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Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

Verfasst: 29. Dez 2024, 15:30
von AUR-ICH
Ich hoffe, alle Mitleser hier hatten ein schönes und friedliches Weihnachten, was bei uns leider nicht der Fall war.



Grund ist ein Brief ganz kurz vor Weihnachten, indem ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ankündigt, bzw. Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid. zum Termin 07.Januar 2025



Der Gerichtsvollzieher fordert € 760 , verweigert aber gleichzeitig die Zusendung der Aufschlüsselung genau dieser Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.



Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass in dieser Forderung auch Gerichtsverfahren zwecks Prozeßkostenhilfe (-Anträgen) mit enthalten sind, wobei Prozeßkostenhilfe nie bewilligt worden ist, und infolge dessen auch nie eine Zivilverhandlung stattgefunden hat. Also konnten auch berechtigte Klagen nie durchgeführt werden.



Auch kann es sein, dass auch noch Kosten für einen Pflichtverteidiger aus einem Verfahren

(Widerspruch gegen einen Strafbefehl) aus dem Jahre 2020 mit enthalten sein kann?

Im Jahre 2020 ging es um angebl. "Kennzeichenmißbrauch" mit einer Fahrt eines PKW wobei eine "Privatfahrt" vorgeworfen worden ist, also keine Probe- Prüfungs- oder Überführungsfahrt., so der Vorwurf.

Die Händlerkennzeichen wurden auch 2020 eingezogen und nicht wieder ausgehändigt!



Nun sind auch noch weitere Schulden vorhanden im 5 stelligen Bereich, aber diesbezüglich wurde der Gerichtsvollzieher NICHT beauftragt, sondern nur wegen der € 760 Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.



Diese "anderen Schulden " liegen bereits bei einem Inkassounternehmen, aber die halten die Füße still, weil mein eigenes Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, und nichts zu holen ist.

Ich beziehe eine FrühRente, und bin 60 . Meine Frau ist NICHT berufstätig.

Meine Frau hatte eine Firma bis 2020 die dann aber aufgrund der eingezogenen Händlerkennzeichen nicht mehr betrieben werden konnte, wobei auch die Einkünfte weggebrochen sind.



Dem Inkassounternehmen habe ich in Aussicht gestellt nach 5 Jahren (gerechnet ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls 2020) Zahlungen zu erbringen, insofern wir (wieder) rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, um so einen Autohandel zu betreiben und Geld erwirtschaftet werden kann!



Nun ist folgendes "Dilemma":

In der "alten Stadt" wo das mit den Händlerkennzeichen 2020 geschehen ist, werden "wir" d.h. meine Frau keine roten Kennzeichen mehr bekommen, also haben wir uns "anderswo" (In Ostdeutschland / Neue Bundesländer) umgesehen, wo die Behörden nicht so streng sind wie im Westen.



Aber Bundesweit gilt die gleiche Regel mit dem Führungszeugnis, und da steht nun mal das Vergehen mit Kennzeichenmißbrauch drin, was auch 5 Jahre lang stehen bleibt, und erst "nächstes Jahr " 2025 gelöscht wird, d.h. erst ab 2025 besteht wieder ein "Sauberes Führungszeugnis".



Es hätte also keinen Sinn gemacht, 2024 egal wo in Deutschland rote Kennzeichen zu beantragen, das wäre wegen des Führungszeugnisses abgelehnt worden.



Nun droht aber der Gerichtsvollzieher mit Eidesstattlicher Versicherung, was bei Abgabe einer solchen wieder die Zuteilung der "roten Kennzeichen" zunichte machen würde, da man dann als "nicht zuverlässig" gilt, und wieder keine roten Kennzeichen bekommt, damit kein Geld erwirtschaften kann, was dann zwangsläufig sowieso in den Offenbarungseid und Insolvenz führt, was ich / wir eigentlich vermeiden wollen.



Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.



Wie jetzt am besten verhalten?

Der Gerichtsvollzieher verweigert die Aufschlüsselung der € 760 Forderung, verweigert jegliche Kommunikation und verweist auf den 07.Januar 2024 mit Hinweis auf Zahlung der Summe € 760 oder Offenbarungseid.

Ich freue mich auf die Meinungen, wie andere das sehen!

Re: Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

Verfasst: 29. Dez 2024, 16:20
von Shopgirl
So ganz steige ich da nicht durch, aber es sticht eins in Auge: Ihr seid offenbar hoch verschuldet.

Es gibt noch Schulden, die bereits durch ein Inkassounternehmen eingetrieben werden. Da kann dir auch quasi täglich die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung drohen.

Liest sich ein bisschen wie ein Kartenhaus, wo nur noch der letzte Windzug fehlt, damit es in sich zusammen bricht.

Wie jetzt am besten verhalten?
Zahlen oder die EV abgeben. So viele andere Möglichkeiten wird es da nicht geben. Und im Anschluss vielleicht den Kontakt zu einer Schuldnerberatung herstellen, damit ihr aus dem Schlamassel herauskommt. Die Zeit, die du jetzt von 2020 bis 2025 abwarten willst, hätte für knapp 2 Insolvenzverfahren ausgereicht.
Seid ihr beide selbstständig gewesen oder nur deine Frau? Wem "gehören" die Schulden? Euch beiden?
Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.
Das solltest du dringend nachholen. Sehr dringend.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html Hier kann ein nicht unerhebliches Bußgeld fällig werden.

Re: Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

Verfasst: 30. Dez 2024, 21:01
von lolazasa
Sei froh das sie dich nicht für den Kennzeichen Mißbrauch bei Nichtzahlung einknasten.

Re: Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

Verfasst: 4. Jan 2025, 12:00
von Renegade
Moin,

1. der GV ist örtlich zuständig, solange Du nicht umgemeldet bist. Wenn du umgemeldet bist, wäre er evtl nicht mehr zuständig, löst dein Problem aber nicht.
2. Ruf die Gerichtskasse an und frage, welche Beträge offen sind. Wenn Du eine moderate Ratenzahlung anbieten kannst, lässt sich das vielleicht auch so lösen, ohne GV.
3. Wenn die Strafe im Führungszeugnis steht, war sie höher als 90 TS ?
Keine "Kleinigkeit", hast du zusätzlich Punkte bekommen ? Die stehen dann im Fahreignungsregister und das wird ebenfalls abgefragt.
4. Die Sicherheit-und Leistungsfähigkeit des Betriebes wird nicht abgefragt, ist ja keine Konzessionierung. Das Vermögensverzeichnis ist nicht dein primäres Problem -was die roten Dauer angeht-, sondern der Kennzeichenmissbrauch. Allerdings steht und fällt damit kein KFZ-Handel, du könntest das mit Kurzzeitkennzeichen lösen. Müssen andere ja auch. Und du musst dafür keinen privaten PKW haben.

Ob das Ganze in der Situation Sinn macht, könnt nur ihr entscheiden.