Man kann es ja mal versuchen...
Verfasst: 9. Jul 2019, 21:11
Guten Abend,
nach sechs Jahren und 35 Tagen wurde mir endlich die lange ersehnte Restschuldbefreiung erteilt.
Bisher hatte ich zwei Male den Eindruck, daß Gläubiger versuchen, eventuelle Unerfahrenheit der Schuldner auszunutzen.
Zuerst kam nach Ablauf der Abtretungsfrist und noch vor der Restschuldbefreiung ein Brief einer Stadtverwaltung mit der Forderung nach Ausgleich der noch bestehenden Schulden und Ankündigung der Wiederaufnahme der Vollstreckung. Ergänzend ist vielleicht noch hinzuzufügen, daß diese Stadt damals eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hat. Diesem Attribut habe ich damals wiedersprochen, der Widerspruch ist auch in der Insolvenztabelle eingetragen. Trotzdem kam nun dieser Brief und ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Er gab nach einiger Zeit zu, daß er einfach mal versuchen wollte, ob nicht doch Geld aus der Forderung hereinkommt.
Da ich nun nach Erteilung der Restschuldbefreiung gerne sehen wollte, was so alles in der Schufa steht, habe ich "meineSCHUFA kompakt" für 3,95 € monatlich bestellt.
Sehr gespannt war ich dann auf die Auskunft. Fast alle Einträge hatten einen Erledigungsvermerk zum Datum der Restschuldbefreiung, lediglich beim Eintrag von COMMERZBANK AG GRM Intensive Care gab es diesen Vermerk nicht. Der erste sichtbare gemeldete Forderungsbetrag war ein Datum während der Insolvenz. Ich war mir aber sicher, daß ich während der Insolvenz und auch während der Wohlverhaltensphase keine Beziehung zur Commerzbank hatte. Es gibt in der Onlineauskunft die Möglichkeit, Einträge zur Überprüfung zu kennzeichnen. Das habe ich getan und am nächsten Tag die Antwort erhalten, daß ich mich an die Commerzbank wenden sollte. Dies erschien mir nicht logisch, daher habe ich bei der Schufa angerufen. Eine sehr nette Dame bezweifelte, daß es sich um eine Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz handelte und schlug mir vor, mich direkt an die Commerzbank zu wenden. Sie gab mir noch eine Adresse, eine Telefonnummer hatte sie angeblich nicht. Während ich nun in den Folgenden zwei Tagen das Schreiben an die Commerzbank vorbereitete und verzweifelt alte Kartons nach früheren Briefen und Mahnbescheiden durchforstete, um den Zeitpunkt der Forderungsentstehung nachweisen zu können, kam ein Brief von COMMERZBANK AG GRM Intensive Care. In diesem Brief wurde mir angekündigt, in Kürze mit der Vollstreckung der Forderung zu beginnnen, gleichzeitig gab man mir die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Beigelegt war eine Forderungsaufstellung, aus der eindeutig der Ursprung der Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz hervorging (immerhin 21 Jahre). Damit hatte ich nun die benötigten Informationen und habe der Commerzbank geantwortet, daß keine Zahlungspflicht besteht. Eine Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung habe ich beigelegt und mit Fristsetzung die Eintragung der Erledigung der Forderung in der Schufa verlangt. Eine Antwort habe ich nicht bekommen, die Erledigung ist nun aber korrekt eingetragen. Somit wird dann in drei Jahren alles gelöscht sein und ich kann mir bei Gelegenheit mal eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft suchen.
Auf dieser Erfahrung aufbauend habe ich in den letzten Tagen bei den einschlägigen Auskunfteien kostenlose Selbstauskünfte angefordert.
Es ist dringend anzuraten, spätestens nach Erteilung der Restschuldbefreiung Selbstauskünfte einzuholen und die Richtigkeit der Einträge zu prüfen. Auch sollte man sich nicht von ehemaligen Gläubigern veralbern lassen, ist erst Geld geflossen, ist es sicherlich weg.
