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P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 6. Jan 2025, 00:37
von franzk
Ich bin aktuell im Hauptverfahren der Verbraucherinsolvenz, habe ein P-Konto und einen erhöhten Freibetrag für 3 unterhaltspflichtige Kinder. Aufgrund verschiedenster Umstände (Unterhaltstitel sowie erweiterter Umgang und Sonderbedarf) erhalte ich zusätzlich zum Vollzeitgehalt aufstockendes Bürgergeld und bin somit über meinem Freibetrag.

Ich hatte vor einiger Zeit Kontakt mit meinem zuständigen Insolvenzverwalter. Dieser rechnete anhand der Verdienstnachweise und dem Bürgergeldbescheid aus, dass nur knappe 50 Euro pfändbar seien, da beim Bürgergeld nur der Anteil der Bedarfsgemeinschaft gepfändet werden kann, der auf mich läuft. Das Geld für die Kinder ist tabu.

Auf meinem P-Konto waren bis zum Beginn des Insolvenzverfahrens keine Pfändungen. Daher konnte ich über das gesamte Geld verfügen. Seit Beginn des Hauptverfahrens wird alles über dem Freibetrag nicht zur Verfügung gestellt.

Nun wurde aus meinem unpfändbaren Teil zum ersten mal etwas abgeführt. Ich dachte, es handelt sich um den Teil aus dem Auskehrkonto, aber mein verfügbarer Kontostand ging mit der Abbuchung runter. D.h. ich komme über Monate an mehrere Hundert Euro nicht, da der Geldeingang höher ist als der Freibetrag und am Ende wird innerhalb des Freibetrags ausgekehrt? Das kann doch nicht stimmen. Im Betreff der Buchung steht neben meinem Gerichtsaktenzeichens ZlgvDS. Weiß jemand was das heißt? Einen Empfänger der Buchung gibt es nicht (Bankinterne Buchung)

Das Bürgergeld ist 40% als Zuschuss für Miete auf meinen Namen, zu jeweils 20% für jedes für jedes Kinder (Bedarfsgemeinschaft).

Was und wo kann ich denn beantragen, dass dieses Geld zur Verfügung gestellt wird?

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 6. Jan 2025, 01:45
von Shopgirl
ZlgvDS = da würde ich auf "Zahlung von Drittschuldner" tippen. Drittschuldner ist in diesem Fall die Bank.

Die Zahlungen für die Kinder laufen auf deinen Namen oder auf den Namen der Kinder? Falls die Kinder Leistungsempfänger sind, wäre die einfachste Möglichkeit für die Kinder eigene Konten einzurichten.

Ansonsten müsstest du den Freibetrag entsprechend erhöhen lassen, sofern die Leistungen unpfändbar sind.

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 6. Jan 2025, 12:47
von hallo26
Shopgirl hat geschrieben: 6. Jan 2025, 01:45 ZlgvDS = da würde ich auf "Zahlung von Drittschuldner" tippen. Drittschuldner ist in diesem Fall die Bank.

Die Zahlungen für die Kinder laufen auf deinen Namen oder auf den Namen der Kinder? Falls die Kinder Leistungsempfänger sind, wäre die einfachste Möglichkeit für die Kinder eigene Konten einzurichten.

@ 20% der Leistungen gehen an die Kinder, hat er doch geschrieben

Ansonsten müsstest du den Freibetrag entsprechend erhöhen lassen, sofern die Leistungen unpfändbar sind.

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 6. Jan 2025, 16:24
von Shopgirl
Danke für den freundlichen Hinweis ;)

Ob er oder die Kinder Zahlungsempfänger sieht, steht da allerdings nicht.

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 6. Jan 2025, 20:15
von imker
@franzk: Die Hinweise von shopgirl sind zielführend.

Du hast eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages auf dem P-Konto der Bank vorlegen können und kommst mit dem Betrag von xyz (rd. 2.700 EUR) wegen der Zusatzleistung zur Miete nicht klar?

Dann frag mal bei der Stelle, die die Bescheinigung erstellt hat, ob die Zusatzleistung für die Kinder zusätzlich unter IV. als andere Geldleistungen für Kinder nach § 902 1 5 ZPO bescheinigt werden können.

Die Kinder sind unterhaltsberechtigt und Du bist ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet - oder wie ist das gemeint??

Schade, dass die Beratungsstelle da nicht in vorauseilendem Problemwissen tätig geworden ist und Dir den Kram mal erklären konnte.

