Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit
Verfasst: 8. Jan 2025, 17:03
Hallo Zusammen,
ich brauche euren fachkundigen Rat oder eventuell war auch schonmal jemand in der gleiche Situation.
Ich habe momentan durch Rückzahlungen meines Studienkredits der KFW, Autofinanzierung und einem Kleinkredit Verbindlichkeiten von ca. 1000€ monatlich. Bisher war die Rückzahlung für mein kein Problem, allerdings bin ich jetzt mittlerweile in der 39. Woche schwanger und werde ab spätestens März in Elternzeit gehen. Mit meinem Elterngeld (ca. 900€) ist die Rückzahlung dann nicht mehr so einfach möglich, weshalb ich im Dezember bei der Schuldnerberatung war. Mein Berater teilte mir heute mit, dass das außergerichtliche Vergleichsangebot von mind. einem Gläubiger bereits abgelehnt wurde. Es läuft also alles auf eine Privatinsolvenz hinaus.
Kitaplätze sind in meiner Umgebung leider rar und man muss teilweise ab Anmeldung 2 Jahre warten - mir bleibt also tatsächlich gar nichts anderes übrig, als mind. 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.
Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit meiner Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit? Könnte es da Probleme mit der Restschuldbefreiung geben? Ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet ebenso in Vollzeit.
Vielen Dank für eure Hilfe
ich brauche euren fachkundigen Rat oder eventuell war auch schonmal jemand in der gleiche Situation.
Ich habe momentan durch Rückzahlungen meines Studienkredits der KFW, Autofinanzierung und einem Kleinkredit Verbindlichkeiten von ca. 1000€ monatlich. Bisher war die Rückzahlung für mein kein Problem, allerdings bin ich jetzt mittlerweile in der 39. Woche schwanger und werde ab spätestens März in Elternzeit gehen. Mit meinem Elterngeld (ca. 900€) ist die Rückzahlung dann nicht mehr so einfach möglich, weshalb ich im Dezember bei der Schuldnerberatung war. Mein Berater teilte mir heute mit, dass das außergerichtliche Vergleichsangebot von mind. einem Gläubiger bereits abgelehnt wurde. Es läuft also alles auf eine Privatinsolvenz hinaus.
Kitaplätze sind in meiner Umgebung leider rar und man muss teilweise ab Anmeldung 2 Jahre warten - mir bleibt also tatsächlich gar nichts anderes übrig, als mind. 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.
Nun zu meiner Frage:
Wie verhält es sich mit meiner Erwerbsobliegenheit während der Elternzeit? Könnte es da Probleme mit der Restschuldbefreiung geben? Ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet ebenso in Vollzeit.
Vielen Dank für eure Hilfe