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Wann endet Verwaltungs Phase? / Stromanbieter wechseln

Verfasst: 3. Jan 2025, 21:50
von Heini78
Hallo,
wie lange hat es denn bei euch gedauert bis eure Verwaltungs-- und Verwertungsphase beendet war und ihr in der Wohlverhaltensphase wart? Ich habe mal gelesen das es so etwa 1 Jahr dauert? Stimmt das? Entscheidet das der IV?

Wie sieht es mit der Steuererklärung, die dieses Jahr gemacht werden muß, wenn man immer noch in der Verwaltungsphase ist? Erinnert einen der IV daran diese zu machen bzw bis wann diese gemacht werden muß?

Und jetzt noch eine Frage zum Strom oder Gasanbieter-Wechsel. Normalerweise schaue ich jährlich ob es günstigere Anbieter gibt oder auch günstigere Versicherungen. Seit ich aber in der PI bin habe ich das nicht mehr, wegen meiner schlechten SCHUFA, gemacht. Theoretisch würde ein Wechsel gehen, aber ich denke es würde mich nur kein neuer Anbieter nehmen. Habt ihr die Anbieter in der PI gewechselt und habt Erfahrungen damit?

Re: Wann endet Verwaltungs Phase? / Stromanbieter wechseln

Verfasst: 7. Jan 2025, 12:57
von AdiDana
Hallo,
das ist sehr unterschiedlich. Bei mir (damals 6-jährige Insolvenz) hat es über drei Jahre gedauert, bis ich in die Wohlverhaltensphase kam.
Bezüglich der Steuererklärung: ja, die muss der IV dann eigentlich machen. Hat meiner aber nicht. Der hat mich urplötzlich dazu aufgefordert innerhalb von drei Tagen meine Erklärung zu machen und ihm nachzuweisen, dass ich diese gemacht und abgegeben habe.
LG

Re: Wann endet Verwaltungs Phase? / Stromanbieter wechseln

Verfasst: 11. Jan 2025, 23:16
von SchuldenMeister
Hallo,
die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters endet mit Aufhebungsbeschluss. Ab Erhalt des Beschlusses kannst Du auch Deinen Stromanbieter wechseln.
Wann der Aufhebungsbeschluss ergeht ist abhängig davon, wann die Verwertung der Masse beendet ist und der Schlusstermin bestimmt ist.

Die Einkommensteuererklärung muss der Insolvenzverwalter NICHT machen. Die Erklärung ist nur mit seiner Unterschrift gültig, daher machen viele Verwalterbüros die Erklärung der Einfachheithalber mit, insofern hier mit einem Guthaben gerechnet werden kann.
Da das Guthaben der Masse zugehörig ist, ist die Überwachung der Erstellung Regelaufgabe des Insolvenvzerwalters. Hieran sollte er nicht erinnert werden müssen.