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 7. Jan 2025, 16:44
von franzk
imker hat geschrieben: 6. Jan 2025, 20:15 Du hast eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages auf dem P-Konto der Bank vorlegen können und kommst mit dem Betrag von xyz (rd. 2.700 EUR) wegen der Zusatzleistung zur Miete nicht klar?
Es handelt sich beim Bürgergeld um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft für die Tage an denen die Kinder bei mir sind (29% Betreuung der Kinder durch mich). Ich bin ein unechter Mangelfall, d.h. Nettolohn ohne abzugsfähige Kosten - Mindestunterhalt (Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle) = weit unter Selbstbehalt. Nach Abzug von Warmmiete hätte ich keine 200 Euro mehr zum Leben. Mangefallberechnung wird nicht durchgeführt mit der Begründung: fiktiver Ansatz von höherem Verdienst aufgrund erweiterter Erwerbsobliegenheit

Daher wird mein Verdienst mit Bürgergeld soweit aufgestockt, dass das Existenzminimum für mich gedeckt ist. Des Weiteren erhalte ich für die Kinder pro Tag an dem sie länger 12 Stunden bei mir sind jeweils 1/30 des Bürgergeldbedarfs für Kinder.

Das bedeutet, mir verbleiben am Ende trotz Vollzeitjob eigentlich genauso viel wie beim Bürgergeld, der Unterhalt bei der Kindesmutter ist gedeckt und für die Zeit wo die Kinder bei mir sind ist der Bedarf der Kinder ebenso gedeckt.
imker hat geschrieben: 6. Jan 2025, 20:15 Die Kinder sind unterhaltsberechtigt und Du bist ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet - oder wie ist das gemeint??
Korrekt. Ich zahle im Residenzmodell vollen Unterhalt abzügl. häftiges Kindergeld. Titulliert durch Jugendamt. Mangelfallberechnung wird nicht akzeptiert mit Verweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Bei 40 Wochenstunden zzgl. Anfahrtszeit zzgl. Kinderbetreuung an den Wochenenden ist ein Nebenerwerb schwierig. Jobsuche mit Hoffnung auf Mehrverdienst ist im Gange. Im erlernten Beruf ist jedoch kein allzu großer Mehrverdienst möglich, verdiene in der freien Wirtschaft Branchenüblich wie einige Bewerbungsgespräche bereits gezeigt haben, nur Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen ein wenig mehr - genau das nimmt das Jugendamt als Grundlage.

Ich hoffe die Situation nun besser verständlich gemacht zu haben.

Die Leistungen der gesamten Bedarfsgemeinschaft laufen auf mein Konto. Die Kinder haben keine eigenen Konten (drei eigene Konten für unter 10 Jährige anlegen würde ich ungern)

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 7. Jan 2025, 16:53
von imker
Neee, welchen Betrag hat man Dir bescheinigt und wer war das?

Und bei dem fiktiven Ansatz wehrt man sich eigentlich mit wahrheitgemäßen Angaben wie "habe ich versucht zu bekjommen, hier ist die Liste mit den fehlgeschlagenenVersuchen".

Deine Schulderung klingt nicht nach "ich weise nach, mich gekümmert zu haben", sondern nach "begreift doch mal, dass das mit dem Nebenjob neben der Kinderbetreuung nicht klappen kann".

Such Dir einen guten Berater in Unterhaltssachen....
Da läuft doch jetzt weiterhin ein Unterhaltsrückstand auf - oder zahlst Du nun den vom JA geforderten Betrag?

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 7. Jan 2025, 17:07
von franzk
Wie seht ihr das mit der Zahlung der Zahlung vom Drittschuldner? Das müsste doch vom ausgekehrten Betrag beglichen werden und nicht von meinem Freibetrag.

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 7. Jan 2025, 17:13
von Shopgirl
franzk hat geschrieben: 7. Jan 2025, 17:07 Wie seht ihr das mit der Zahlung der Zahlung vom Drittschuldner? Das müsste doch vom ausgekehrten Betrag beglichen werden und nicht von meinem Freibetrag.
Sollte es, ja. Du kannst das Auskehrkonto einsehen?

Freundliche Nachricht an die Bank mit Bitte um Erklärung. Welche Bank ist das?

Re: P-Konto Überschreitung Freibetrag während VI-Hauptverfahren

Verfasst: 9. Jan 2025, 20:02
von franzk
Shopgirl hat geschrieben: 7. Jan 2025, 17:13 Sollte es, ja. Du kannst das Auskehrkonto einsehen?
Freundliche Nachricht an die Bank mit Bitte um Erklärung. Welche Bank ist das?
Sparkasse.
Nein, sehe kein Auskehrkonto.