Viele Grüße von Andreas
nach sechs Jahren und 35 Tagen wurde mir endlich die lange ersehnte Restschuldbefreiung erteilt.
Bisher hatte ich zwei Male den Eindruck, daß Gläubiger versuchen, eventuelle Unerfahrenheit der Schuldner auszunutzen.
Zuerst kam nach Ablauf der Abtretungsfrist und noch vor der Restschuldbefreiung ein Brief einer Stadtverwaltung mit der Forderung nach Ausgleich der noch bestehenden Schulden und Ankündigung der Wiederaufnahme der Vollstreckung. Ergänzend ist vielleicht noch hinzuzufügen, daß diese Stadt damals eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hat. Diesem Attribut habe ich damals wiedersprochen, der Widerspruch ist auch in der Insolvenztabelle eingetragen. Trotzdem kam nun dieser Brief und ich habe mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Er gab nach einiger Zeit zu, daß er einfach mal versuchen wollte, ob nicht doch Geld aus der Forderung hereinkommt.
Da ich nun nach Erteilung der Restschuldbefreiung gerne sehen wollte, was so alles in der Schufa steht, habe ich "meineSCHUFA kompakt" für 3,95 € monatlich bestellt.
Sehr gespannt war ich dann auf die Auskunft. Fast alle Einträge hatten einen Erledigungsvermerk zum Datum der Restschuldbefreiung, lediglich beim Eintrag von COMMERZBANK AG GRM Intensive Care gab es diesen Vermerk nicht. Der erste sichtbare gemeldete Forderungsbetrag war ein Datum während der Insolvenz. Ich war mir aber sicher, daß ich während der Insolvenz und auch während der Wohlverhaltensphase keine Beziehung zur Commerzbank hatte. Es gibt in der Onlineauskunft die Möglichkeit, Einträge zur Überprüfung zu kennzeichnen. Das habe ich getan und am nächsten Tag die Antwort erhalten, daß ich mich an die Commerzbank wenden sollte. Dies erschien mir nicht logisch, daher habe ich bei der Schufa angerufen. Eine sehr nette Dame bezweifelte, daß es sich um eine Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz handelte und schlug mir vor, mich direkt an die Commerzbank zu wenden. Sie gab mir noch eine Adresse, eine Telefonnummer hatte sie angeblich nicht. Während ich nun in den Folgenden zwei Tagen das Schreiben an die Commerzbank vorbereitete und verzweifelt alte Kartons nach früheren Briefen und Mahnbescheiden durchforstete, um den Zeitpunkt der Forderungsentstehung nachweisen zu können, kam ein Brief von COMMERZBANK AG GRM Intensive Care. In diesem Brief wurde mir angekündigt, in Kürze mit der Vollstreckung der Forderung zu beginnnen, gleichzeitig gab man mir die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Beigelegt war eine Forderungsaufstellung, aus der eindeutig der Ursprung der Forderung aus der Zeit vor der Insolvenz hervorging (immerhin 21 Jahre). Damit hatte ich nun die benötigten Informationen und habe der Commerzbank geantwortet, daß keine Zahlungspflicht besteht. Eine Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung habe ich beigelegt und mit Fristsetzung die Eintragung der Erledigung der Forderung in der Schufa verlangt. Eine Antwort habe ich nicht bekommen, die Erledigung ist nun aber korrekt eingetragen. Somit wird dann in drei Jahren alles gelöscht sein und ich kann mir bei Gelegenheit mal eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft suchen.
Auf dieser Erfahrung aufbauend habe ich in den letzten Tagen bei den einschlägigen Auskunfteien kostenlose Selbstauskünfte angefordert.
Es ist dringend anzuraten, spätestens nach Erteilung der Restschuldbefreiung Selbstauskünfte einzuholen und die Richtigkeit der Einträge zu prüfen. Auch sollte man sich nicht von ehemaligen Gläubigern veralbern lassen, ist erst Geld geflossen, ist es sicherlich weg.
Viele Grüße von Andreas