Studienkredits der KFW, Autofinanzierung und einem Kleinkredit Verbindlichkeiten von ca. 1000€ monatlich. Bisher war die Rückzahlung für mein kein Problem, allerdings bin ich jetzt mittlerweile in der 39. Woche schwanger und werde ab spätestens März in Elternzeit gehen. Mit meinem Elterngeld (ca. 900€) ist die Rückzahlung dann nicht mehr so einfach möglich, weshalb ich im Dezember bei der Schuldnerberatung war. Mein Berater teilte mir heute mit, dass das außergerichtliche Vergleichsangebot von mind. einem Gläubiger bereits abgelehnt wurde. Es läuft also alles auf eine Privatinsolvenz hinaus.

Kitaplätze sind in meiner Umgebung leider rar und man muss teilweise ab Anmeldung 2 Jahre warten - mir bleibt also tatsächlich gar nichts anderes übrig, als mind. 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.

Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit meiner Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit? Könnte es da Probleme mit der Restschuldbefreiung geben? Ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet ebenso in Vollzeit.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)
Hallo,

Wenn es einem Elternteil aufgrund der Betreuung und Erziehung seines Kindes unmöglich ist, einer Arbeit nachzugehen, kann die Erwerbsobliegenheit ganz oder zum Teil entfallen.
Durchlaufen Alleinerziehende bzw. Alleinstehende die private Insolvenz während der Elternzeit, so entfällt die Erwerbsobliegenheit, wenn das Kind noch keine acht Jahre alt ist (BGH, Beschluss vom 3.12.2009, IX ZB 139/07).
Also mach dir da keine Gedanken. Die anstehende Insolvenz ist deswegen auf keinen Fall gefährdet.
Konzentriere Dich auf deine bevorstehende Geburt, das hat Vorrang!
Alles Gute Dir :)

Re: Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit

Verfasst: 10. Jan 2025, 11:57
von vanilly
Ich danke euch...

Das habe ich bei meiner Recherche auch gefunden - allerdings stört mich immer, dass bei diesen Rechtsprechungen von "Alleinerziehenden" gesprochen wird. Das bin ich ja nicht.

Und man findet auch Aussagen, dass der Ehepartner dafür zu Sorgen hat, dass der Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann während der Insolvenz.


Aber ich denke auch, dass mir die ersten zwei Jahre nichts passieren dürfte 😊 Allein, weil das Kind ja gestillt werden muss/soll.